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title: "Bundesärztekammer unterstützt sektorenübergreifende Reform der Akut- und Notfallversorgung vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages; Notrufabfrage standardisiert"
sdDatePublished: "2026-09-08T16:31:00Z"
source: "https://www.presseportal.de/pm/9062/6348051"
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Bundesärztekammer unterstützt sektorenübergreifende Reform der Akut- und Notfallversorgung vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages; Notrufabfrage standardisiert

Notfallreform / Reinhardt: Wir brauchen den Einstieg in eine echte Versorgungssteuerung | Presseportal

Notfallreform Reinhardt: Wir brauchen den Einstieg in eine echte Versorgungssteuerung

Die Bundesärztekammer hat ihre Unterstützung für eine sektorenübergreifende Reform der Akut- und Notfallversorgung bekräftigt. "Die Reform ist notwendig, um bestehende Strukturen besser zu vernetzen, Patientinnen und Patienten gezielter durch das Versorgungssystem zu führen und Notaufnahmen, Rettungsdienst sowie medizinisches Personal zu entlasten. Eine verlässliche Ersteinschätzung und mehr Koordination in der Versorgung sind zugleich wesentliche Voraussetzungen für weitere Strukturreformen, insbesondere für den Aufbau eines leistungsfähigen Primärversorgungssystems in Deutschland", sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt vor der Anhörung zum Gesetzentwurf im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages. Ebenso hob er hervor, dass sich die Reform an den Realitäten der Versorgung orientieren und die bestehenden Strukturen tatsächlich entlasten müsse.

Die Bundesärztekammer betont in ihrer schriftlichen Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf die Notwendigkeit, die vorgesehenen Zugangs- und Behandlungswege verbindlich zu nutzen. Dafür sei ein bundesweit einheitliches und standardisiertes System zur Ersteinschätzung erforderlich. Die Verantwortung für die Ersteinschätzung müsse in den Händen der ärztlichen Selbstverwaltung liegen. Auch bei der Notrufabfrage seien einheitliche Standards erforderlich. Der vom Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer entwickelte Notarztindikationskatalog sollte deshalb als fachliche Grundlage für standardisierte, softwaregestützte Notrufabfragen gesetzlich verankert werden.

Kritisch sieht die Bundesärztekammer die geplante Ausweitung der ambulanten Notfallversorgung durch verpflichtende telemedizinische und aufsuchende Angebote rund um die Uhr. Angesichts begrenzter personeller Ressourcen seien solche Angebote nur dort sinnvoll, wo ein tatsächlicher, objektiver Bedarf bestehe. Auch die vorgesehenen rund 750 Integrierten Notfallzentren (INZ) dürften nicht losgelöst von der bestehenden Versorgungslandschaft geplant werden, zudem müsse geklärt werden, welche Rolle Krankenhäuser ohne INZ künftig übernehmen und wie die Erreichbarkeit der Notfallversorgung gesichert werden könne.

"Die Reform muss den Einstieg in eine echte Versorgungsteuerung bringen, die wir dann auch in den anderen Versorgungsbereichen brauchen. Dafür sind noch Änderungen am Gesetzentwurf erforderlich. Zugleich muss die ärztliche Selbstverwaltung bei der konkreten Umsetzung der Reform verbindlich in die relevanten Entscheidungs- und Steuerungsgremien eingebunden werden", so Reinhardt.

Bundesärztekammer Dezernat Politik und Kommunikation Herbert-Lewin-Platz 1 10623 Berlin Tel.: (030) 4004 56 700 Fax: (030) 4004 56 707 E-Mail: presse@baek.de

Original-Content von: Bundesärztekammer, übermittelt durch news aktuell

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