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title: "Stadtvertretung Barmstedt genehmigt Ausführungsplanung innerer und äußerer Verkehrsflächen B-Plan 75 in Barmstedt; Haushalte 2027–2029 Mittel bereitgestellt"
sdDatePublished: "2026-09-08T16:32:00Z"
source: "https://www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=1000896\u0026refresh=false"
topics:
  - name: "infrastructure projects"
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locations:
  - "Barmstedt"
  - "Germany"
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Stadtvertretung Barmstedt genehmigt Ausführungsplanung innerer und äußerer Verkehrsflächen B-Plan 75 in Barmstedt; Haushalte 2027–2029 Mittel bereitgestellt

Beschlussvorlage Barmstedt - VO/2026/304

Ausführungsplanung Verkehrsflächen im B-Plan 75

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Die Stadtvertretung Barmstedt stimmt der vorgestellten Ausführungsplanung für die inneren und äußeren Verkehrsflächen des B-Plan 75 zu. Die notwendigen Mittel werden in den Haushalten 2027 bis 2029 zur Verfügung gestellt.

Die Stadtvertretung hat am 06.09.2022 den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan 75 (Gewerbegebiet) gefasst. Nach intensiven internen und externen (Kreis Pinneberg) Abstimmungen, legt das beauftragte Ingenieurgesellschaft Siebert & Partner die Ausführungsplanung für die öffentlichen Verkehrsflächen vor.

Die Genehmigung der äußeren Erschließung (Kreisel Lutzhorner Landstraße) ist beim Kreis Pinneberg beantragt. Nach Rücksprache mit dem Kreis Pinneberg ist mit einer baldigen Genehmigung zu rechnen.

Der Fachbereich Bauen und Umwelt hat die Erarbeitung der Ausführungsplanung begleitet und hält die vorgelegte Planung für fachgerecht. Die Wirtschaftsförderung ist bei dem Zuschnitt der Grundstücke und der Gesaltung der Zufahrten mit eingebunden worden. Der AZV SH sowie die Stadtwerke Barmstedt planen zeitgleich die Ver- und Entsorgungseinrichtungen für den B-Plan 75. Zwischen allen Beteiligten gibt es einen engen Austausch.

Nach derzeitigen Planungsstand werden die Kosten für die innere und äußere Erschließung der Verkehrsflächen bei rund 4.680.000,00 € brutto liegen. Für den Haushalt 2027 wird derzeit mit Ausgaben von 1.580.000,00 € gerechnet.

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

Es ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

§ 8e Hauptsatzung und § 2d Zuständigkeitsordnung

§ 9 Hauptsatzung i.V.m. §§27 u. 28 Nr. 4 GO

FB 400 Bauen und Umwelt

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