BAuA veröffentlicht aktualisierte Safety Gate-Fokusmeldung in Deutschland; Verständliche Handlungsanleitungen für Wirtschaftsakteure beim Meldeverfahren
BAuA - Meldungen - Safety Gate: Reaktionsmöglichkeiten für Wirtschaftsakteure - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Safety Gate : Reaktionsmöglichkeiten für Wirtschaftsakteure
Meldungen gefährlicher Produkte im EU -Schnellwarnsystem
Der Schutz vor gefährlichen Produkten in der Arbeitswelt und darüber hinaus, ist in der gesamten EU ein wichtiges, gesetzliches Anliegen. Das europäische Schnellwarnsystem Safety Gate hat zum Ziel, auf gefährliche Produkte im Binnenmarkt aufmerksam zu machen und die Kommunikation zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten und weiterer Staaten zu vereinfachen sowie leicht zugängliche und einheitliche Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher bereitzustellen. Zum besseren Verständnis der Vorgänge und deren Konsequenzen gibt es einen baua: Fokus.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat ihre Veröffentlichung “Meldungen im europäischen Schnellwarnsystem - Safety Gate - Reaktionsmöglichkeiten für betroffene Wirtschaftsakteure” aus der Reihe baua: Fokus aktualisiert. Sie fasst darin die wichtigsten Informationen rund um das Schnellwarnsystem der Europäischen Union (EU) und weiterführende Erklärungen für betroffene Wirtschaftsakteure zusammen. Dort finden sich Handlungshilfen zu den Abläufen des Meldeverfahrens und Hinweise zur Kontaktaufnahme mit Behörden. Gleichzeitig erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher, die staatlichen Marktüberwachungsbehörden sowie Wirtschaftsakteure einen kompakten Überblick über die Funktionsweise des Safety Gate .
Eine Meldung, die aus einem beliebigen Mitgliedsstaat sowie Island, Norwegen und Liechtenstein beim Safety Gate eingeht, veröffentlicht die Europäische Kommission im angeschlossenen Safety Gate Portal. Dort sind jene Informationen sichtbar, die zur Identifikation der Produkte und ihrer Mängel benötigt werden. Diese umfassen die genaue Produktbezeichnung, gegebenenfalls die betroffene Charge, eine Beschreibung von Mängeln und der Anwendungsrisiken, Angaben über die anwendbaren Normen, sowie getroffene Maßnahmen und, falls verfügbar, zum Hersteller und Vertrieb.
Eine Meldung erfolgt immer, wenn ein ernstes Risiko von einem Produkt ausgeht und zudem Maßnahmen ergriffen wurden, um die Produkte beispielsweise nachzubessern oder vom Markt zu entfernen. Es kann sich einerseits um freiwillige Maßnahmen eines Wirtschaftsakteurs handeln und andererseits um Maßnahmen, die von Behörden angeordnet werden mussten.
Der Vollzug der Marktüberwachung liegt bei den Behörden der Bundesländer und des Bundes beziehungsweise der EU -Mitgliedstaaten und in letzter Konsequenz bei der Europäischen Kommission. Für die BAuA besteht weder eine fachliche noch rechtliche Aufsichtspflicht. Sie löst weder selbständig Produktmeldungen aus, noch ordnet sie eigenständig Maßnahmen an. Sie leistet Unterstützung bei der Vermittlung zwischen Deutschland, den anderen EU -Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission.
Die Datenbank “Gefährliche Produkte in Deutschland” stellt eine Ergänzung zum Angebot der Europäischen Union dar, das speziell auf den deutschen Markt ausgerichtet ist. Die BAuA betreut das Informationsangebot www.rueckrufe.de und weist dort tagesaktuell auf Warnungen, Rückrufe sowie Untersagungsverfügungen hin. Damit kommt sie ihren Aufgaben als nationale Kontaktstelle nach, die sich aus dem Marktüberwachungsgesetz (MüG) sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2024
2639 zur Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit ( EU ) 2023
Meldungen im europäischen Schnellwarnsystem - Safety Gate - Reaktionsmöglichkeiten für betroffene Wirtschaftsakteure
Eine wichtige Voraussetzung für die Sicherheit und Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Binnenmarkt der Europäischen Union (EU) sind sichere Produkte. In Deutschland wird dieses Ziel - sichere Produkte - vor allem durch die Umsetzung der verschiedenen europäischen Richtlinien für …