Bundesarbeitsgericht hebt Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln auf; Zur neuen Anhörung und Entscheidung zurückverwiesen

7 ABR 44/25 - Das Bundesarbeitsgericht

Auf die Rechtsbeschwerde des Wahlvorstands wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 5. September 2025 – 9 TaBV 27

24 – aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Anhörung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Auf die Rechtsbeschwerde des Wahlvorstands wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 5. September 2025 – 9 TaBV 27

24 – aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Anhörung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.