Regierung erklärt im Bundestag: Förderrichtlinien umfassen keine Personalfragen; Keine Personalvorgaben in Förderauflagen

Regierung: Förderrichtlinien umfassen keine Personalfragen - Deutscher Bundestag

Regierung: Förderrichtlinien umfassen keine Personalfragen

CHE) Die mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ verfolgten Ziele ergeben sich aus der Förderrichtlinie. Es bestehen keine Vorgaben zur Personalauswahl der geförderten Träger. Das stellt die Bundesregierung in einer Antwort ( 21

7839 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) ) auf eine Kleine Anfrage ( 21

7536 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) ) der AfD-Fraktion klar. Darin hatte die Fraktion nach Förderauflagen, Wirkungsnachweis und Rechtsrahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ mit Bezug zu den Wahlkreisen 192 Erfurt - Weimar - Weimarer Land II und 189 Eisenach - Wartburgkreis - Unstrut-Hainich-Kreis in den Jahren 2024 bis 2026 gefragt.

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Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Antwort — hib 697

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