Die Grünen fordern Bundesregierung im Bundestag auf, Gesetzentwurf für faires Gewerbemietrecht vorzulegen; Schadensersatzanspruch bei verweigerter Übertragung.

Grüne fordern „faires“ Gewerbemietrecht - Deutscher Bundestag

SCR) Die Fraktion Bündnis 90

Die Grünen fordert die Bundesregierung mit einem Antrag ( 21

7896 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) ) auf, einen Gesetzentwurf für ein „faires“ Gewerbemietrecht vorzulegen. Dieser soll unter anderem Betriebsübergänge bei inhabergeführten Betrieben erleichtern und lokale Gewerbestrukturen und die Sozialinfrastruktur besser schützen.

Der Gesetzentwurf soll nach Willen der Fraktion unter anderem einen gesetzlichen Anspruch auf Zustimmung zur Übertragung eines Gewerbemietvertrags auf einen Rechtsnachfolger vorsehen, sofern die berechtigten Interessen des Vermieters gewahrt bleiben. Wird die Übertragung abgelehnt, obwohl diese Interessen gewahrt sind, soll ein gesetzlicher Schadensersatzanspruch zugunsten des Mieters geschaffen werden.

Die Grünen wollen zudem ein „gewerbliches Pendant zum Milieuschutz“ schaffen und dafür unter anderem das Baugesetzbuch erweitern sowie kommunale Vorkaufsrechte für „gefährdete Gewerbeimmobilien“ stärken. Außerdem fordern sie ein verpflichtendes Leerstandsregister für Gewerbeflächen und die Prüfung steuerlicher Maßnahmen gegen spekulativen Leerstand sowie von Anreizen für gemeinwohlorientierte Vermietungen.

Zur Begründung schreiben die Abgeordneten, dass insbesondere inhabergeführte Geschäfte, Handwerksbetriebe, kleine Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen zunehmend ihre angestammten Räume verlören. Die Verdrängung solcher Einrichtungen könne zu Versorgungslücken, längeren Wartezeiten und dem Verlust niedrigschwelliger Angebote führen und damit die Struktur ganzer Quartiere schwächen. „Die Gewerbemietmärkte unterscheiden sich grundlegend von den Wohnungsmärkten: Es gibt keine Mietpreisbremse, keinen Kündigungsschutz und keine Instrumente, die soziale Infrastruktur schützen“, schreiben die Grünen. Zugleich fehlten belastbare Daten unter anderem zu Miethöhen, Leerständen und Vertragslaufzeiten.

Darüber hinaus verlangt die Fraktion eine Rückkehr zu den Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes und ein Verbot des Einbaus neuer fossiler Heizungen. Die Fraktion begründet dies mit dem Schutz von Gewerbemietenden vor steigenden Kosten für fossiles Heizen.

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