DRF Luftrettung Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Notfallversorgung in Deutschland; rechtssichere Öffnungsklausel in §133 SGB V
Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Notfallversorgung Seite | 1 (NotfallG) vom 01.07.2026 BT-DRS: 21/6808
Stellungnahme
der DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige GmbH zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) BT Drucksache: 21/6808 vom 01.07.2026
Stand: 7. September 2026
Ausschussdrucksache 21(14)102(38) 08.09.2026 gel. VB zur öffent. Anh. am 09.09.2026 - Notfallversorgung Deutscher Bundestag Ausschuss f. Gesundheit
Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Notfallversorgung Seite | 2 (NotfallG) vom 01.07.2026 BT-DRS: 21/6808 Auf einen schnellen Blick
Die DRF Luftrettung begrüßt ausdrücklich das Vorhaben der Bundesregierung, die Notfallversorgung in Deutschland strukturell weiterzuentwickeln. Angesichts des de- mografischen Wandels, zunehmender Fachkräfteengpässe, veränderter Versorgungs- strukturen sowie der fortschreitenden Spezialisierung der Krankenhauslandschaft ist eine Reform dringend erforderlich.
Positiv bewertet die DRF Luftrettung insbesondere die Abkehr von der bislang über- wiegend transportbezogenen Betrachtung des Rettungsdienstes. Moderne Notfallret- tung umfasst weit mehr als den reinen Transport: Sie beinhaltet die medizinische Ver- sorgung am Einsatzort, die Stabilisierung von Patientinnen und Patienten, die Ent- scheidung über das geeignete Versorgungsziel sowie, sofern erforderlich, den schnel- len und medizinisch begleiteten Transport. Die Verankerung der Notfallrettung als ei- genständiger Leistungsbereich im SGB V stellt daher einen wichtigen Paradigmen- wechsel dar.
Vor dem Hintergrund der Krankenhausreform werden der bodengebundene Rettungs- dienst und insbesondere die Luftrettung künftig noch stärker die Funktion eines Binde- glieds zwischen Patientinnen und Patienten und einer zunehmend spezialisierten Krankenhauslandschaft übernehmen. Längere Transportwege, die Konzentration me- dizinischer Leistungen sowie die Notwendigkeit, zeitkritische Patientinnen und Patien- ten unmittelbar in die jeweils geeignete Versorgungseinrichtung zu bringen, erhöhen die Bedeutung einer überregional verfügbaren Luftrettung erheblich. Einheitliche bun- desweite Anforderungen und Standards sind daher aus Sicht der Luftrettung unver- zichtbar. Vor diesem Hintergrund müssen die praktischen Erfahrungen der Leistungs- erbringer im geplanten Fachgremium mit Stimmrecht angemessen berücksichtigt wer- den.
Gleichzeitig stehen Rettungsdienst und Luftrettung in den kommenden Jahren vor mehreren parallel verlaufenden Gesetzgebungs- und Transformationsprozessen. Ne- ben der Reform der Notfallversorgung führen insbesondere die Krankenhausreform, tarifliche und arbeitsmarktbedingte Entwicklungen der Personalkosten, Anforderungen an Tariftreue, die fortschreitende Digitalisierung sowie KRITIS-, Resilienz- und Vorga- ben zur gesundheitlichen Krisen- und Verteidigungsvorsorge zu steigenden Anforde- rungen an Personal, technische Infrastruktur und Vorhaltekapazitäten.
Die hieraus resultierenden Kostenentwicklungen orientieren sich jedoch vielfach nicht an der Entwicklung der Grundlohnsumme. Wesentliche Kostenpositionen der Luftret- tung werden durch Tarifverträge, internationale Arbeits- und Beschaffungsmärkte, Treibstoffpreise, langfristige Herstellerverträge sowie gesetzliche und regulatorische Vorgaben bestimmt. Zwischen diesen Kostenentwicklungen und der Entwicklung der deutschen Grundlohnsumme besteht in vielen Fällen kein unmittelbarer sachlicher Zu- sammenhang.
Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Notfallversorgung Seite | 3 (NotfallG) vom 01.07.2026 BT-DRS: 21/6808 Die DRF Luftrettung sieht daher insbesondere folgende Handlungsfelder:
Reform des Rettungsdienstes konsequent weiterverfolgen. Die Anerkennung der Notfallrettung als eigenständiger Leistungsbereich im SGB V, eine stärkere Vernetzung der Versorgungsstrukturen, bundesweit ver- gleichbare Qualitätsstandards sowie eine moderne Patientensteuerung sind wichtige Schritte für eine zukunftsfähige Notfallversorgung. Finanzierung der Luftrettung langfristig sicherstellen. Personal-, Betriebs-, Vorhalte-, Ausbildungs-, Investitions- und Transformati- onskosten müssen vollständig refinanzierbar sein. Dies gilt auch für Fehleins- ätze sowie zeitkritische Transporte von Blut, Organen, Medikamenten und hochspezialisierten medizinischen Teams. Zugleich müssen die zusätzlichen Kosten aus Krankenhausreform, Tarifentwicklung, Digitalisierung, KRITIS-An- forderungen sowie der gesundheitlichen Krisen- und Verteidigungsvorsorge an- gemessen berücksichtigt werden. Es darf nicht dazu kommen, dass diese Kos- ten durch Vergütungsbegrenzungen zu wachsenden Finanzierungslücken füh- ren. Die DRF Luftrettung fordert daher eine rechtssichere Öffnungsklausel in § 133 SGB V. Formulierungsvorschlag für eine solche: „Für Vereinbarungen über die Vergütung von Leistungen der medizinischen Notfallrettung können die Vertragspartner abweichend von § 71 Absatz 2 und 3 eine darüberhinausgehende Veränderung der Vergütung vereinbaren, soweit diese zur vollständigen Finanzierung der für eine bedarfsgerechte, leistungsfä- hige und wirtschaftliche medizinische Notfallrettung erforderlichen Kosten not- wendig ist. Dabei sind insbesondere Personal-, Betriebs-, Vorhalte-, Ausbil- dungs-, Investitions- und Transformationskosten sowie Kosten, die auf einer quantitativen oder qualitativen Veränderung des Versorgungsauftrags oder auf neuen beziehungsweise geänderten gesetzlichen, regulatorischen oder be- hördlichen Anforderungen beruhen, vollständig berücksichtigungsfähig.“ Leistungserbringer müssen im Fachgremium mitentscheiden. Wer Verantwortung für die Versorgung trägt, muss bei der Festlegung künftiger Standards mitentscheiden können. Die DRF Luftrettung fordert daher gemein- sam mit den weiteren Hilfsorganisationen eine angemessene stimmberechtigte Beteiligung im neuen Fachgremium. Luftrettung als überregionale Versorgungsinfrastruktur stärken. Krankenhaus-, Rettungsdienst- und Luftrettungsplanung müssen stärker ver- zahnt werden. Insbesondere in ländlichen Regionen leistet die Luftrettung einen entscheidenden Beitrag zur Erreichbarkeit spezialisierter medizinischer Versor- gung. Patientensteuerung, Digitalisierung und Qualitätsdaten als Chancen. Der wachsenden Bedeutung der Leitstellen für Patientensteuerung und Dispo- sition muss angemessen Rechnung getragen werden. Digitalisierung und Ver- netzung aller Akteure müssen konsequent vorangetrieben werden. Dabei gilt es, Insellösungen und Medienbrüche zu vermeiden. Daten müssen sektoren- und organisationsübergreifend nutzbar sowie systematisch auswertbar sein.
Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Notfallversorgung Seite | 4 (NotfallG) vom 01.07.2026 BT-DRS: 21/6808 Vorbemerkung
Die DRF Luftrettung ist derzeit in zwölf Bundesländern tätig und leistet jährlich rund 36.000 Einsätze. Seit ihrer Gründung 1972 wurden mehr als 1,1 Millionen Einsätze für Menschen in akuter notfallmedizinischer Not geflogen. Die Bundesregierung selbst hat die Luftrettung gegenüber der DRF Luftrettung als „unverzichtbare, lebensrettende Säule des Rettungsdienstes“ bezeichnet und festgestellt, dass ihre medizinische Ein- satzbereitschaft auch zukünftig gewährleistet bleiben muss. Dieser Einschätzung schließt sich die DRF Luftrettung vollumfänglich an. Die Luftret- tung in Deutschland gewährleistet insbesondere: • die schnelle Zuführung einer Notärztin oder eines Notarztes an die Ein- satzstelle, • die Bereitstellung hochqualifizierter präklinischer Kompetenz und zu- sätzlicher Spezialausstattung (z. B. Blutprodukte, Point-of-Care-Diagnostik oder Beatmungstechnik), • den zügigen und schonenden Transport schwer erkrankter oder verletzter Patientinnen und Patienten in geeignete Spezialkliniken – auch über größere Entfernungen im ländlichen Raum hin-weg – ohne dabei bodengebundene Rettungsmittel langfristig zu binden, bei Notfalleinsätzen wie auch Intensiv- transporten zwischen Kliniken.
Die Erfolgsgeschichte der Luftrettung in der Bundesrepublik ist damit ein unverzicht- barer Bestandteil einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen und verlässli- chen Gesundheitsversorgung und das bei marginalen Kosten im Vergleich zum ge- samten Gesundheitssystem. Gemessen an den gesamten jährlichen Ausgaben im deutschen Gesundheitswesen, liegen die Gesamtkosten aller Luftrettungsstandorte Deutschlands pro Jahr bei weniger als 0,1%. Eine rein quantitative Betrachtung wird der tatsächlichen Bedeutung der Luftrettung jedoch nicht gerecht. Luftrettung ist kein mengenmäßig dominanter, wohl aber ein in besonderem Maße sicherstellungsrelevanter Bestandteil der Notfallversorgung. Sie kommt insbesondere dort zum Einsatz, wo die Zeit bis zur notfallmedizinischen Be- handlung über Leben und Tod entscheiden kann, etwa bei schweren Traumata, Schlaganfällen, Herz-Kreislauf-Stillständen oder anderen lebensbedrohlichen Erkran- kungen. Darüber hinaus gewährleistet sie eine flächendeckende notärztliche Versor- gung insbesondere in ländlichen, strukturschwachen oder infrastrukturell benachteilig- ten Regionen und trägt wesentlich zur Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhält- nisse in Deutschland bei.
Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Notfallversorgung Seite | 5 (NotfallG) vom 01.07.2026 BT-DRS: 21/6808 I. Medizinische Notfallrettung als eigenständige Leistung
Die DRF Luftrettung begrüßt ausdrücklich die vorgesehene Anerkennung der medizi- nischen Notfallrettung als eigenständigen Bestandteil der Krankenbehandlung im SGB V durch den neuen § 30. Die Reform vollzieht damit einen notwendigen Paradigmen- wechsel. Rettungsdienst ist heute weit mehr als die Beförderung von Patientinnen und Patien- ten. Moderne Notfallrettung umfasst bereits vor dem Transport eigenständige medizi- nische Leistungen: von der qualifizierten Disposition über die Versorgung am Einsatz- ort und die Stabilisierung bis hin zur Entscheidung über die geeignete Weiterbehand- lung sowie, sofern erforderlich, den medizinisch begleiteten und überwachten Trans- port. Die DRF Luftrettung hat diesen Paradigmenwechsel bereits in früheren Positionierun- gen gefordert, da er sich in besonderer Weise in der Luftrettung widerspiegelt. Ret- tungshubschrauber sind hochspezialisierte mobile medizinische Versorgungseinhei- ten. Ihr wesentlicher Mehrwert liegt in der Verbindung höchster notfall- und intensiv- medizinischer Kompetenz mit großer Reichweite und hoher Geschwindigkeit. Wir unterstützen daher den Grundsatz: Notfallrettung ist medizinische Versorgung und keine reine Transportleistung Die Möglichkeit, eine medizinische Behandlung am Einsatzort unabhängig von einem anschließenden Transport zu vergüten, ist grundsätzlich zu begrüßen. Dadurch kön- nen Fehlanreize reduziert und Patientinnen und Patienten bedarfsgerechter versorgt werden. Wir sehen im Gesetzentwurf allerdings noch Nachschärfungsbedarf, damit Einsatz- konstellationen der Luftrettung nicht unberücksichtigt bleiben.
- Konkretere Beschreibung der Leistungen der Luftrettung Zur Luftrettung gehört nicht nur der Transport von Patientinnen und Patienten, sondern auch die Verbringung der medizinischen Besatzung an den Einsatzort. Hierzu zählen insbesondere Notärztinnen und Notärzte sowie speziell qualifizierte Notfallsanitäterin- nen und Notfallsanitäter (HEMS-TC). Dieser Aspekt sollte im Gesetz ausdrücklich de- finiert werden, um spätere Auslegungs- und Vergütungsstreitigkeiten zu vermeiden. Darüber hinaus umfasst die Leistung der Luftrettung auch die Vorbereitung medizini- scher Transporte im Primär- und Sekundäreinsatz. Hierzu gehören insbesondere die Auswahl einer geeigneten Zielklinik sowie