BMI streicht anteilige Finanzierung der Leistungsprämien beim BPOLP; Prämien für Tarifbeschäftigte bleiben ungekürzt.
Bundesalimentationsgesetz –Warten, warten, warten… Aber beim Kürzen geht’s plötzlich ganz schnell!
Bundesalimentationsgesetz – Warten, warten, warten… Aber beim Kürzen geht’s plötzlich ganz schnell!
Seit mittlerweile drei Bundesregierungen warten die Kolleginnen und Kollegen auf das Bundesalimentationsgesetz. Seit Monaten herrscht wieder mal Stillstand.
Dabei reden wir hier nicht über irgendein politisches „Bonbon“. Es geht um eine vom Bundesverfassungsgericht festgestellte verfassungswidrige Unteralimentation und damit um Geld, das den Beschäftigten nicht aus Großzügigkeit zusteht, sondern aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben.
Ein neuer Gesetzentwurf? Noch nicht da.
Aber offenbar kann man schon einmal anfangen, an anderer Stelle zu sparen.
Das Bundesinnenministerium (BMI) hat die bisherige anteilige Finanzierung der Leistungsprämien gestrichen. Konkret bedeutet das: Mittel, mit denen das Bundespolizeipräsidium (BPOLP) fest gerechnet hatte und die das BMI in den vergangenen Jahren zur Verfügung stellte, fehlen nun. Diese müssen künftig aus eigenen Mitteln des BPOLP finanziert werden.
Bemerkenswert: Beim Nachzahlen braucht die Politik Jahre. Beim Streichen von eingeplanten Mitteln scheint der Verwaltungsweg deutlich kürzer zu sein.
Positiv ist allerdings: Das BPOLP hat in Abstimmung mit dem Bezirkspersonalrat entschieden, die vorgesehenen Leistungsprämien für Tarifbeschäftigte nicht zu kürzen. Das begrüßen wir ausdrücklich.
Wir sagen: Erst liefern, dann kassieren. Alles andere ist schlechter Stil.
Grafik: KI-generiert mit Adobe Firefly (Gemini 3.1) #583743