Vereine/Startgemeinschaften melden Teilnehmer für Deutsche Meisterschaften Schwimmen in Deutschland; ärztliches Zeugnis nicht älter als ein Jahr

Allgemeine Bestimmungen zu den Ausschreibungen der

Deutsche Meisterschaften Deutsche Kurzbahnmeisterschaften Deutsche Jahrgangsmeisterschaften

2026 | Abteilung Wettkampfsport Schwimmen Version 1.0 – 01.09.2026

2 / 5

Die nachfolgenden allgemeinen Bestimmungen gelten ergänzend und sind Teil der Ausschreibungen der: • DM - Deutsche Meisterschaften Schwimmen • DKM - Deutsche Kurzbahnmeisterschaften Schwimmen • DJM - Deutsche Jahrgangsmeisterschaften Schwimmen

In begründeten Fällen können Änderungen/Anpassungen durch die Abteilung Wettkampfsport Schwimmen vorgenommen werden.

Allgemeine Bestimmungen:

  1. Sportgesundheit und Lizenz Mit der Abgabe der Meldung geben die Vereine / Startgemeinschaften eine Versicherung ab, dass die von ihnen gemeldeten Sportler*innen das Startrecht für den Verein / die Startgemeinschaft haben, die vorgeschriebene Jahreslizenz bezahlt wurde und ihre Sportgesundheit durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen können, welches nicht älter als ein Jahr ist (§ 11 (2) WB-Allgemeiner Teil).

  2. Teilnahme- und Startberechtigung Teilnahmeberechtigt sind die Mitglieder von Vereinen / Startgemeinschaften, die einem dem DSV angeschlossenen Landesverband angehören und im Besitz der Verbandsrechte sind. Startberechtigt sind in den einzelnen Wettkämpfen nur Sportler*innen der Jahrgänge, welche die Pflichtzeit unterboten haben oder für die die vorgegebene Rangfolge laut Bestenliste des DSV ausgewiesen ist.

Teilnahmeberechtigt sind auch deutsche Staatsbürger*innen, die ein Startrecht nur für einen ausländischen Verband, Verein oder Startgemeinschaft haben, wenn sie die Bedingungen in § 19 (4) WB-Allgemeiner Teil (WB-AT) erfüllen. Diesen Meldungen sind eine formlose Bestätigung des ausländischen Verbandes, Vereins oder Startgemeinschaft, eine Erklärung über die Anerkennung der o.a. Bestimmungen und die Versicherung der Sportgesundheit vorzulegen. Alle Erklärungen bedürfen der Schriftform.

Sportler*innen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die an Wettkämpfen im Ausland teilnehmen, können ihre erzielten Wettkampfergebnisse in die DSV-Bestenliste aufnehmen lassen.

Im Rahmen einer Meldung werden nur Zeiten berücksichtigt, die fristgerecht in die DSV-Bestenlisten aufgenommen wurden. Für die Aufnahme in die DSV-Bestenliste ist es erforderlich, eine Lenex- oder Comlink-Datei der jeweiligen Veranstaltung mit den Wettkampfergebnissen an den zuständigen Mitarbeiter der Abteilung Wettkampfsport Schwimmen zu senden. Im Ausland erzielte Ergebnisse bleiben auch dann qualifikationswirksam, wenn sie aus technischen Gründen nicht in der Bestenliste abgebildet werden können. Maßgeblich ist in diesem Fall die schriftliche Genehmigung durch den DSV.

Die Bedingungen und Fristen, welche Wettkampfergebnisse für die einzelnen Veranstaltungen berücksichtigt werden, ist den Ausschreibungen zu entnehmen. Einen anderen Weg der Qualifikation gibt es nicht.

  1. Meldungen Meldungen zu den Wettkämpfen sind mit einer Datei im aktuell gültigen DSV-Standard abzugeben. Es muss eine Meldeliste (DSV Form 102) und ein Meldebogen (DSV Form 101) beigefügt werden. Die Unterlagen müssen vollständig ausgefüllt und gut lesbar sein. Meldungen werden ausschließlich per E- Mail an die Meldeanschrift angenommen. Die Meldezeit für das Meldeergebnis wird ausschließlich der Bestenliste des DSV entnommen.

3 / 5

Die Anzahl und die Namen der Betreuer*innen für jeden Verein / jede Startgemeinschaft sind in der E- Mail der Meldung anzugeben.

Reine Staffelschwimmer sind unter Angabe von Vorname, Nachname, Jahrgang und DSV-ID mit den Meldungen anzugeben. Eventuelle Änderungen in der Staffelreihenfolge sind bis zum Beginn des betreffenden Wettkampfabschnittes beim DSV (Veranstaltungsleiter*in) schriftlich bekanntzugeben. Danach erforderliche kurzfristige Änderungen der abgegebenen Reihenfolge müssen von einem der verantwortlichen Veranstaltungsschiedsrichter genehmigt werden.

  1. Meldeeingang Die meldenden Vereine/Startgemeinschaften erhalten nach Eingang der Meldungen per E-Mail eine Melde-Eingangsbestätigung, unabhängig von einer Zulassung bzw. Zurückweisung. Es ist je Verein / Startgemeinschaft nur eine Kontaktadresse zulässig. Überzählige Kontaktadressen werden ignoriert. Die Vereine / Startgemeinschaften haben die Gültigkeit ihrer Kontaktdaten (E-Mail-Adresse) sicherzustellen. Bei allen Meldungen von DSV-Vereinen müssen die Vereins-ID und die Personen-ID sowie der zugehörige Landesverband (LSV-Kennziffer) angegeben werden. Meldungen werden zurückgewiesen, wenn diese unvollständig sind (z.B. fehlende Angaben wie ID- Nummern, Geschlecht und Jahrgang), oder die Meldungen nachweislich falsch sind

  2. Meldezeiten und Qualifikationszeitraum: Meldezeiten für das Meldeergebnis werden ausschließlich der Bestenliste des DSV entnommen. Erzielte Zeiten, die nicht in der Bestenliste des DSV verzeichnet sind, können nicht zum Nachweis herangezogen werden. Anerkennungsfähig sind nur in amtlichen oder anzeigepflichtigen Wettkämpfen erzielte Zeiten bzw. Disziplinen.

  3. Akkreditierung Die Aktiven und Betreuer*innen erhalten eine personalisierte Akkreditierung für die gesamte Veranstaltung, die immer sichtbar zu tragen ist. Der Missbrauch und die Weitergabe von Akkreditierungen sind untersagt und werden mit einer Ordnungsgebühr in Höhe von 200,00 € und dem sofortigen Ausschluss der Betroffenen von der gesamten Veranstaltung geahndet. Eine Übertragung von Akkreditierungen ist nicht möglich. Ggf. gezahlte Meldegelder werden in diesem Fall nicht zurückerstattet.

Zugelassen sind nur Vereinstrainerinnen, sonstige Betreuerinnen erhalten keinen Zutritt. Die zugelassene Gesamtzahl der Vereinstrainerinnen orientiert sich an der Anzahl der zur Veranstaltung zugelassenen Aktiven. Für die ersten zwei Aktiven eines Vereins / Startgemeinschaft wird eine Akkreditierung bereitgestellt. Je angefangene weitere 5 Aktive erhöht sich die Zahl der Akkreditierungen um jeweils eine. Zusätzliche Trainerinnenkarten, maximal die doppelte Anzahl des festgelegten Kontingents, können zu einem Entgelt von 50 Euro pro Karte erworben werden.

Für Landestrainerinnen und Physiotherapeuten können pro Landesverband durch die Geschäftsstellen der Landesschwimmverbände maximal zwei vereinsunabhängige Akkreditierungen beim Ausrichter angemeldet werden. Darüber hinaus gehende Akkreditierungswünsche der Landesverbände sind vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail an den zuständigen Veranstaltungsmitarbeiter zu richten. Der Verlust von Akkreditierung ist umgehend am Info-Point/im Akkreditierungsbüro zu melden. Eine Neuausstellung kostet pro Teilnehmer- oder Trainerakkreditierung 50 €. 7. Betreuung Die Aufsichtspflicht für die teilnehmenden Sportlerinnen obliegt während der gesamten Wettkampfveranstaltung den jeweiligen Trainer*innen. Das Einbringen und die Verwendung eigener Rückenstarthilfen durch Vereine in die Veranstaltungsstätte ist untersagt.

4 / 5

  1. Erhöhtes nachträgliches Meldegeld (ENM): Der DSV erhebt erhöhtes nachträgliches Meldegeld, wenn Sportler*innen:
  2. in einem zugelassenen Wettkampf der Vorläufe nicht antreten. Das ENM beträgt 100,00 € pro Fall.
  3. von ihrem Recht zur Abmeldung von Läufen mit direkter Entscheidung über die 800m Freistil und 1500m Freistil, sowie von Staffelwettkämpfen keinen Gebrauch gemacht haben und dennoch nicht antreten. Das ENM beträgt hier 200 € pro Fall.
  4. von ihrem Recht zur Abmeldung vom Endlauf / Finale, gemäß § 131 (16) WB-FT SW, keinen Gebrauch gemacht haben und dennoch nicht antreten. Das ENM beträgt hier 200,00 € pro Fall. Das ENM zu Punkt 1 und 2 entfällt, wenn der/die Sportler/-in bis zu einem in der Ausschreibung definierten Zeitpunkt schriftlich beim DSV (Wettkampfleitung) abgemeldet wird. Das ENM für den Punkt 3 ist an die Frist der WB gebunden und kann nicht entfallen.

Tritt eine Sportlerin oder ein Sportler aus nachweislich gesundheitlichen Gründen nicht zu einem Wettkampf an, kann die zuständige Wettkampfleitung über einen Verzicht des ENM entscheiden. Ist zu diesem Zeitpunkt ein Veranstaltungsarzt vor Ort, kann der erforderliche Nachweis zum ENM-Verzicht ausschließlich durch diesen Veranstaltungsarzt ausgestellt werden.

Die ENM-pflichtigen Verstöße werden im Wettkampfprotokoll gemäß § 137 WB-FT SW aufgeführt. Das ENM ist nach Aufforderung auf das DSV-Konto bei der Kasseler Sparkasse, IBAN: DE54 5205 0353 0002 0650 69, BIC: HELADEF1KAS, zu überweisen.

  1. Datenschutz: Mit der Abgabe der Meldungen erkennt der Verein / die Startgemeinschaft die Ausschreibung an und erklärt, dass er / sie und die gemeldeten Sportler/-innen mit der Speicherung der personenbezogenen Daten einverstanden sind. Mit der Meldung wird auch das Einverständnis für die Veröffentlichung der Wettkampfdaten in Meldeergebnissen und Bestenlisten erklärt. Zusätzlich erklärt der Verein / die Startgemeinschaft mit Abgabe der Meldung, dass die in der Anmeldung genannten Daten sowie im Rahmen der Veranstaltung erstellte Fotos, Filmaufnahmen oder fotomechanische Vervielfältigungen ohne Vergütungsansprüche des Betroffenen vom Veranstalter und Dritten wie Medien und Sponsoren genutzt werden dürfen. Im Übrigen gelten die allgemeinen Informationen des DSV zum Datenschutz bei der Teilnahme an Wettkampfveranstaltungen. Diese sind auf der DSV-Website zu finden. Die allgemeinen Informationen des DSV zum Datenschutz bei der Teilnahme an Wettkampfveranstaltungen innerhalb des DSV gelten auch für die vom DSV beauftragten Agenturen und Dienstleister.

  2. Kampfgericht: Das Kampfgericht wird durch den Mitarbeiter für das Kampfrichterwesen in der Abteilung Wettkampfsport Schwimmen im DSV berufen und eingesetzt.

  3. Wettkampfdateien: Wettkampfbezogene Dateien (Qualifikationslisten, Meldeergebnisse, Protokolle) in Papierform werden für die Teilnehmer*innen / Mannschaften nicht erstellt. Protokolle als PDF-Dateien werden auf der jeweiligen Veranstaltungswebsite zum Download zur Verfügung gestellt.

  4. Schwimmbekleidung & Wearables: Es sind hierzu die Bestimmungen von World Aquatics und die entsprechenden DSV-Erläuterungen zu beachten. Das Kampfgericht führt während der gesamten Veranstaltung entsprechende Sichtkontrollen durch. Wearables sind vor Abschnittsbeginn beim Schiedsrichter anzumelden.

  5. Einschwimmen Das Einschwimmen wird durch einen Warm-Up Supervisor überwacht. Die Verwendung von Wi- derstandsseilen im Wettkampfbecken ist untersagt. 45 Minuten vor Einschwimm-Ende sind im Wettkampfbecken nur gemäß WB FT-SW §131 (6) zulässige Hilfsmittel erlaubt.

5 / 5

  1. Physiotherapie Vereinseigene Physiotherapie wird nur nach vorheriger Anmeldung (bis zum Meldeschluss an die Meldeanschrift) und in einem zugewiesenen Bereich zugelassen. Massagebänke sind mitzubringen. Unangemeldete Massagebänke werden aufgrund der Hygieneordnung nicht geduldet. Ist nicht genügend Platz vorhanden, können Physiotherapieplätze durch die Abteilung Wettkampfsport Schwimmen untersagt werden.

  2. Haftung: Veranstalter, Ausrichter und Bad-Eigentümer haften nicht für Verluste oder Beschädigungen von Gegenständen. Die Verwendung von Hilfsmitteln erfolgt auf eigene Gefahr.

  3. Videoaufnahmen: Videoaufnahmen von den Wettkämpfen sind nur dem DSV und den vom DSV beauftragten Institutionen gestattet.

  4. Lärmschutz Die Verwendung lärmerzeugender Instrumente (Vuvuzela, Druckluftfanfare etc.) ist untersagt.

Deutscher Schwimm-Verband e.V. Abteilung Wettkampfsport Schwimmen

Kassel, den 01. September 2026

Tjark Schroeder – Abteilungsleiter

Jonas Simon - Teamleiter Sportbetrieb

Florian Lippke - Veranstaltungen Becken (DM) Dominik Plamper - Veranstaltungen Becken (DKM) Niko Scholz - Veranstaltungen Becken (DJM)