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title: "Vereine/Startgemeinschaften melden Teilnehmer für Deutsche Meisterschaften Schwimmen in Deutschland; ärztliches Zeugnis nicht älter als ein Jahr"
sdDatePublished: "2026-09-09T05:07:00Z"
source: "https://kreisschwimmverband-emsland.de/amtliche_bekanntmachungen_dsv/allgemeine_bestimmungen-dm_djm_dkm.pdf"
topics:
  - name: "swimming"
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    identifier: "medtop:20001108"
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locations:
  - "Germany"
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Vereine/Startgemeinschaften melden Teilnehmer für Deutsche Meisterschaften Schwimmen in Deutschland; ärztliches Zeugnis nicht älter als ein Jahr

Allgemeine Bestimmungen
zu den Ausschreibungen der

Deutsche Meisterschaften
Deutsche Kurzbahnmeisterschaften
Deutsche Jahrgangsmeisterschaften

2026 | Abteilung Wettkampfsport Schwimmen
Version 1.0 – 01.09.2026

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Die nachfolgenden allgemeinen Bestimmungen gelten ergänzend und sind Teil der Ausschreibungen
der:
•
DM - Deutsche Meisterschaften Schwimmen
•
DKM - Deutsche Kurzbahnmeisterschaften Schwimmen
•
DJM - Deutsche Jahrgangsmeisterschaften Schwimmen

In begründeten Fällen können Änderungen/Anpassungen durch die Abteilung Wettkampfsport
Schwimmen vorgenommen werden.

Allgemeine Bestimmungen:

1. Sportgesundheit und Lizenz
Mit der Abgabe der Meldung geben die Vereine / Startgemeinschaften eine Versicherung ab, dass die
von ihnen gemeldeten Sportler*innen das Startrecht für den Verein / die Startgemeinschaft haben, die
vorgeschriebene Jahreslizenz bezahlt wurde und ihre Sportgesundheit durch ein ärztliches Zeugnis
nachweisen können, welches nicht älter als ein Jahr ist (§ 11 (2) WB-Allgemeiner Teil).

2. Teilnahme- und Startberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind die Mitglieder von Vereinen / Startgemeinschaften, die einem dem DSV
angeschlossenen Landesverband angehören und im Besitz der Verbandsrechte sind.
Startberechtigt sind in den einzelnen Wettkämpfen nur Sportler*innen der Jahrgänge, welche die
Pflichtzeit unterboten haben oder für die die vorgegebene Rangfolge laut Bestenliste des DSV
ausgewiesen ist.

Teilnahmeberechtigt sind auch deutsche Staatsbürger*innen, die ein Startrecht nur für einen
ausländischen Verband, Verein oder Startgemeinschaft haben, wenn sie die Bedingungen in § 19 (4)
WB-Allgemeiner Teil (WB-AT) erfüllen.
Diesen Meldungen sind eine formlose Bestätigung des ausländischen Verbandes, Vereins oder
Startgemeinschaft, eine Erklärung über die Anerkennung der o.a. Bestimmungen und die Versicherung
der Sportgesundheit vorzulegen. Alle Erklärungen bedürfen der Schriftform.

Sportler*innen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die an Wettkämpfen im Ausland teilnehmen, können
ihre erzielten Wettkampfergebnisse in die DSV-Bestenliste aufnehmen lassen.

Im Rahmen einer Meldung werden nur Zeiten berücksichtigt, die fristgerecht in die DSV-Bestenlisten
aufgenommen wurden. Für die Aufnahme in die DSV-Bestenliste ist es erforderlich, eine Lenex- oder
Comlink-Datei der jeweiligen Veranstaltung mit den Wettkampfergebnissen an den zuständigen
Mitarbeiter der Abteilung Wettkampfsport Schwimmen zu senden.
Im Ausland erzielte Ergebnisse bleiben auch dann qualifikationswirksam, wenn sie aus technischen
Gründen nicht in der Bestenliste abgebildet werden können. Maßgeblich ist in diesem Fall die schriftliche
Genehmigung durch den DSV.

Die Bedingungen und Fristen, welche Wettkampfergebnisse für die einzelnen Veranstaltungen
berücksichtigt werden, ist den Ausschreibungen zu entnehmen. Einen anderen Weg der Qualifikation
gibt es nicht.

3. Meldungen
Meldungen zu den Wettkämpfen sind mit einer Datei im aktuell gültigen DSV-Standard abzugeben. Es
muss eine Meldeliste (DSV Form 102) und ein Meldebogen (DSV Form 101) beigefügt werden. Die
Unterlagen müssen vollständig ausgefüllt und gut lesbar sein. Meldungen werden ausschließlich per E-
Mail an die Meldeanschrift angenommen.
Die Meldezeit für das Meldeergebnis wird ausschließlich der Bestenliste des DSV entnommen.

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Die Anzahl und die Namen der Betreuer*innen für jeden Verein / jede Startgemeinschaft sind in der E-
Mail der Meldung anzugeben.

Reine Staffelschwimmer sind unter Angabe von Vorname, Nachname, Jahrgang und DSV-ID mit den
Meldungen anzugeben. Eventuelle Änderungen in der Staffelreihenfolge sind bis zum Beginn des
betreffenden Wettkampfabschnittes beim DSV (Veranstaltungsleiter*in) schriftlich bekanntzugeben.
Danach erforderliche kurzfristige Änderungen der abgegebenen Reihenfolge müssen von einem der
verantwortlichen Veranstaltungsschiedsrichter genehmigt werden.

4. Meldeeingang
Die meldenden Vereine/Startgemeinschaften erhalten nach Eingang der Meldungen per E-Mail eine
Melde-Eingangsbestätigung, unabhängig von einer Zulassung bzw. Zurückweisung.
Es ist je Verein / Startgemeinschaft nur eine Kontaktadresse zulässig. Überzählige Kontaktadressen
werden ignoriert.
Die Vereine / Startgemeinschaften haben die Gültigkeit ihrer Kontaktdaten (E-Mail-Adresse)
sicherzustellen. Bei allen Meldungen von DSV-Vereinen müssen die Vereins-ID und die Personen-ID
sowie der zugehörige Landesverband (LSV-Kennziffer) angegeben werden.
Meldungen werden zurückgewiesen, wenn diese unvollständig sind (z.B. fehlende Angaben wie ID-
Nummern, Geschlecht und Jahrgang), oder die Meldungen nachweislich falsch sind

5. Meldezeiten und Qualifikationszeitraum:
Meldezeiten für das Meldeergebnis werden ausschließlich der Bestenliste des DSV entnommen.
Erzielte Zeiten, die nicht in der Bestenliste des DSV verzeichnet sind, können nicht zum Nachweis
herangezogen werden. Anerkennungsfähig sind nur in amtlichen oder anzeigepflichtigen Wettkämpfen
erzielte Zeiten bzw. Disziplinen.

6. Akkreditierung
Die Aktiven und Betreuer*innen erhalten eine personalisierte Akkreditierung für die gesamte
Veranstaltung, die immer sichtbar zu tragen ist. Der Missbrauch und die Weitergabe von
Akkreditierungen sind untersagt und werden mit einer Ordnungsgebühr in Höhe von 200,00 € und dem
sofortigen Ausschluss der Betroffenen von der gesamten Veranstaltung geahndet. Eine Übertragung
von Akkreditierungen ist nicht möglich. Ggf. gezahlte Meldegelder werden in diesem Fall nicht
zurückerstattet.

Zugelassen sind nur Vereinstrainer*innen, sonstige Betreuer*innen erhalten keinen Zutritt. Die
zugelassene Gesamtzahl der Vereinstrainer*innen orientiert sich an der Anzahl der zur Veranstaltung
zugelassenen Aktiven. Für die ersten zwei Aktiven eines Vereins / Startgemeinschaft wird eine
Akkreditierung bereitgestellt. Je angefangene weitere 5 Aktive erhöht sich die Zahl der
Akkreditierungen um jeweils eine. Zusätzliche Trainer*innenkarten, maximal die doppelte Anzahl
des festgelegten Kontingents, können zu einem Entgelt von 50 Euro pro Karte erworben werden.

Für Landestrainer*innen und Physiotherapeuten können pro Landesverband durch die Geschäftsstellen
der Landesschwimmverbände maximal zwei vereinsunabhängige Akkreditierungen beim Ausrichter
angemeldet werden. Darüber hinaus gehende Akkreditierungswünsche der Landesverbände sind vor
Veranstaltungsbeginn per E-Mail an den zuständigen Veranstaltungsmitarbeiter zu richten.
Der Verlust von Akkreditierung ist umgehend am Info-Point/im Akkreditierungsbüro zu
melden. Eine Neuausstellung kostet pro Teilnehmer- oder Trainerakkreditierung 50 €.
7. Betreuung
Die
Aufsichtspflicht
für
die
teilnehmenden
Sportler*innen
obliegt
während
der
gesamten
Wettkampfveranstaltung den jeweiligen Trainer*innen.
Das Einbringen und die Verwendung eigener Rückenstarthilfen durch Vereine in die Veranstaltungsstätte
ist untersagt.

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8. Erhöhtes nachträgliches Meldegeld (ENM):
Der DSV erhebt erhöhtes nachträgliches Meldegeld, wenn Sportler*innen:
1. in einem zugelassenen Wettkampf der Vorläufe nicht antreten. Das ENM beträgt 100,00 € pro
Fall.
2. von ihrem Recht zur Abmeldung von Läufen mit direkter Entscheidung über die 800m Freistil
und 1500m Freistil, sowie von Staffelwettkämpfen keinen Gebrauch gemacht haben und
dennoch nicht antreten. Das ENM beträgt hier 200 € pro Fall.
3. von ihrem Recht zur Abmeldung vom Endlauf / Finale, gemäß § 131 (16) WB-FT SW, keinen
Gebrauch gemacht haben und dennoch nicht antreten. Das ENM beträgt hier 200,00 € pro
Fall.
Das ENM zu Punkt 1 und 2 entfällt, wenn der/die Sportler/-in bis zu einem in der Ausschreibung
definierten Zeitpunkt schriftlich beim DSV (Wettkampfleitung) abgemeldet wird.
Das ENM für den Punkt 3 ist an die Frist der WB gebunden und kann nicht entfallen.

Tritt eine Sportlerin oder ein Sportler aus nachweislich gesundheitlichen Gründen nicht zu einem
Wettkampf an, kann die zuständige Wettkampfleitung über einen Verzicht des ENM entscheiden. Ist zu
diesem Zeitpunkt ein Veranstaltungsarzt vor Ort, kann der erforderliche Nachweis zum ENM-Verzicht
ausschließlich durch diesen Veranstaltungsarzt ausgestellt werden.

Die ENM-pflichtigen Verstöße werden im Wettkampfprotokoll gemäß § 137 WB-FT SW aufgeführt.
Das ENM ist nach Aufforderung auf das DSV-Konto bei der Kasseler Sparkasse, IBAN: DE54 5205 0353
0002 0650 69, BIC: HELADEF1KAS, zu überweisen.

9. Datenschutz:
Mit der Abgabe der Meldungen erkennt der Verein / die Startgemeinschaft die Ausschreibung an und
erklärt, dass er / sie und die gemeldeten Sportler/-innen mit der Speicherung der personenbezogenen
Daten einverstanden sind. Mit der Meldung wird auch das Einverständnis für die Veröffentlichung der
Wettkampfdaten in Meldeergebnissen und Bestenlisten erklärt. Zusätzlich erklärt der Verein / die
Startgemeinschaft mit Abgabe der Meldung, dass die in der Anmeldung genannten Daten sowie im
Rahmen der Veranstaltung erstellte Fotos, Filmaufnahmen oder fotomechanische Vervielfältigungen
ohne Vergütungsansprüche des Betroffenen vom Veranstalter und Dritten wie Medien und Sponsoren
genutzt werden dürfen. Im Übrigen gelten die allgemeinen Informationen des DSV zum Datenschutz
bei der Teilnahme an Wettkampfveranstaltungen. Diese sind auf der DSV-Website zu finden. Die
allgemeinen Informationen des DSV zum Datenschutz bei der Teilnahme an Wettkampfveranstaltungen
innerhalb des DSV gelten auch für die vom DSV beauftragten Agenturen und Dienstleister.

10. Kampfgericht:
Das Kampfgericht wird durch den Mitarbeiter für das Kampfrichterwesen in der Abteilung
Wettkampfsport Schwimmen im DSV berufen und eingesetzt.

11. Wettkampfdateien:
Wettkampfbezogene Dateien (Qualifikationslisten, Meldeergebnisse, Protokolle) in Papierform werden
für die Teilnehmer*innen / Mannschaften nicht erstellt. Protokolle als PDF-Dateien werden auf der
jeweiligen Veranstaltungswebsite zum Download zur Verfügung gestellt.

12. Schwimmbekleidung & Wearables:
Es sind hierzu die Bestimmungen von World Aquatics und die entsprechenden DSV-Erläuterungen zu
beachten. Das Kampfgericht führt während der gesamten Veranstaltung entsprechende Sichtkontrollen
durch. Wearables sind vor Abschnittsbeginn beim Schiedsrichter anzumelden.

13. Einschwimmen
Das Einschwimmen wird durch einen Warm-Up Supervisor überwacht. Die Verwendung von Wi-
derstandsseilen im Wettkampfbecken ist untersagt.
45 Minuten vor Einschwimm-Ende sind im Wettkampfbecken nur gemäß WB FT-SW §131 (6)
zulässige Hilfsmittel erlaubt.

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14. Physiotherapie
Vereinseigene Physiotherapie wird nur nach vorheriger Anmeldung (bis zum Meldeschluss an die
Meldeanschrift) und in einem zugewiesenen Bereich zugelassen. Massagebänke sind mitzubringen.
Unangemeldete Massagebänke werden aufgrund der Hygieneordnung nicht geduldet. Ist nicht genügend
Platz vorhanden, können Physiotherapieplätze durch die Abteilung Wettkampfsport Schwimmen
untersagt werden.

15. Haftung:
Veranstalter, Ausrichter und Bad-Eigentümer haften nicht für Verluste oder Beschädigungen von
Gegenständen. Die Verwendung von Hilfsmitteln erfolgt auf eigene Gefahr.

16. Videoaufnahmen:
Videoaufnahmen von den Wettkämpfen sind nur dem DSV und den vom DSV beauftragten
Institutionen gestattet.

17. Lärmschutz
Die Verwendung lärmerzeugender Instrumente (Vuvuzela, Druckluftfanfare etc.) ist untersagt.

Deutscher Schwimm-Verband e.V.
Abteilung Wettkampfsport Schwimmen

Kassel, den 01. September 2026

Tjark Schroeder – Abteilungsleiter

Jonas Simon - Teamleiter Sportbetrieb

Florian Lippke - Veranstaltungen Becken (DM)
Dominik Plamper - Veranstaltungen Becken (DKM)
Niko Scholz - Veranstaltungen Becken (DJM)