KV Nordrhein veröffentlicht Anlage 1 und 2 zum DMP Rheumatoide Arthritis in NRW; Fortbildungspflicht für Rheumaärzte und Qualitätszirkelbeteiligung

Anlagen zum Vertrag: DMP Rheumatoide Arthritis

Anlage 1 zum Vertrag über ein strukturiertes Behandlungsprogramm (DMP) nach § 137f SGB V zur Verbesserung der Qualität der ambulanten Versorgung von Versicherten mit Rheumatoider Arthritis ab 01.08.2026 KV Nordrhein - nordrheinische Krankenkassen/-verbände Seite 1 von 2

Anlage 1

Strukturqualität koordinierender Arzt nach § 3 (1. Versorgungsebene)

Teilnahmeberechtigt als DMP-Arzt sind gemäß § 3 Abs. 2 an der hausärztlichen Versorgung gemäß § 73 Abs. 1a SGB V teilnehmende Vertragsärzte sowie bei hausärztlich tätigen Vertragsärzten oder in einem MVZ angestellte Ärzte sowie ermächtigte Ärzte oder zugelassene Einrichtungen. Die Teilnahmeberechtigten müssen die nachfolgenden Strukturvoraussetzungen erfüllen und die Vertragsinhalte, insbesondere die Versorgungsinhalte und die erforderlichen Dokumentationen, einhalten. In Ausnahmefällen nach § 3 Abs. 3 können an der vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 4 des DMP Vertrages Rheumatoide Arthritis teilnehmende qualifizierte Fachärzte oder qualifizierte Einrichtungen als koordinierende Ärzte teilnehmen. Die Voraussetzungen müssen in jeder für das DMP gemeldeten Betriebsstätte erfüllt sein:

Leistungserbringer der ersten Versorgungsebene Voraussetzungen

Fachliche und organisa- torische Voraussetzungen 1

– nach § 73 Abs. 1a SGB V für die hausärztliche Versorgung zugelassene, angestellte und ermächtigte Ärzte und – Teilnahme an einer Arztinformationsveranstaltung oder Information durch das Arzt-Manual zu Beginn der Teilnahme und – Zusammenarbeit mit Haus- und Fachärzten in der Region und – Regelmäßige, mindestens einmal jährliche Teilnahme an einer Rheuma-spezifischen zertifizierten Fortbildung. Diese kann auch im Rahmen von übergreifenden regelmäßigen DMP-Fortbildungen erfolgen. und – Teilnahme an Rheuma-spezifischem strukturierten Qualitätszirkel mit Haus- und Fachärzten der Region oder – Teilnahme an Rheuma- bzw. DMP-spezifischem strukturierten Qualitätszirkel mit Haus- und Fachärzten der Region

1 Entspricht Kennzeichnung A = Hausärzte in Anlage 4 (Mindestanforderungen zur Erstellung der Arztverzeichnisse strukturierter Behandlungsprogramme (DMP) für Rheuma (ambulanter Sektor)).

Anlage 1 zum Vertrag über ein strukturiertes Behandlungsprogramm (DMP) nach § 137f SGB V zur Verbesserung der Qualität der ambulanten Versorgung von Versicherten mit Rheumatoider Arthritis ab 01.08.2026 KV Nordrhein - nordrheinische Krankenkassen/-verbände Seite 2 von 2

Zusätzliche Strukturvoraussetzungen für die Durchführung von Schulungen: Diese Voraussetzungen sind optional zu erfüllen, wenn der Arzt Schulungen anbieten möchte.

Personelle Qualifikationen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Fortbildung (Trainer-Seminar), die den Arzt sowie das ggf. schulende nichtärztliche Praxispersonal zur Durchführung der angebotenen Schulung qualifiziert Räumliche Vorrausetzungen

Die räumliche Ausstattung muss Gruppenschulungen ermöglichen

Näheres ergibt sich aus dem Schulungsprogramm

Anlage 2 zu dem Vertrag über ein strukturiertes Behandlungsprogramm (DMP) nach § 137f SGB V zur Verbesserung der Qualität der ambulanten Versorgung von Versicherten mit Rheumatoider Arthritis ab 01.08.2026 KV Nordrhein - nordrheinische Krankenkassen/-verbände

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Anlage 2 Strukturqualität qualifizierter Facharzt nach § 4 (2. Versorgungsebene)

Teilnahmeberechtigt für die fachärztliche Versorgung der zweiten Versorgungsebene sind gem. § 4 zugelassene, angestellte und ermächtigte Leistungserbringer, die - persönlich oder durch angestellte Ärzte - folgende Strukturvoraussetzungen erfüllen und am Programm teilnehmen:

Leistungserbringer der 2. Versorgungsebene Voraussetzungen

Fachliche und organisa- torische Voraussetzungen

– Facharzt für Innere Medizin und Rheumatologie1

– Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatz- Weiterbildung Orthopädische Rheumatologie2

und – Teilnahme an einer Arztinformationsveranstaltung oder Information durch das Arzt-Manual zu Beginn der Teilnahme

und – Zusammenarbeit mit Haus- und Fachärzten in der Region

und – Regelmäßige - mindestens einmal jährliche Teilnahme an einer Rheuma-spezifischen zertifizierten Fortbildung.

oder – Regelmäßige Teilnahme an Rheuma-spezifischem struktu- rierten Qualitätszirkel mit Haus- und Fachärzten der Region.

Zusätzliche Strukturvoraussetzungen für die Durchführung von Schulungen: Diese Voraussetzungen sind optional zu erfüllen, wenn der Arzt Schulungen anbieten möchte. Personelle Qualifikationen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Fortbildung (Trainer-Seminar), die den Arzt sowie das ggf. schulende nichtärztliche Praxispersonal zur Durchführung der angebotenen Schulung qualifiziert.

1 Entspricht Kennzeichnung B_1 = Fachärzte in Anlage 4 (Mindestanforderungen zur Erstellung der Ärzteverzeichnisse strukturierter Behandlungsprogramme (DMP) für Rheuma (ambulanter Sektor)). 2 Entspricht Kennzeichnung B_2 = Fachärzte in Anlage 4 (Mindestanforderungen zur Erstellung der Ärzteverzeichnisse strukturierter Behandlungsprogramme (DMP) für Rheuma (ambulanter Sektor)).

Anlage 2 zu dem Vertrag über ein strukturiertes Behandlungsprogramm (DMP) nach § 137f SGB V zur Verbesserung der Qualität der ambulanten Versorgung von Versicherten mit Rheumatoider Arthritis ab 01.08.2026 KV Nordrhein - nordrheinische Krankenkassen/-verbände

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Räumliche Vorrausetzungen

Die räumliche Ausstattung muss Gruppenschulungen ermöglichen

Näheres ergibt sich aus dem Schulungsprogramm

Hinweis: Die in der Anlage verwendeten Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen richten sich nach der (Muster-) Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer und schließen auch die Ärztinnen und Ärzte ein, welche eine entsprechende Bezeichnung nach altem Recht führen.

Anlage 3 zum Vertrag über ein strukturiertes Behandlungsprogramm (DMP) nach § 137f SGB V zur Verbesserung der Qualität der ambulanten Versorgung von Versicherten mit Rheumatoider Arthritis ab 01.08.2026 KV Nordrhein - nordrheinische Krankenkassen/-verbände Seite 1 von 4 Anlage 3 Mindestinhalte Teilnahmeerklärung Arzt

Die Teilnahmeerklärung der Vertragsärzte zum DMP Rheumatoide Arthritis muss mindestens die nachfolgend aufgeführten Bestandteile beinhalten. Für die Aufnahme darüberhinausgehender In- halte durch die KV Nordrhein ist die Zustimmung der Krankenkassen erforderlich. Die formelle Ausgestaltung der Teilnahmeerklärung obliegt der KV Nordrhein. Soweit technisch möglich, erfolgt die Antragstellung über das KVNO-Portal (per eAntrag).

Allgemeine Angaben − Name und Kontaktdaten des Antragstellers − Lebenslange Arztnummer (LANR), Betriebsstättennummer (BSNR) − Angabe des Antragstellers zur Tätigkeitsform (Zulassung, Ermächtigung, Anstellung bei) − Angabe des Antragstellers, zu welchem Datum die Genehmigung beantragt wird − Angabe des Ortes der Leistungserbringung

Antragsgegenstand Angabe des Antragstellers, für welche der nachfolgenden Versorgungsebenen eine Genehmigung beantragt wird und Bestätigung, dass die entsprechend vorzuhaltenden Strukturvoraussetzungen erfüllt werden. − Koordinierender Arzt (1. Versorgungsebene):

Genehmigung als DMP-Arzt gem. § 3 Abs. 2 → Bestätigung, dass die Strukturvoraussetzungen nach Anlage 1 erfüllt werden

− Qualifizierter Facharzt (2. Versorgungsebene):

Genehmigung als DMP-Arzt gem. § 4 Abs. 2 → Bestätigung, dass die Strukturvoraussetzungen nach Anlage 2 erfüllt werden

Genehmigung als DMP-Arzt gem. § 3 Abs. 3 (Ausnahmefall) → Bestätigung, dass die Strukturvoraussetzungen nach Anlage 1 erfüllt werden

Schulungen − Angabe des Antragstellers, ob die Durchführung von im DMP vereinbarten Patientenschu- lungen gemäß § 21 beantragt wird − Angabe, welches Schulungsprogramm beantragt wird

Anlage 3 zum Vertrag über ein strukturiertes Behandlungsprogramm (DMP) nach § 137f SGB V zur Verbesserung der Qualität der ambulanten Versorgung von Versicherten mit Rheumatoider Arthritis ab 01.08.2026 KV Nordrhein - nordrheinische Krankenkassen/-verbände Seite 2 von 4 − Bestätigung, dass die erforderliche Strukturqualität für einen Schulungsarzt gem. Anlage 1 bzw. Anlage 2 erfüllt wird − Hinweis, dass die Angaben durch entsprechende Schulungszertifikate (für Arzt und Schu- lungskraft) nachzuweisen sind

Hinweise zu den Teilnahmevoraussetzungen − Hinweis, dass die Teilnahmevoraussetzungen arzt- und (neben-)betriebsstättenbezogen zu erfüllen sind

Bestätigungen und Einwilligungen durch den Antragsteller 5.1 Bestätigung bzgl. Kenntnisnahme und Umsetzung der Vertragsinhalte − Bestätigung des Antragstellers, dass er die Ziele, Inhalte und Rahmenbedingungen des strukturierten Behandlungsprogramms zur Kenntnis genommen hat und die vertraglich ver- einbarten Inhalte, Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, zugrunde ge- legten Versorgungsaufträge und geltenden Therapieziele des DMP akzeptiert und umsetzt − Bestätigung des Antragstellers, dass er sich zur Einhaltung und Beachtung der Regelungen des Vertrags, insbesondere bezüglich der Versorgungsinhalte gemäß § 10, der Aufgaben sowie Kooperationsregeln des Abschnitts III und der Qualitätssicherung gemäß Ab- schnitt IV verpflichtet

5.2 Einverständnis mit der Veröffentlichung von Arzt-Daten im Verzeichnis der Ärzte, der Einschaltung der Datenstelle; Evaluation − Bestätigung des Antragstellers, dass er mit der Veröffentlichung der persönlichen Daten gemäß Anlage 4 „Ärzteverzeichnis“ und auch im Internet (Arztauskunft KV Nordrhein) ein- verstanden ist und auch der Weitergabe des Ärzteverzeichnisses an am Vertrag teilneh- mende Vertragsärzte, an die Gemeinsame Einrichtung Nordrhein, an die Datenstelle, an die beteiligten Krankenkassen bzw. deren Verbände, an das BAS bzw. den Landesprüf- dienst und an die teilnehmenden Versicherten zustimmt − Hinweis, dass die Zustimmung zur Veröffentlichung und Weitergabe der Daten im Ärzte- verzeichnis jederzeit widerrufen werden kann. Mit dem Zugang des Widerrufs bei der KV Nordrhein endet die Teilnahme am Vertrag, einer gesonderten Beendigungserklärung be- darf es in diesem Fall nicht. − Zustimmung des Antragstellers zur Einschaltung der Datenstelle und Ermächtigung, die im Rahmen des DMP erstellten Dokumentationen auf Vollständigkeit und Plausibilität zu prü- fen und die Dokumentationsdaten der Anlage 22 der DMP-A-RL an die entsprechenden Stellen weiterzuleiten

Anlage 3 zum Vertrag über ein strukturiertes Behandlungsprogramm (DMP) nach § 137f SGB V zur Verbesserung der Qualität der ambulanten Versorgung von Versicherten mit Rheumatoider Arthritis ab 01.08.2026 KV Nordrhein - nordrheinische Krankenkassen/-verbände Seite 3 von 4 − Bestätigung des Antragstellers, dass er mit der Verwendung der Dokumentationsdaten für die Evaluation gem. Abschnitt IX und die Qualitätssicherung gem. Abschnitt IV des Vertrags unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen einverstanden ist.

Datenschutzrechtliche Hinweise im Rahmen des DMP − Hinweis, dass der Antragsteller bei der Tätigkeit für die verschiedenen Phasen der Daten- verarbeitung (Erheben, Verarbeiten und Nutzen) personenbezogener Daten die Datensi- cherheit nach geltenden Vorschriften der DS-GVO einzuhalten und die hierfür erforderli- chen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen hat − Hinweis, dass der Antragsteller, einmalig vor Weitergabe von Patientendaten an die Da- tenstelle, vorab für alle folgenden Dokumentationen die freiwillige schriftliche oder elektro- nische Einwilligung des Patienten einholen und diese spätestens zusammen mit der Erst- dokumentation an die Datenstelle weitergeleitet werden muss. (siehe dazu § 26 Abs