G-BA legt neue COVID-Impfempfehlung fest in Deutschland; Altersgrenze auf 75 Jahre angehoben
COVID-Impfung für Gesunde künftig erst ab 75 Jahren | KV Nordrhein
COVID-Impfung für Gesunde künftig erst ab 75…
Praxisinformation Letzte Änderung: 09.09.2026 07:50 Uhr
COVID-Impfung für Gesunde künftig erst ab 75 Jahren
Gesunde Erwachsene erhalten eine Auffrischimpfung gegen SARS-CoV-2 künftig erst ab 75 Jahren. Für Risikogruppen bleibt die STIKO-Empfehlung unverändert.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die aktuelle Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur COVID-19-Impfung in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen. Bisher sah die Richtlinie eine jährliche Auffrischimpfung für gesunde Erwachsene ab 60 Jahren vor. Diese Altersgrenze wird auf 75 Jahre angehoben. Hintergrund sind deutlich gesunkene Hospitalisierungs- und Sterberaten sowie das insgesamt geringe Risiko schwerer Verläufe in der Altersgruppe der 60- bis 74-Jährigen.
Nach Einschätzung der STIKO verfügen die meisten Erwachsenen inzwischen über eine hybride Immunität und sind dadurch ausreichend gut vor schweren COVID-19-Verläufen geschützt – einschließlich gesunder Schwangerer und Frauen im gebärfähigen Alter. Zugleich entfällt die bisherige Empfehlung, eine Basisimmunität durch mindestens drei Antigenkontakte aufzubauen.
Die jährliche Auffrischimpfung soll möglichst zu Beginn der COVID-19-Saison im Spätsommer oder Frühherbst erfolgen. Versäumte Impfungen können im weiteren Saisonverlauf nachgeholt werden. Zwischen einer nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion oder der letzten COVID-19-Impfung und einer erneuten Impfung soll möglichst ein Mindestabstand von sechs Monaten eingehalten werden.
Wer weiterhin Anspruch auf die COVID-19-Impfung hat
Für Personen mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe sowie für Beschäftigte mit erhöhtem arbeitsbedingtem Infektionsrisiko gilt die Impfempfehlung unverändert. Anspruch auf eine jährliche Auffrischimpfung haben:
alle Personen ab 75 Jahren
Personen ab einem Alter von sechs Monaten mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung durch eine Grunderkrankung
Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen
Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen nach einer COVID-19-Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist
Schwangere mit erhöhter Gefährdung durch schwangerschaftsassoziierte Komplikationen (z. B. Gestationsdiabetes, Hypertonie) ab dem 2. Trimenon
Personal in Pflegeeinrichtungen mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnern
Medizinisches Personal mit erhöhtem tätigkeitsbezogenem Infektionsrisiko (z. B. Notaufnahme, Intensivstation)
Medizinisches Personal, das Risikopatientinnen und -patienten betreut
Neue Dokumentationsziffern und Impfstoffbezug XFG-Impfstoffe
Für die an die Variante XFG angepassten COVID-19-Impfstoffe wurden entsprechend der bestehenden Systematik neue Dokumentationsziffern in Anlage 2 der Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen.
Hinweis: Den neuen XFG-Impfstoff für Kinder ab sechs Monaten bis elf Jahren (Comirnaty XFG 10 Mikrogramm
Dosis) gibt es nur als Einzeldosis-Durchstechflasche im Zehnerpack. Die KV Nordrhein hat mit den nordrheinischen Krankenkassen und -verbänden vereinbart, dass der Bezug über den Sprechstundenbedarf (SSB) möglich ist.
Die Beschlüsse des G-BA werden dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vorgelegt und treten nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen Regelungen in den regionalen Impfvereinbarungen.
XFG oder LP8.1? Wirtschaftlichkeit beachten!
Für Jugendliche ab 12 Jahren und für Erwachsene kann weiterhin Comirnaty LP8.1. aus den Beständen des Bundes bestellt werden. Das Robert Koch-Institut (RKI) weist darauf hin, dass die von WHO und EMA empfohlenen Varianten eng miteinander verwandt und Abkömmlinge der JN.1-Variante sind. Es ist zu erwarten, dass Impfstoffe, die gegen die Varianten LP.8.1 und XFG gerichtet sind, gleich gut vor schweren COVID-19-Erkrankungen schützen, so das RKI. Aus wirtschaftlichen Gründen muss daher der zentral beschaffte Biontech-Impfstoff Comirnaty LP8.1 bis zum Verfallsdatum voraussichtlich am 28. Februar 2027 bevorzugt verwendet werden. \ KBV
pdf KVNO Praxisinformation | Themen: KBV-VV, DMP Rheuma, COVID-Impfung, Papieranträge kostenpflichtig, Sprechstundenbedarf, neue Hygieneregeln (PDF, 932 KB)
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