KZBV und BZÄK begrüßen Referentenentwurf zur Änderung der Zulassungsverordnungen für Vertragsärzte und Vertragszahnärzte in Deutschland; Neuregelungen greifen nicht für Notfallversorgungsdefizite
KZBV | Stellungnahmen und Gesetzesvorhaben
Die ambulante Notfallversorgung ist ein wichtiger Baustein innerhalb des Behandlungsspektrums der gesetzlichen Krankenversicherung. Daher halten KZBV und BZÄK gesetzliche Maßnahmen für sinnvoll, die ggf. bestehende Probleme bei der Notfallversorgung beseitigen. Da die in der Begründung des Gesetzesentwurfs genannten Defizite in der vertragszahnärztlichen Notfallversorgung nicht bestehen, begrüßen beide Organisationen, dass die Neuregelungen hierfür nicht gelten sollen.
Die KZBV und die BZÄK begrüßen das mit dem Referentenentwurf der Verordnung zur Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte und der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte verfolgte Ziel, die Zulassungsverordnungen zu modernisieren und an die aktuellen Erfordernisse und die vielfältiger gewordene Versorgungslandschaft anzupassen sowie die bestehende Bürokratie für Leistungserbringer, Kassen(zahn)ärztliche Vereinigungen und Zulassungsausschüsse abzubauen.
Die KZBV und die BZÄK unterstützen das vom Gesetzgeber verfolgte übergeordnete Ziel der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Die Digitalisierungsmaßnahmen müssen allerdings zu einem spürbaren Mehrwert für die Vertragszahnärzte und Patienten sowie deren Versorgung führen und die vorgesehenen Maßnahmen technisch ausgereift, hinreichend erprobt und wirtschaftlich, zeitlich wie organisatorisch in realistischer Weise umsetzbar sein.
Die KZBV unterstützt das Ziel des Gesetzgebers, die Herz-Kreislauf-Gesundheit zu stärken. Der Präventionsgedanke wird aber nicht ganz zu Ende gedacht: Parodontitis ist ein wesentlicher Einflussfaktor bei der Entstehung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Somit müssen die Früherkennung und Prävention dieser Krankheit bzw. die Präventionswirkung ihrer Behandlung für andere Erkrankungen als wesentliche Bausteine zur Bekämpfung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen gesetzlich verankert werden.
Vor dem Hintergrund des bestehenden Finanzierungsdefizits in der GKV ist zwar nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber die in den Reformempfehlungen der Finanzkommission Gesundheit angelegten, kurzfristig wirksamen Sparmaßnahmen möglichst zeitnah umsetzen möchte, gleichwohl wäre eine der Reichweite der Regelungswirkung angemessen Rechnung tragende Auseinandersetzung mit Inhalten des Gesetzes aus Sicht von KZBV und BZÄK wünschenswert.
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