KZBV und BZÄK unterstützen Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen in Deutschland; Entziehung von Selbstverwaltungskompetenzen kritisiert

KZBV | Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen

Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)

Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen

Die KZBV und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) unterstützen nach wie vor das vom Gesetzgeber verfolgte übergeordnete Ziel der Digitalisierung im Gesundheitswesen, wenn die Digitalisierungsmaßnahmen zu einem spürbaren Mehrwert für die (Vertrags-)Zahnärzte und Patienten sowie deren Versorgung führen und die vorgesehenen Maßnahmen technisch ausgereift, hinreichend erprobt und wirtschaftlich, zeitlich wie organisatorisch in realistischer Weise umsetzbar sind.

Darüber hinaus ist zu konstatieren, dass mit dem vorgelegten Referentenentwurf erneut Handlungskompetenzen der Selbstverwaltung ohne Not beschnitten werden. KZBV und BZÄK nehmen diese über die Jahre fortschreitende Entwicklung mit Bedauern zur Kenntnis. Es entspricht der gemeinsamen Überzeugung von KZBV und BZÄK, dass die Erfolge des deutschen Gesundheitssystems maßgeblich auf einem konstruktiven Zusammenwirken von Politik und Selbstverwaltung fußen. Hierbei hat bislang die besondere Expertise der Selbstverwaltung aus guten Gründen Berücksichtigung gefunden und sollte dies auch künftig tun.

Dies vorausschickend nehmen KZBV und BZÄK zu den Regelungsinhalten des Referentenentwurfs eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen, sofern die Interessen der (Vertrags-)Zahnärzteschaft betroffen sind, wie folgt Stellung.