Bundesverband für Energie- und Wasserdatenmanagement e.V. beantragt Vereinheitlichung der Vorgehensweise beim Überschreiten technischer Maßnahmenwerte gemäß § 51 TrinkwV in Deutschland; stärkt Rechtsklarheit

Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “Bundesverband für Energie- und Wasserdatenmanagement e….

Vereinheitlichung der Vorgehensweise beim Überschreiten des technischen Maßnahmenwerts gemäß § 51 TrinkwV

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Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen

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Angegeben von: Bundesverband für Energie- und Wasserdatenmanagement e.V. (R001358) am 09.09.2026

Beschreibung: Mit dieser Anfrage soll eine Vereinheitlichung und damit mehr Klarheit bei der Vorgehensweise beim Erreichen bzw. Überschreiten des technischen Maßnahmenwertes gemäß § 51 TrinkwV erreicht werden. Aktuell gibt es sehr unterschiedliche Vorgehensweisen der verschiedenen Gesundheitsämter.

TrinkwV 2023 [alle RV hierzu]

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen

SG2609090002 ( PDF - 2 Seiten ) Adressatenkreis: Versendet am 31.08.2026 an: Bundesregierung Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]

Versendet am 31.08.2026 an: Bundesregierung Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]

Bundesregierung Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]

Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]

Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter

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