Bundesverband für Energie- und Wasserdatenmanagement e.V. beantragt Vereinheitlichung der Vorgehensweise beim Überschreiten technischer Maßnahmenwerte gemäß § 51 TrinkwV in Deutschland; stärkt Rechtsklarheit
Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “Bundesverband für Energie- und Wasserdatenmanagement e….
Vereinheitlichung der Vorgehensweise beim Überschreiten des technischen Maßnahmenwerts gemäß § 51 TrinkwV
Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren?
Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen
Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen )
Angegeben von: Bundesverband für Energie- und Wasserdatenmanagement e.V. (R001358) am 09.09.2026
Beschreibung: Mit dieser Anfrage soll eine Vereinheitlichung und damit mehr Klarheit bei der Vorgehensweise beim Erreichen bzw. Überschreiten des technischen Maßnahmenwertes gemäß § 51 TrinkwV erreicht werden. Aktuell gibt es sehr unterschiedliche Vorgehensweisen der verschiedenen Gesundheitsämter.
TrinkwV 2023 [alle RV hierzu]
Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen
SG2609090002 ( PDF - 2 Seiten ) Adressatenkreis: Versendet am 31.08.2026 an: Bundesregierung Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
Versendet am 31.08.2026 an: Bundesregierung Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
Bundesregierung Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter
Inhalte beruhen auf Angaben der IV - Infos