Arag meldet steigende Arbeitsrechtsschutzfälle in Berlin und bundesweit und kündigungsbezogene Klagen; 63 Prozent Anstieg 2021–2025
Mehr Streit um Jobs: Arbeitsrechtsfälle bei großen Versicherern stark gestiegen | Presseportal
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Mehr Streit um Jobs: Arbeitsrechtsfälle bei großen Versicherern stark gestiegen
Berlin, 09.09.2026 – Parallel zum Stellenabbau in vielen deutschen Unternehmen nehmen arbeitsrechtliche Konflikte bei großen Rechtsschutzversicherungen deutlich zu: Bei der Arag ist die Zahl der gemeldeten Arbeitsrechtsschutzfälle zwischen 2021 und 2025 um 63 Prozent gestiegen. Exklusive Zahlen, die Finanztip von Roland und der WGV vorliegen, bestätigen die Entwicklung: Roland registrierte 2025 gut 34 Prozent mehr Arbeitsrechtsschutzfälle als 2021. Besonders deutlich zeigt sich der Anstieg bei Streitigkeiten um Kündigungen. Eine aktuelle Finanztip-Berechnung zeigt: Ein Arbeitsrechtsstreit kann Beschäftigte mehrere Tausend Euro kosten. Der unabhängige Geldratgeber erklärt, für wen sich Arbeitsrechtsschutz lohnt – und warum ein Abschluss erst bei drohendem Jobverlust zu spät ist.
Der Versicherer Roland verzeichnete zwischen 2021 und 2025 rund 46 Prozent mehr Schäden im Zusammenhang mit Kündigungen. Auch bei der WGV waren Kündigungen 2025 mit einem Anteil von rund 29 Prozent der häufigste Streitgrund. Die Zahl dieser Fälle lag 40 Prozent über dem Schnitt der Jahre 2021 bis 2024. Bei der Arag nahmen Kündigungsschutzklagen allein 2025 um 33 Prozent zu.
Arbeitsrecht wird zum größeren Streitfeld – Allianz liefert Erklärung
Dabei steigt nicht nur die Zahl der Fälle. Bei Roland hat Arbeitsrecht auch relativ zum gesamten Schadensaufkommen an Bedeutung gewonnen: Der Anteil der Arbeitsrechtsschutzfälle an allen gemeldeten Schäden stieg von 14,5 Prozent im Jahr 2021 auf knapp 18 Prozent 2025. Der Branchenverband GDV bestätigt auf Anfrage von Finanztip die Entwicklung: Der Anteil von Arbeitsrechtsschutzfällen steigt.
Nach Angaben der Allianz stiegen die Fallzahlen in den vergangenen Jahren im mittleren einstelligen Prozentbereich. Als Gründe für die Entwicklung nennt der Versicherer gegenüber Finanztip insbesondere die konjunkturelle Abschwächung, Branchenkrisen, die allgemeine wirtschaftliche Unsicherheit und die digitale Transformation. Diese Faktoren beeinflussten den Arbeitsmarkt gerade in jüngerer Vergangenheit maßgeblich.
Auch wer gewinnt, zahlt den eigenen Anwalt
Ein Streit mit dem Arbeitgeber birgt ein besonderes Kostenrisiko: „Vor dem Arbeitsgericht trägt in erster Instanz jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig davon, wer gewinnt. Wer verliert, muss zusätzlich die Gerichtskosten bezahlen“, sagt Henriette Neubert, Versicherungsexpertin bei Finanztip.
Eine aktuelle Finanztip-Modellrechnung zeigt die mögliche Größenordnung: Bei einem Bruttomonatsgehalt von 5.000 Euro kann ein Verfahren aus Kündigungsschutzklage und qualifiziertem Arbeitszeugnis einen Streitwert von 20.000 Euro erreichen. Es entstehen dann eigene Kosten von rund 4.126 Euro.
Versicherungsschutz prüfen, bevor sich der Konflikt abzeichnet
„Eine Kündigung kann Arbeitnehmer finanziell doppelt treffen: Das Einkommen ist plötzlich unsicher und gleichzeitig stellt sich die Frage, ob man mehrere Tausend Euro für einen Rechtsstreit riskieren kann“, sagt Neubert. „Gerade wenn im eigenen Unternehmen oder in der Branche Stellen abgebaut werden, kann eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Beruf sinnvoll sein.“
Besonders relevant ist sie für Beschäftigte, die viel zu verlieren haben, nur geringe Rücklagen besitzen oder voraussichtlich nur schwer einen vergleichbaren neuen Job finden würden. „Wichtig ist, den Schutz nicht erst abzuschließen, wenn sich ein Konflikt bereits abzeichnet“, so Neubert. „Eine Rechtsschutzversicherung ist keine Feuerwehr, die sich rufen lässt, wenn es schon brennt.“
Nach der Kündigung bleiben nur drei Wochen
In der Regel gilt bei der Versicherung eine Wartezeit von drei Monaten. Der Versicherer kann die Leistung ablehnen, wenn der Auslöser des Streits bereits vor Vertragsbeginn oder während der Wartezeit lag. „Wer gegen eine Kündigung vorgehen möchte, muss schnell handeln“, sagt Neubert. „Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingereicht werden.“ Verstreicht die Frist, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.
Wer sich für einen Arbeitsrechtsschutz entscheidet, kann diesen meist nicht einzeln abschließen, sondern nur zusammen mit einer Privatrechtsschutzversicherung. Finanztip empfiehlt aktuell die Tarife WGV PBV Optimal, Arag Aktiv Komfort und Huk-Coburg PBV Plus.
Wer Mitglied einer Gewerkschaft oder eines Berufsverbandes ist, hat in der Regel darüber Arbeitsrechtsschutz. Vor dem Abschluss einer zusätzlichen Versicherung sollten Beschäftigte deshalb prüfen, welchen Schutz ihre Mitgliedschaft bereits umfasst. Wem diese Lösung reicht, kann im Vergleich zum teuren Privatrechtsschutz günstiger wegkommen.
Finanztip geht von einem Bruttomonatsgehalt von 5.000 Euro aus. Der Gesamtstreitwert in Höhe von 20.000 Euro setzt sich aus der Kündigungsschutzklage (drei Bruttomonatsgehälter, 15.000 Euro) und dem Zeugnis (ein Bruttomonatsgehalt, 5.000 Euro) zusammen. Die Gerichtskosten betragen 810 Euro, die Anwaltskosten liegen bei 2.618 Euro. Ohne außergerichtliche Vertretung liegt das eigene Prozesskostenrisiko bei 3.428 Euro, mit außergerichtlicher Vertretung bei 4.126 Euro.
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