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title: "Regina Kraushaar fordert rechtliche Absicherung des Gebäudetyp E in Berlin; Schneller Rechtsrahmen für Gebäudetyp E nötig"
sdDatePublished: "2026-09-10T16:29:00Z"
source: "https://medienservice.sachsen.de/medien/news/1099883/download_pdf"
topics:
  - name: "construction and property"
    identifier: "medtop:20000235"
  - name: "housing and urban planning policy"
    identifier: "medtop:20000628"
  - name: "government policy"
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  - name: "climate change"
    identifier: "medtop:20000418"
locations:
  - "Berlin"
  - "Sachsen"
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Regina Kraushaar fordert rechtliche Absicherung des Gebäudetyp E in Berlin; Schneller Rechtsrahmen für Gebäudetyp E nötig

Medienservice Sachsen - Pressemitteilung

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Medieninformation
Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und
Landesentwicklung
Ihre Ansprechpartnerin
Annegret Fischer
Durchwahl
Telefon +49 351 564 50021
medien@smil.sachsen.de*
10.09.2026
Kraushaar dringt bei Bauministerkonferenz auf
Rechtssicherheit für den Gebäudetyp E
Sachsen fordert schnelle und verlässliche Lösungen
Sachsens Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung,
Regina Kraushaar, nimmt vom 10. bis 11. September 2026 an der
Bauministerkonferenz in Berlin teil. Zentrales Anliegen aus sächsischer
Sicht auf der Tagesordnung ist die schnelle gesetzliche Absicherung des
Gebäudetyps E.
Staatsministerin Regina Kraushaar: »Die gesetzliche Absicherung des
Gebäudetyps E darf sich nicht weiter verzögern. Wer einfacher und
kostengünstiger bauen will, braucht klare Regeln zur Aufklärung darüber
und darf nicht bei jedem abweichenden Detail ein Haftungsrisiko
befürchten. Gerade in der aktuellen Lage der Baubranche mit hohen Bau-
und Finanzierungskosten und einer unsicheren Auftragslage braucht es
dringend diesen Rechtsrahmen. Statt einer neuen Vertragsform, die jede
Einzelheit des Bauens vorgibt, sollten wir nur unsere Mindestanforderungen
festlegen, insbesondere für Sicherheit und Gesundheit, und mehr Freiheit
bei allem zulassen, was darüber hinausgeht. So kann einfaches Bauen in der
Praxis funktionieren.«
Der Gebäudetyp E soll ermöglichen, beim Wohnungsbau auf technisch nicht
zwingend erforderliche Standards zu verzichten und dadurch schneller und
kostengünstiger zu bauen. Sicherheitsrelevante Anforderungen sollen dabei
selbstverständlich erhalten bleiben. Der dafür notwendige Rechtsrahmen
im Bürgerlichen Gesetzbuch hat der Bund den Ländern bislang jedoch noch
nicht vorgelegt. Ein eigener Vertragstyp dafür kann aber nicht die Lösung
sein, eine Aufklärungsregel sollte reichen.
Der Freistaat Sachsen spricht sich dafür aus, dass Bauherren, Planer
und Unternehmen rechtssicher vereinbaren können, auf welche der
nicht sicherheitsrelevanten Standards sie beim Errichten des Gebäudes
verzichten wollen. Die Mindestanforderungen für den Gebäudetyp E
Hausanschrift:
Sächsisches Staatsministerium
für Infrastruktur und
Landesentwicklung
Archivstr. 1
01097 Dresden
https://www.smil.sachsen.de/
* Kein Zugang für verschlüsselte
elektronische Dokumente. Zugang
für qualiziert elektronisch signierte
Dokumente nur unter den auf
www.lsf.sachsen.de/eSignatur.html
vermerkten Voraussetzungen.

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werden bereits jetzt verbindlich im sächsischen Bauordnungsrecht geregelt.
Darüber hinausgehende technische Standards sollten nicht automatisch
zum Maßstab für jedes Bauvorhaben werden. Sachsen arbeitet dazu im
Rahmen des Sächsischen Projekts zum Abbau technisch entbehrlicher
Normen im Wohnungsbau, kurz SPAteN, an weiteren Vorschlägen für
praxistaugliche und kostengünstigere Regelungen.
Darüber hinaus unterstützt Sachsens Bauministerin ein mögliches
Sonder-Stadtentwicklungsprogramm
»Cooles
Land«
für
kurzfristige
Klimaanpassungsmaßnahmen in Städten und Gemeinden sowie die
Forderung nach einem verlässlichen Umgang mit Ausgaberesten in der
Städtebauförderung.
Links:
Pressemitteilung „Stadtentwicklungsministerinnen und -minister
aus fünf Ländern fordern Sonder-Stadtentwicklungsprogramm
‚Cooles Land‘"