Gemeinderat Chur genehmigt Teilrevision des Gesetzes über die IBC Energie Wasser Chur (RB 811); 20 Ja zu 1 Nein

  1. September 2026 | Nr. 37 Amtliche Anzeigen Gemeinderat Beschlüsse des Gemeinderates Der Gemeinderat hat sich an seiner Sitzung vom 3. September 2026 mit folgenden Geschäf- ten befasst:
  2. Protokoll der Sitzung vom 25. Juni 2026 Das Protokoll der letzten Sitzung wird ge- nehmigt.
  3. Vereidigung erstmals anwesender Stellvertreterinnen und Stellvertreter

Gemeinderatsstellvertreter Beat Deplazes (Freie Liste & Grüne) legt vor dem Gemein- deratspräsidenten das Gelübde ab. 3. Botschaft Teilrevision Gesetz über die IBC Energie Wasser Chur

Der Antrag des Stadtrates wird wie folgt zum Beschluss erhoben:

  1. Die Teilrevision des Gesetzes über die IBC Energie Wasser Chur (IBC-Gesetz; RB 811) wird mit 20 Ja- zu 1 Nein-Stim- men genehmigt.

  2. Die Gasstrategie der Stadt Chur wird zur Kenntnis genommen.

  3. Die Teilrevision untersteht gemäss Art. 11 lit. a in Verbindung mit Art. 12 Abs. 2 Verfassung der Stadt Chur (RB 111) dem obligatorischen Referendum.

  4. Botschaft Teilrevision Schulgesetz (RB 711); Umsetzung Kindergartenob- ligatorium an der Stadtschule Chur Der Antrag des Stadtrates wird wie folgt zum Beschluss erhoben:

  5. Die Teilrevision des städtischen Schulgeset- zes (RB 711) wird einstimmig genehmigt.

  6. Der Beschluss gemäss Ziffer 1 untersteht gestützt auf Art. 11 lit. a) in Verbindung mit Art. 12 Abs. 2 der Verfassung der Stadt Chur (RB 111) dem fakultativen Referendum.

  7. Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die Festlegung der Lektionentafel im ersten Kindergartenjahr an der Stadt- schule Chur auf 22 Lektionen.

  8. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis davon, dass die Schuldirektion die Unterrichts- zeiten sowie die Randauffangzeiten in den Dörfern geringfügig abweichend von den Regelungen in Chur gestalten kann.

  9. Der Auftrag Vorberatungskommission PVO betreffend Entschädigung Kinder- gartenlehrpersonen wird einstimmig als erledigt abgeschrieben.

  10. Botschaft Teilrevision Grundordnung GEP (Rheinquartier)

Der Antrag des Stadtrates wird wie folgt zum Beschluss erhoben: Der Generelle Er- schliessungsplan (GEP), 1:2 000, «Austras- se-Plessurmündung» wird mit 18 Ja- zu 2 Nein-Stimmen (1 Enthaltung) erlassen. 6. Botschaft Entlastungspaket 2027 zur Stärkung der Selbstfinanzierung

Der Antrag des Stadtrates wird wie folgt zum Beschluss erhoben:

  1. Vom Bericht Entlastungspaket 2027 zur Stärkung der Selbstfinanzierung wird Kenntnis genommen.

  2. Die Massnahmen ab 2027 in der Kompe- tenz des Stadtrates der Priorität 1 und der Priorität 2 werden bereits im Budget 2027 abgebildet. Der Beschluss erfolgt mit 13 Ja- zu 8 Nein-Stimmen.

  3. Für die Vorberatung der in der Kompe- tenz des Gemeinderates und des Volks liegenden Massnahmen wird einstimmig eine Vorberatungskommission einge- setzt. Gewählt werden: – Sandra Adank (SVP) – Giulia Casale (SP) – Andreas Imhof (GLP) – Leonie Liesch (Die Mitte) – Daniel Lütscher (FDP) – Martina Nett Schatz (FLG)

    Als Präsident wird Daniel Lütscher (FDP) gewählt.

  4. Auftrag Daniel Lütscher und Mit- unterzeichnende betreffend organi- satorische Veränderungen innerhalb der Stadtverwaltung; Bericht

Der Auftrag wird einstimmig abgeschrieben. 8. Auftrag Giulia Casale und Mitunter- zeichnende betreffend Stop des Bau- bewilligungsverfahrens Überbauung Hinder Selias Maladers und Über- arbeitung des zugrundeliegenden Quartierplans; Bericht

Der Auftrag wird mit 16 Ja- zu 4 Nein-Stim- men (1 Enthaltung) abgelehnt. 9. Interpellation Barbara Rimml und Mitunterzeichnende betreffend Zwi- schennutzung von städtischen Lie- genschaften; Antwort

Die Interpellantin erklärt sich als von der Antwort des Stadtrates teilweise befriedigt. 10. Interpellation Erika Loretz und Mit- unterzeichnende betreffend Aufhe- bung der Trennung von Sekundar- und Realschulklassen; Antwort Kamber erklärt im Namen der Interpellan- tin sich als von der Antwort des Stadtrates nicht befriedigt.

Frau Cabalzar verlangt Diskussion. 11. Interpellation Leonie Liesch und Mitunterzeichnende betreffend Unterstützungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe bei städtischen Baustellen; Antwort

Die Interpellantin erklärt sich als von der Antwort des Stadtrates teilweise befriedigt. 12. Interpellation Leonie Liesch und Mit- unterzeichnende betreffend Entwick- lung von Kurz-zeitvermietungen und Mit den beiden Littering-Aktionen Clean-Up-Day und Water Lover Challenge können sich Churerinnen und Churer – zum Beispiel ganze Schulklassen oder Unternehmen– aktiv gegen Littering in der Stadt einsetzen. Bild IGSU, Schweizer Kompetenzzentrum gegen Littering

A m t s b l a t t S t a d t C h u r 1 1 . S e p t e m b e r 2 0 2 6 7 Auswirkungen auf den Wohnungs- markt in Chur; Antwort

Die Interpellantin erklärt sich als von der Antwort des Stadtrates teilweise befriedigt. 13. Interpellation SVP-Fraktion und Mit- unterzeichnende betreffend Projekt Haus zur Kante; Antwort

Hegner erklärt sich im Namen der Interpel- lanten als von der Antwort des Stadtrates teilweise befriedigt.

Cangemi verlangt Diskussion. 14. Auftrag SP-Fraktion, SVP-Fraktion, FDP-Fraktion, GLP-Fraktion, Fraktion Freie Liste & Grüne und Mitunter- zeichnende betreffend Ersatz der oberen Sektion Brambrüeschbahn; Antrag um Fristverlängerung

Der Antrag des Stadtrates wird wie folgt zum Beschluss erhoben:

Die Frist zur Einreichung der Botschaft zum Auftrag SP-Fraktion, SVP-Fraktion, FDP- Fraktion, GLP-Fraktion, Fraktion Freie Liste & Grüne und Mitunterzeichnende betref- fend Ersatz der oberen Sektion Brambrü- eschbahn wird mit 20 Ja- zu 1 Nein-Stim- men bis Dezember 2026 erstreckt. 15. Interpellation SP-Fraktion und Mit- unterzeichnende betreffend Zukunft der alten Stadthalle; Antrag um Frist- verlängerung

Der Antrag des Stadtrates wird wie folgt zum Beschluss erhoben:

Die Frist zur Einreichung der Antwort zur Interpellation der SP-Fraktion und Mit- unterzeichnende betreffend Zukunft der alten Stadthalle wird mit 20 Ja- zu 0 Nein- Stimmen (1 Enthaltung) bis zur Gemeinde- ratssitzung im Mai 2027 erstreckt. 16. Fragestunde gemäss Art. 61 Ge- schäftsordnung

Die Fragen von Walter Hegner (SVP) betref- fend Ersatz der oberen Sektion Brambrü- eschbahn werden durch Stadtpräsident Hans Martin Meuli beantwortet.

Die Fragen von Barbara Rimml (SP) betref- fend Belagsanierung auf der A13 werden durch Stadtrat Simon Gredig beantwortet. 17. Neue Vorstösse – Auftrag Vincenzo Cangemi und Mitunter- zeichnende betreffend Belebung der Churer Altstadt durch Oberflächen-Wasserläufe unter Nutzung des Mühlbachs (z.B. nach dem Vorbild der Freiburger Bäche) – Auftrag Sandra Adank und Mitunter- zeichnende betreffend Teilrevision von Art. 5 des Gesetzes über die Abfallbe- wirtschaftung (ABG) – Auftrag Leonie Liesch und Mitunter- zeichnende betreffend Fokussierung und künftige Ausrichtung der städti- schen Wirtschaftsförderung – Interpellation Flavia Brüesch und Mit- unterzeichnende betreffend Handel mit lokalem Strom ankurbeln – Interpellation Martina Nett Schatz und Mitunterzeichnende betreffend Auswir- kungen der Hitzeperioden im Sommer 2026 auf Gesundheit und Infrastruktur – Interpellation Barbara Rimml und Mit- unterzeichnende betreffend Trockenheit und Wassermanagement Der Wortlaut der neu eingegangenen Vorstösse kann auf www.chur.ch/gemeinderatsgeschaefte eingesehen werden. Beschwerde Gegen diese Beschlüsse kann innert 30 Tagen seit dieser Veröffentlichung beim Obergericht des Kantons Graubünden schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat ein Rechtsbegehren, den Sachverhalt mit den Beweis- mitteln sowie eine Begründung zu enthalten. Referendum Gestützt auf Art. 11 lit. a der Stadtverfassung unterliegt Beschluss Nr. 3, Teilrevision Gesetz über die IBC Energie Wasser Chur, dem obliga- torischen Referendum. Gestützt auf Art. 12 Abs. 2 der Stadtverfassung unterliegt Beschluss Nr. 4 Teilrevision Schul-ge- setz (RB 711); Umsetzung Kindergartenobliga- torium an der Stadtschule Chur, dem fakultati- ven Referendum. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage seit dieser Veröffentlichung (Art. 13 Abs. 2 Stadtverfassung). Für den Gemeinderat von Chur / Stadtkanzlei Stadtrat Bildüberwachung mit Personen- identifikation Fahrradstationen Bahnhöfe Chur und West Am 1. September 2026 erliess der Stadtrat eine begründete Allgemeinverfügung betreffend Bildüberwachung mit Personenidentifikation in den Fahrradstationen an den Bahnhöfen Chur und West. Gemäss Art. 15 Abs. 3 des Kantona- len Datenschutzgesetzes (KDSG; BR 171.100) ist das Dispositiv einer solchen Verfügung amtlich zu publizieren. Das Dispositiv lautet wie folgt:

  1. In den Fahrradstationen an den Bahnhöfen Chur und West dürfen die Ein- und Ausgän- ge sowie der Innenbereich in der vorum- schriebenen Weise bildmässig überwacht werden. Die Stadtpolizei wird ermächtigt, die betreffende Bildüberwachungen durch- zuführen. Diese Anordnung gilt längstens für fünf Jahre seit Eintritt der Rechtskraft.
  2. Einwendungen gegen diese Anordnung können innert 30 Tagen seit der Veröffentli- chung beim Stadtrat von Chur, Rathaus, Postfach 810, 7001 Chur, schriftlich und be- gründet erhoben werden. Innert der glei- chen Frist kann die begründete Allgemein- verfügung bei der Stadtpolizei, Kommando, Kornplatz 10, 7001 Chur, eingesehen werden.
  3. Werden keine Einwendungen erhoben, er- wächst die Allgemeinverfügung in Rechtskraft. Notfalldienste • Sanitätsnotruf 144 Krankenwagen/Rettungswagen, Tel. 144 • Ärztlicher Notfalldienst der Stadt Chur Notfallarzt; sofern Hausarzt oder Arzt eigener Wahl nicht erreichbar. Tel. 081 252 36 36 (täglich) • Apotheken in der Stadt Chur Amavita-Apotheke Tel. 058 878 15 10 Bahnhofsunterführung *Mo–Fr 7.30–20.00, Sa–So und Feiertage 8.00–19.00 Amavita-Apotheke Landi Tel. 058 878 15 20 Grabenstrasse 15 *Mo–Fr 8.00–18.30, Sa 8.00–16.00 Apollo-Apotheke Tel. 081 284 15 24 Badusstrasse 10 *Mo–Fr 8.00–12.00, 13.30–18.30, Sa 8.00–12.00, 13.30–16.00 Apotheke BENU Chur Tel. 081 253 41 41 Gürtelstrasse 10

*Mo–Fr 8.00–18.30, Sa 8.00–16.00 Coop Vitality Apotheke Tel. 058 878 84 60 Raschärenstrasse 35 *Mo–Fr 9.00–19.00, Sa 9.00–18.00 Fortuna-Apotheke Tel. 081 284 20 22 Tittwiesenstrasse 55 *Mo–Fr 8.00–12.00, 13.30–18.30, Sa 8.00–13.00 Giacometti-Apotheke Tel. 081 284 18 18 Giacomettistrasse 32 *Mo–Fr 8.30–12.30, 13.30–18.30, Sa 8.30–15.30 Grischuna-Apotheke Tel. 081 252 80 80 Postplatz *Mo–Fr 8.00–18.30, Sa 8.00–17.00 Lacuna-Apotheke Tel. 081 284 55 05 Belmontstrasse 1 *Mo–Fr 8.00–12.00, 13.30–18.30, Sa 8.00–12.00, 13.00–16.00 Loë Apotheke Tel. 081 521 90 00 Loëstrasse 170 *Mo–Fr 8.30–12.15, 13.00–18.00, Sa 8.30–12.15 Medi Porta Tel. 081 511 63 63 Gürtelstrasse 46 *Mo–Fr 8.00–18.00, Sa geschlossen Montalin-Apotheke Tel. 081 284 35 55 Ringstrasse 88 *Mo–Fr 8.00–12.00, 13.30–18.30, Sa 8.00–17.00 Raetus-Apotheke Tel. 081 250 15 15 Bahnhofstrasse 14 *Mo–Fr 7.30–19.00, Sa 7.30–18.00 Steinbock-Apotheke Tel. 081 252 26 80 Quaderstrasse 16 *Mo–Fr 8.00–12.15, 13.15–18.30, Sa 8.00–16.00 TopPharm Apotheke Masans Tel. 081 250 08 04 Haldensteinstrasse 1 *Mo–Fr 8.00–18.30, Sa 8.00–16.00 *Ausserhalb der üblichen Öffnungszeiten kann die Not fallapotheke über Tel. 081 256 20 89 erfragt werden. Dienstzuschlag Fr. 30.–, Nachtdienstzuschlag ab 21 Uhr Fr. 50.–, bei ärztlichen Rezepten Notfalldienstzuschlag LOA. • Psychiatrischen Dienste Graubünden 24-Stunden am Tag erreichbar. Tel. 058 225 25 25 • Zahn ärzt li cher Not fall dienst Für dringende Fälle und wenn der Zahnarzt eigener Wahl nicht erreichbar ist, kann die Tel.-Nr. des diensttuenden Zahnarztes über Tel.-Nr. 144 erfragt werden. • Be stat tungs amt Chur Tel. 081 254 47 66 Stadthaus, Masanserstrasse 2 Mo–Fr 8.30–11.30, 13.30–17.00 Sa/So/Feiertage: Tel. 079 772 85 18

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