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title: "Gemeinderat Chur genehmigt Teilrevision des Gesetzes über die IBC Energie Wasser Chur (RB 811); 20 Ja zu 1 Nein"
sdDatePublished: "2026-09-11T07:15:00Z"
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  - "Graubünden"
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Gemeinderat Chur genehmigt Teilrevision des Gesetzes über die IBC Energie Wasser Chur (RB 811); 20 Ja zu 1 Nein

11. September 2026 | Nr. 37
Amtliche Anzeigen
Gemeinderat
Beschlüsse des Gemeinderates
Der Gemeinderat hat sich an seiner Sitzung
vom 3. September 2026 mit folgenden Geschäf-
ten befasst:
1. Protokoll der Sitzung vom 25. Juni 2026
Das Protokoll der letzten Sitzung wird ge-
nehmigt.
2. Vereidigung erstmals anwesender
Stellvertreterinnen und Stellvertreter

 Gemeinderatsstellvertreter Beat Deplazes
(Freie Liste & Grüne) legt vor dem Gemein-
deratspräsidenten das Gelübde ab.
3. Botschaft Teilrevision Gesetz über
die IBC Energie Wasser Chur

 Der Antrag des Stadtrates wird wie folgt
zum Beschluss erhoben:

1. Die Teilrevision des Gesetzes über die
IBC Energie Wasser Chur (IBC-Gesetz;
RB 811) wird mit 20 Ja- zu 1 Nein-Stim-
men genehmigt.

2. Die Gasstrategie der Stadt Chur wird zur
Kenntnis genommen.

3. Die Teilrevision untersteht gemäss Art.
11 lit. a in Verbindung mit Art. 12 Abs. 2
Verfassung der Stadt Chur (RB 111) dem
obligatorischen Referendum.
4. Botschaft Teilrevision Schulgesetz
(RB 711); Umsetzung Kindergartenob-
ligatorium an der Stadtschule Chur
Der Antrag des Stadtrates wird wie folgt
zum Beschluss erhoben:

1. Die Teilrevision des städtischen Schulgeset-
zes (RB 711) wird einstimmig genehmigt.

2. Der Beschluss gemäss Ziffer 1 untersteht
gestützt auf Art. 11 lit. a) in Verbindung
mit Art. 12 Abs. 2 der Verfassung der
Stadt Chur (RB 111) dem fakultativen
Referendum.

3. Der Gemeinderat genehmigt einstimmig
die Festlegung der Lektionentafel im
ersten Kindergartenjahr an der Stadt-
schule Chur auf 22 Lektionen.

4. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis davon,
dass die Schuldirektion die Unterrichts-
zeiten sowie die Randauffangzeiten in
den Dörfern geringfügig abweichend von
den Regelungen in Chur gestalten kann.

5. Der Auftrag Vorberatungskommission
PVO betreffend Entschädigung Kinder-
gartenlehrpersonen wird einstimmig als
erledigt abgeschrieben.
5. Botschaft Teilrevision Grundordnung
GEP (Rheinquartier)

 Der Antrag des Stadtrates wird wie folgt
zum Beschluss erhoben: Der Generelle Er-
schliessungsplan (GEP), 1:2 000, «Austras-
se-Plessurmündung» wird mit 18 Ja- zu 2
Nein-Stimmen (1 Enthaltung) erlassen.
6. Botschaft Entlastungspaket 2027 zur
Stärkung der Selbstﬁnanzierung

 Der Antrag des Stadtrates wird wie folgt
zum Beschluss erhoben:

1. Vom Bericht Entlastungspaket 2027 zur
Stärkung der Selbstﬁnanzierung wird
Kenntnis genommen.

2. Die Massnahmen ab 2027 in der Kompe-
tenz des Stadtrates der Priorität 1 und
der Priorität 2 werden bereits im Budget
2027 abgebildet. Der Beschluss erfolgt
mit 13 Ja- zu 8 Nein-Stimmen.

3. Für die Vorberatung der in der Kompe-
tenz des Gemeinderates und des Volks
liegenden Massnahmen wird einstimmig
eine Vorberatungskommission einge-
setzt. Gewählt werden:
 – Sandra Adank (SVP)
 – Giulia Casale (SP)
 – Andreas Imhof (GLP)
 – Leonie Liesch (Die Mitte)
 – Daniel Lütscher (FDP)
 – Martina Nett Schatz (FLG)

     Als Präsident wird Daniel Lütscher (FDP)
gewählt.
7. Auftrag Daniel Lütscher und Mit-
unterzeichnende betreffend organi-
satorische Veränderungen innerhalb
der Stadtverwaltung; Bericht

Der Auftrag wird einstimmig abgeschrieben.
8. Auftrag Giulia Casale und Mitunter-
zeichnende betreffend Stop des Bau-
bewilligungsverfahrens Überbauung
Hinder Selias Maladers und Über-
arbeitung des zugrundeliegenden
Quartierplans; Bericht

 Der Auftrag wird mit 16 Ja- zu 4 Nein-Stim-
men (1 Enthaltung) abgelehnt.
9. Interpellation Barbara Rimml und
Mitunterzeichnende betreffend Zwi-
schennutzung von städtischen Lie-
genschaften; Antwort

 Die Interpellantin erklärt sich als von der
Antwort des Stadtrates teilweise befriedigt.
10. Interpellation Erika Loretz und Mit-
unterzeichnende betreffend Aufhe-
bung der Trennung von Sekundar-
und
Realschulklassen;
Antwort
Kamber erklärt im Namen der Interpellan-
tin sich als von der Antwort des Stadtrates
nicht befriedigt.

Frau Cabalzar verlangt Diskussion.
11. Interpellation Leonie Liesch und
Mitunterzeichnende
betreffend
Unterstützungsmöglichkeiten
für
Gewerbebetriebe bei städtischen
Baustellen; Antwort

 Die Interpellantin erklärt sich als von der
Antwort des Stadtrates teilweise befriedigt.
12. Interpellation Leonie Liesch und Mit-
unterzeichnende betreffend Entwick-
lung von Kurz-zeitvermietungen und
Mit den beiden Littering-Aktionen Clean-Up-Day und Water Lover Challenge können sich Churerinnen
und Churer – zum Beispiel ganze Schulklassen oder Unternehmen– aktiv gegen Littering in der Stadt
einsetzen.
Bild IGSU, Schweizer Kompetenzzentrum gegen Littering

A m t s b l a t t S t a d t C h u r
1 1 . S e p t e m b e r 2 0 2 6
7
Auswirkungen auf den Wohnungs-
markt in Chur; Antwort

 Die Interpellantin erklärt sich als von der
Antwort des Stadtrates teilweise befriedigt.
13. Interpellation SVP-Fraktion und Mit-
unterzeichnende betreffend Projekt
Haus zur Kante; Antwort

 Hegner erklärt sich im Namen der Interpel-
lanten als von der Antwort des Stadtrates
teilweise befriedigt.

Cangemi verlangt Diskussion.
14. Auftrag SP-Fraktion, SVP-Fraktion,
FDP-Fraktion, GLP-Fraktion, Fraktion
Freie Liste & Grüne und Mitunter-
zeichnende betreffend Ersatz der
oberen Sektion Brambrüeschbahn;
Antrag um Fristverlängerung

 Der Antrag des Stadtrates wird wie folgt
zum Beschluss erhoben:

 Die Frist zur Einreichung der Botschaft zum
Auftrag SP-Fraktion, SVP-Fraktion, FDP-
Fraktion, GLP-Fraktion, Fraktion Freie Liste
& Grüne und Mitunterzeichnende betref-
fend Ersatz der oberen Sektion Brambrü-
eschbahn wird mit 20 Ja- zu 1 Nein-Stim-
men bis Dezember 2026 erstreckt.
15. Interpellation SP-Fraktion und Mit-
unterzeichnende betreffend Zukunft
der alten Stadthalle; Antrag um Frist-
verlängerung

 Der Antrag des Stadtrates wird wie folgt
zum Beschluss erhoben:

 Die Frist zur Einreichung der Antwort zur
Interpellation der SP-Fraktion und Mit-
unterzeichnende betreffend Zukunft der
alten Stadthalle wird mit 20 Ja- zu 0 Nein-
Stimmen (1 Enthaltung) bis zur Gemeinde-
ratssitzung im Mai 2027 erstreckt.
16. Fragestunde gemäss Art. 61 Ge-
schäftsordnung

 Die Fragen von Walter Hegner (SVP) betref-
fend Ersatz der oberen Sektion Brambrü-
eschbahn werden durch Stadtpräsident
Hans Martin Meuli beantwortet.

 Die Fragen von Barbara Rimml (SP) betref-
fend Belagsanierung auf der A13 werden
durch Stadtrat Simon Gredig beantwortet.
17. Neue Vorstösse
 – Auftrag Vincenzo Cangemi und Mitunter-
zeichnende betreffend Belebung der Churer
Altstadt durch Oberﬂächen-Wasserläufe
unter Nutzung des Mühlbachs (z.B. nach
dem Vorbild der Freiburger Bäche)
 – Auftrag Sandra Adank und Mitunter-
zeichnende betreffend Teilrevision von
Art. 5 des Gesetzes über die Abfallbe-
wirtschaftung (ABG)
 – Auftrag Leonie Liesch und Mitunter-
zeichnende
betreffend
Fokussierung
und künftige Ausrichtung der städti-
schen Wirtschaftsförderung
 – Interpellation Flavia Brüesch und Mit-
unterzeichnende betreffend Handel mit
lokalem Strom ankurbeln
 – Interpellation Martina Nett Schatz und
Mitunterzeichnende betreffend Auswir-
kungen der Hitzeperioden im Sommer
2026 auf Gesundheit und Infrastruktur
 – Interpellation Barbara Rimml und Mit-
unterzeichnende betreffend Trockenheit
und Wassermanagement
Der Wortlaut der neu eingegangenen Vorstösse
kann auf www.chur.ch/gemeinderatsgeschaefte
eingesehen werden.
Beschwerde
Gegen diese Beschlüsse kann innert 30 Tagen
seit dieser Veröffentlichung beim Obergericht
des Kantons Graubünden schriftlich Beschwerde
eingereicht werden. Die Beschwerde hat ein
Rechtsbegehren, den Sachverhalt mit den Beweis-
mitteln sowie eine Begründung zu enthalten.
Referendum
Gestützt auf Art. 11 lit. a der Stadtverfassung
unterliegt Beschluss Nr. 3, Teilrevision Gesetz
über die IBC Energie Wasser Chur, dem obliga-
torischen Referendum.
Gestützt auf Art. 12 Abs. 2 der Stadtverfassung
unterliegt Beschluss Nr. 4 Teilrevision Schul-ge-
setz (RB 711); Umsetzung Kindergartenobliga-
torium an der Stadtschule Chur, dem fakultati-
ven Referendum.
Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage seit dieser
Veröffentlichung (Art. 13 Abs. 2 Stadtverfassung).
Für den Gemeinderat von Chur / Stadtkanzlei
Stadtrat
Bildüberwachung mit Personen-
identiﬁkation Fahrradstationen
Bahnhöfe Chur und West
Am 1. September 2026 erliess der Stadtrat eine
begründete Allgemeinverfügung
betreffend
Bildüberwachung mit Personenidentiﬁkation in
den Fahrradstationen an den Bahnhöfen Chur
und West. Gemäss Art. 15 Abs. 3 des Kantona-
len Datenschutzgesetzes (KDSG; BR 171.100) ist
das Dispositiv einer solchen Verfügung amtlich zu
publizieren. Das Dispositiv lautet wie folgt:
1. In den Fahrradstationen an den Bahnhöfen
Chur und West dürfen die Ein- und Ausgän-
ge sowie der Innenbereich in der vorum-
schriebenen Weise bildmässig überwacht
werden. Die Stadtpolizei wird ermächtigt,
die betreffende Bildüberwachungen durch-
zuführen. Diese Anordnung gilt längstens
für fünf Jahre seit Eintritt der Rechtskraft.
2. Einwendungen gegen diese Anordnung
können innert 30 Tagen seit der Veröffentli-
chung beim Stadtrat von Chur, Rathaus,
Postfach 810, 7001 Chur, schriftlich und be-
gründet erhoben werden. Innert der glei-
chen Frist kann die begründete Allgemein-
verfügung bei der Stadtpolizei, Kommando,
Kornplatz 10, 7001 Chur, eingesehen werden.
3. Werden keine Einwendungen erhoben, er-
wächst die Allgemeinverfügung in Rechtskraft.
Notfalldienste
 • Sanitätsnotruf 144
 Krankenwagen/Rettungswagen, Tel. 144
 • Ärztlicher Notfalldienst der Stadt Chur
 Notfallarzt; sofern Hausarzt oder Arzt eigener
 Wahl nicht erreichbar. Tel. 081 252 36 36 (täglich)
 • Apotheken in der Stadt Chur
 Amavita-Apotheke
Tel. 058 878 15 10
 Bahnhofsunterführung
 *Mo–Fr 7.30–20.00,
 Sa–So und Feiertage 8.00–19.00
 Amavita-Apotheke Landi
Tel. 058 878 15 20
 Grabenstrasse 15
 *Mo–Fr 8.00–18.30,
 Sa 8.00–16.00
 Apollo-Apotheke
Tel. 081 284 15 24
 Badusstrasse 10
 *Mo–Fr 8.00–12.00, 13.30–18.30,
 Sa 8.00–12.00, 13.30–16.00
 Apotheke BENU Chur
Tel. 081 253 41 41
 Gürtelstrasse 10

 *Mo–Fr 8.00–18.30,
 Sa 8.00–16.00
 Coop Vitality Apotheke
Tel. 058 878 84 60
 Raschärenstrasse 35
 *Mo–Fr 9.00–19.00,
 Sa 9.00–18.00
 Fortuna-Apotheke
Tel. 081 284 20 22
 Tittwiesenstrasse 55
 *Mo–Fr 8.00–12.00, 13.30–18.30,
 Sa 8.00–13.00
 Giacometti-Apotheke
Tel. 081 284 18 18
 Giacomettistrasse 32
 *Mo–Fr 8.30–12.30, 13.30–18.30,
 Sa 8.30–15.30
 Grischuna-Apotheke
Tel. 081 252 80 80
 Postplatz
 *Mo–Fr 8.00–18.30,
 Sa 8.00–17.00
 Lacuna-Apotheke
Tel. 081 284 55 05
 Belmontstrasse 1
 *Mo–Fr 8.00–12.00, 13.30–18.30,
 Sa 8.00–12.00, 13.00–16.00
 Loë Apotheke
Tel. 081 521 90 00
 Loëstrasse 170
 *Mo–Fr 8.30–12.15, 13.00–18.00,
 Sa 8.30–12.15
 Medi Porta
Tel. 081 511 63 63
 Gürtelstrasse 46
 *Mo–Fr 8.00–18.00,
 Sa geschlossen
 Montalin-Apotheke
Tel. 081 284 35 55
 Ringstrasse 88
 *Mo–Fr 8.00–12.00, 13.30–18.30,
 Sa 8.00–17.00
 Raetus-Apotheke
Tel. 081 250 15 15
 Bahnhofstrasse 14
 *Mo–Fr 7.30–19.00,
 Sa 7.30–18.00
 Steinbock-Apotheke
Tel. 081 252 26 80
 Quaderstrasse 16
 *Mo–Fr 8.00–12.15, 13.15–18.30,
 Sa 8.00–16.00
 TopPharm Apotheke Masans Tel. 081 250 08 04
 Haldensteinstrasse 1
 *Mo–Fr 8.00–18.30,
 Sa 8.00–16.00
*Ausserhalb der üblichen Öffnungszeiten kann die
Not fallapotheke über Tel. 081 256 20 89 erfragt werden.
Dienstzuschlag Fr. 30.–, Nachtdienstzuschlag ab 21 Uhr
Fr. 50.–, bei ärztlichen Rezepten Notfalldienstzuschlag LOA.
 • Psychiatrischen Dienste Graubünden
 24-Stunden am Tag erreichbar.
Tel. 058 225 25 25
 • Zahn ärzt li cher Not fall dienst
 Für dringende Fälle und wenn der Zahnarzt
 eigener Wahl nicht erreichbar ist, kann die Tel.-Nr.
 des diensttuenden Zahnarztes über Tel.-Nr. 144
 erfragt werden.
 • Be stat tungs amt Chur
Tel. 081 254 47 66
 Stadthaus, Masanserstrasse 2
 Mo–Fr 8.30–11.30, 13.30–17.00
 Sa/So/Feiertage: Tel. 079 772 85 18

A m t s b l a t t S t a d t