Dorfkorporation Ebnat-Kappel; Übernahme/Vergütung des Herkunftsnachweises (HKN) bei PV-Anlagen; PV-Anlagen 2–30 kW qualifiziert

Dorfkorporation Ebnat-Kappel Versorgung: Elektrizität, Wasser Öffnungszeiten Mo – Do: Hofstrasse 5, 9642 Ebnat-Kappel Kommunikation: TV, Internet, Telefonie 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 071 992 66 55, info@dkek.ch Entsorgung: Abwasser, Abfall 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Fr: 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr Rückliefertarife Elektrizität gültig ab 01.01.2027

(gemäss Verwaltungsratsentscheid vom 26. August 2025)

Grundpreis Messkosten Leistung < 30 kVA Fr./Mt. Grundpreis 7.00 1) Messkosten 6.00 Leistung > 30 kVA 2) Fr./Mt. Grundpreis 7.00 1) Messkosten 6.00 Arbeitspreis Wirkenergie Rp./kWh Gemäss Referenz-Marktpreis des Bundesamtes für Energie 3) Herkunftsnachweis HKN 4) Okt. – März April – Sept. PV-Anlagen bis 30 kVA Rp./kWh mit EK-Solarstrom 2.00 1.00 PV-Anlagen ab 30 kVA (nur nach Absprache) Rp./kWh mit EK-Solarstrom 2.00 1.00 ohne EK-Solarstrom 1.00 0.30

Bei PV-Anlagen bis 30 kVA wird der Grundpreis nur in Rechnung gestellt, wenn nebst dem normalen Bezugszähler, der auch die Rücklieferung erfasst, ein separater Produktionszähler gewünscht wird. Bei PV-Anlagen grösser 30 kVA wird für den obligatorischen Produktionszähler grundsätzlich kein Grundpreis verrechnet, ausser er wird benötigt im Zusammen- hang mit einer Eigenverbrauchsgemeinschaft.

Bei Hochspannungsmessung: Grundpreis Fr. 20.00 / Messkosten Fr. 45.00, jeweils pro Monat

Bei monatlicher Abrechnung des Energiebezugs wird die Vergütung quartalsweise geleistet, da der Referenzmarktpreis vom BFE jeweils erst in der zweiten Woche nach Quartalsende bekannt gegeben wird.

Falls der Prosumer für seinen Energiebezug eines der beiden Ökostrom-Produkte «Ebnat-Kappler-Solar 10 %» oder «Ebnat-Kappler-Solar 40 %» bezieht, wird bei PV-Energie zusätzlich für den Herkunftsnachweis HKN im Winterhalbjahr 2.00 Rp./KWh und im Sommerhalbjahr 1.00 Rp./kWh vergütet. Bei PV-Anlagen grösser 30 kVA erfolgt die zusätzliche Vergütung für den HKN nur nach Absprache. Bei PV-Anlagen grösser 30 kVA wird mit Ökostrom-Produkt (Ebnat-Kappler Solarstrom 10% oder 40%) 2.00 Rp./kWh (Winterhalbjahr) und 1.00 Rp./kWh (Sommerhalbjahr) bzw. ohne Ökostrom-Produkt (Ebnat-Kappler Solarstrom 10% oder 40%) 1.00 Rp./kWh (Winterhalbjahr) und 0.30 Rp./kWh (Sommerhalbjahr) vergütet.

Alle Preisangaben verstehen sich ohne gesetzliche MWST.

Dorfkorporation Ebnat-Kappel Versorgung: Elektrizität, Wasser Öffnungszeiten Mo – Do: Hofstrasse 5, 9642 Ebnat-Kappel Kommunikation: TV, Internet, Telefonie 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 071 992 66 55, info@dkek.ch Entsorgung: Abwasser, Abfall 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Fr: 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr Übernahme/Vergütung des Herkunftsnachweises (HKN) bei PV-Anlagen durch die Dorf- korporation Ebnat-Kappel (DKEK)

Allgemeine Bestimmungen

HKN-Abnahme-Voraussetzungen:

Wird über den Stromzähler der DKEK, hinter dem die PV-Anlage angeschlossen ist, auch Energie bezogen, so ist für diesen Energiebezug anstelle dem Standard-Strom-Mix ein Ökostrom-Angebot der DKEK zu wählen.

Die PV-Anlage muss zwingend an das Stromnetz der DKEK angeschlossen sein.

Die ins Netz der DKEK zurückgelieferte Energie wird der DKEK verkauft, nicht jemand Drittem.

Die PV-Anlage wurde beglaubigt und ist bei der Pronovo registriert und im HKN System erfasst. Das Original der Beglau- bigung ist bei der Pronovo hinterlegt.

Die PV-Anlage ist in Betrieb und verfügt über eine installierte Leistung von mindestens 2 kWp und maximal 30 kWp.

Die PV-Anlage ist nicht freistehend.

Die PV-Anlage enthält keine KEV- oder MKF-Förderung.

Es darf nur Energie direkt von der PV-Anlage zurückgeliefert werden.

Kündigungsbestimmungen:

Die Abgabe der HKN durch den Anlagebetreiber an die DKEK kann jeweils auf Ende Jahr mit einer Frist von 2 Monaten gekündigt werden. Wenn gewünscht ist es möglich, gleichzeitig auch den Bezug des Ökostrom-Angebotes auf den Bezug des Standard-Strom-Mixes zurückzusetzen.

Bei einem Wegzug aus der Liegenschaft mit der PV-Anlage gibt es keine Kündigungsfrist.

Möchte die DKEK den Vergütungsansatz für die HKN für das Folgejahr senken oder die Übernahme des HKN ganz be- enden, so hat sie dies mindestens drei Monate im Voraus anzukündigen.

Handänderung:

Beim Verkauf der Liegenschaft, muss der Wechsel des Anlagebetreibers der Pronovo AG gemeldet werden.

Vorgehensanleitung um von der DKEK den HKN vergütet zu bekommen

Ausfüllen des Antworttalons mit Ankreuzen des gewünschten Öko-Strom-Produktes. 2. Bitte sofort zurückschicken oder mailen des Antworttalons an die DKEK. 3. Sie erhalten ein paar Tage nach dem Eintreffen des Anmeldetalons bei uns von der Pronovo AG ein Mail, wo Ihre PV-Anlage aufgeführt ist. Darunter steht in Blau Link. Diesen Link müssen Sie anklicken. Anschliessend geht ein Fenster auf, wo Sie «Aktivieren» anklicken müssen. 4. Anschliessend erhalten Sie von der Pronovo AG ein Bestätigungs-Mail. Darin steht, dass im schweizerischen Herkunfts- nachweissystem ein Dauerauftrag angelegt wurde für die Übertragung der HKN der Überschussenergie Ihrer PV-Anlage an die DKEK.

Zur Info: Der formell bis Ende 2099 angelegte Auftrag kann vorgängig durch Sie (via DKEK) oder uns gemäss den Kündigungsbedingun- gen beendet werden.