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title: "Dorfkorporation Ebnat-Kappel; Übernahme/Vergütung des Herkunftsnachweises (HKN) bei PV-Anlagen; PV-Anlagen 2–30 kW qualifiziert"
sdDatePublished: "2026-09-11T05:14:00Z"
source: "https://www.dkek.ch/_doc/182692"
topics:
  - name: "utilities"
    identifier: "medtop:20001244"
  - name: "renewable energy"
    identifier: "medtop:20000257"
  - name: "solar power"
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  - name: "electricity"
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  - name: "water supply"
    identifier: "medtop:20000270"
locations:
  - "Switzerland"
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Dorfkorporation Ebnat-Kappel; Übernahme/Vergütung des Herkunftsnachweises (HKN) bei PV-Anlagen; PV-Anlagen 2–30 kW qualifiziert

Dorfkorporation Ebnat-Kappel
Versorgung: Elektrizität, Wasser
Öffnungszeiten Mo – Do:
Hofstrasse 5, 9642 Ebnat-Kappel
Kommunikation: TV, Internet, Telefonie
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
071 992 66 55, info@dkek.ch
Entsorgung: Abwasser, Abfall
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Fr: 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Rückliefertarife Elektrizität
gültig ab 01.01.2027

(gemäss Verwaltungsratsentscheid vom 26. August 2025)

Grundpreis
Messkosten
Leistung < 30 kVA
Fr./Mt.
Grundpreis 7.00 1)
Messkosten 6.00
Leistung > 30 kVA 2)
Fr./Mt.
Grundpreis 7.00 1)
Messkosten 6.00
Arbeitspreis
Wirkenergie
Rp./kWh
Gemäss Referenz-Marktpreis
des Bundesamtes für Energie 3)
Herkunftsnachweis HKN 4)
Okt. – März April – Sept.
PV-Anlagen bis 30 kVA
Rp./kWh mit EK-Solarstrom
2.00
1.00
PV-Anlagen ab 30 kVA
(nur nach Absprache)
Rp./kWh
mit EK-Solarstrom
2.00
1.00
ohne EK-Solarstrom
1.00
0.30

1)
Bei PV-Anlagen bis 30 kVA wird der Grundpreis nur in Rechnung gestellt, wenn nebst dem normalen Bezugszähler, der
auch die Rücklieferung erfasst, ein separater Produktionszähler gewünscht wird. Bei PV-Anlagen grösser 30 kVA wird für
den obligatorischen Produktionszähler grundsätzlich kein Grundpreis verrechnet, ausser er wird benötigt im Zusammen-
hang mit einer Eigenverbrauchsgemeinschaft.

2)
Bei Hochspannungsmessung: Grundpreis Fr. 20.00 / Messkosten Fr. 45.00, jeweils pro Monat

3)
Bei monatlicher Abrechnung des Energiebezugs wird die Vergütung quartalsweise geleistet, da der Referenzmarktpreis
vom BFE jeweils erst in der zweiten Woche nach Quartalsende bekannt gegeben wird.

4)
Falls der Prosumer für seinen Energiebezug eines der beiden Ökostrom-Produkte «Ebnat-Kappler-Solar 10 %» oder
«Ebnat-Kappler-Solar 40 %» bezieht, wird bei PV-Energie zusätzlich für den Herkunftsnachweis HKN im Winterhalbjahr
2.00 Rp./KWh und im Sommerhalbjahr 1.00 Rp./kWh vergütet.
Bei PV-Anlagen grösser 30 kVA erfolgt die zusätzliche Vergütung für den HKN nur nach Absprache.
Bei PV-Anlagen grösser 30 kVA wird mit Ökostrom-Produkt (Ebnat-Kappler Solarstrom 10% oder 40%) 2.00 Rp./kWh
(Winterhalbjahr) und 1.00 Rp./kWh (Sommerhalbjahr) bzw. ohne Ökostrom-Produkt (Ebnat-Kappler Solarstrom 10%
oder 40%) 1.00 Rp./kWh (Winterhalbjahr) und 0.30 Rp./kWh (Sommerhalbjahr) vergütet.

Alle Preisangaben verstehen sich ohne gesetzliche MWST.

Dorfkorporation Ebnat-Kappel
Versorgung: Elektrizität, Wasser
Öffnungszeiten Mo – Do:
Hofstrasse 5, 9642 Ebnat-Kappel
Kommunikation: TV, Internet, Telefonie
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
071 992 66 55, info@dkek.ch
Entsorgung: Abwasser, Abfall
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Fr: 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Übernahme/Vergütung des Herkunftsnachweises (HKN) bei PV-Anlagen durch die Dorf-
korporation Ebnat-Kappel (DKEK)

Allgemeine Bestimmungen

HKN-Abnahme-Voraussetzungen:
-
Wird über den Stromzähler der DKEK, hinter dem die PV-Anlage angeschlossen ist, auch Energie bezogen, so ist für
diesen Energiebezug anstelle dem Standard-Strom-Mix ein Ökostrom-Angebot der DKEK zu wählen.
-
Die PV-Anlage muss zwingend an das Stromnetz der DKEK angeschlossen sein.
-
Die ins Netz der DKEK zurückgelieferte Energie wird der DKEK verkauft, nicht jemand Drittem.
-
Die PV-Anlage wurde beglaubigt und ist bei der Pronovo registriert und im HKN System erfasst. Das Original der Beglau-
bigung ist bei der Pronovo hinterlegt.
-
Die PV-Anlage ist in Betrieb und verfügt über eine installierte Leistung von mindestens 2 kWp und maximal 30 kWp.
-
Die PV-Anlage ist nicht freistehend.
-
Die PV-Anlage enthält keine KEV- oder MKF-Förderung.
-
Es darf nur Energie direkt von der PV-Anlage zurückgeliefert werden.

Kündigungsbestimmungen:
-
Die Abgabe der HKN durch den Anlagebetreiber an die DKEK kann jeweils auf Ende Jahr mit einer Frist von 2 Monaten
gekündigt werden. Wenn gewünscht ist es möglich, gleichzeitig auch den Bezug des Ökostrom-Angebotes auf den Bezug
des Standard-Strom-Mixes zurückzusetzen.
-
Bei einem Wegzug aus der Liegenschaft mit der PV-Anlage gibt es keine Kündigungsfrist.
-
Möchte die DKEK den Vergütungsansatz für die HKN für das Folgejahr senken oder die Übernahme des HKN ganz be-
enden, so hat sie dies mindestens drei Monate im Voraus
anzukündigen.

Handänderung:
-
Beim Verkauf der Liegenschaft, muss der Wechsel des Anlagebetreibers der Pronovo AG gemeldet werden.

Vorgehensanleitung um von der DKEK den HKN vergütet zu bekommen

1.
Ausfüllen des Antworttalons mit Ankreuzen des gewünschten Öko-Strom-Produktes.
2.
Bitte sofort zurückschicken oder mailen des Antworttalons an die DKEK.
3.
Sie erhalten ein paar Tage nach dem Eintreffen des Anmeldetalons bei uns von der
Pronovo AG ein Mail, wo Ihre PV-Anlage aufgeführt ist. Darunter steht in Blau Link. Diesen Link müssen Sie anklicken.
Anschliessend geht ein Fenster auf, wo Sie «Aktivieren» anklicken müssen.
4.
Anschliessend erhalten Sie von der Pronovo AG ein Bestätigungs-Mail. Darin steht, dass im schweizerischen Herkunfts-
nachweissystem ein Dauerauftrag angelegt wurde für die Übertragung der HKN der Überschussenergie Ihrer PV-Anlage
an die DKEK.

Zur Info:
Der formell bis Ende 2099 angelegte Auftrag kann vorgängig durch Sie (via DKEK) oder uns gemäss den Kündigungsbedingun-
gen beendet werden.