EcoloChem GmbH, wesentliche Änderung der Wasserhilfsmittelanlage am Standort Bahnhofstraße 10, 08134 Langenweißbach; Lagerkapazität auf 350 m³ erhöht

  1. September 2026 046/2026 www.landkreis-zwickau.de E L E K T R O N I S C H E A U S G A B E ONLINE www.landkreis-zwickau.de/e-amtsblatt ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Aus dem Inhalt Bekanntmachung des Landratsamtes Zwickau zum Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Änderungsgenehmigung zur Erweiterung der Polyaluminiumchlorid-Anlage und zusätzliche Lagerung von Bariumchlorid am Standort Langenweißbach

Seiten 2 - 3

ONLINE ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 2 Ausgabe 046/2026 11. September 2026 Die Firma EcoloChem GmbH am Standort Bahnhofstraße 10 in 08134 Langenweißbach, beantragte mit Datum vom 17. Februar 2026 die Änderungsgenehmigung nach § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Im- missionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 84) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungs- bedürftige Anlagen – 4. BImSchV) vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355)), sowie den Nrn. 4.1.15, 8.11.2.1, 8.11.2.4, 8.12.1.1 und 8.12.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur Herstellung von Wasserhilfsmittel am Standort Bahnhofstraße 10 in 08134 Langenweißbach auf dem Flur- stück 428/2 der Gemarkung Langenbach. Die wesentliche Änderung der Hauptanlage soll im Wesentlichen aus folgenden Betriebseinheiten (BE) bestehen: BE 2 – Gebäude 2, Innenhof Im Innenhof des Gebäudes 2 sollen zwei Tanks (B7-B8) mit einem Volumen von je 25 m³ sowie ein Aktivkohlefilter in einer gemein- samen Auffangwanne aufgestellt werden. Die Tanks B1 – B3 sollen ausschließlich chloridhaltige Verbindungen (Abfallsalz- säure Abfallschlüsselnummer (ASN) 06 01 01*, Salzsäure, Alumi- niumchlorid-Lösung) enthalten. Die Behälter B7 und B8 in Gebäude 2 dienen der Erweiterung von Lagerkapazitäten für die bereits genehmigten Eisensalze (Eisenchloride), im Rahmen der Genehmigung jedoch erweitert um Eisen-III-sulfatlösung. BE 3b – Gebäude 3 Die Anlage für die Produktion von Natriumaluminat, bestehend aus zwei Reaktoren und vier Lagerbehältern, soll in die BE 3b verlagert werden. In den vier Behältern mit einem Volumen von je 25 m³ sollen Natronlauge, Abfall-Natronlauge (ASN 06 04 02*), Abfall-Natriumaluminat und Natriumaluminat gelagert werden. BE 3c – Gebäude 3 Anpassung und Anordnung der bestehenden zwei Lagertank für Salzsäure sowie Erweiterung um drei zusätzliche Tanks mit jeweils 70 m³ Fassungsvermögen. Hierdurch erhöht sich die Lagerkapazität von bisher 140 m³ auf insgesamt 350 m³. BE 4 – Gebäude 4 Es sollen maximal 49 t Bariumchlorid in Form von Big Bags zu je 1 000 kg in einer separaten Lagerbox I gelagert werden. Die bisherige Lagerung von festem Bariumcarbonat bleibt weiterhin zulässig. Das Vorhaben bedarf einer Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG und wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3, 4 und 6 BImSchG in Verbindung mit §§ 8 bis 10a und 12 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bun- des-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungs- verfahren – 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) geändert worden ist, öffentlich bekannt gemacht. Der Genehmigungsantrag und die vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen, mit Ausnahme der Unterlagen nach § 10 Abs. 2 Satz 1 BImSchG (Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse), sowie die entschei- dungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die dem Landrats- amt Zwickau im Zeitpunkt der Bekanntmachung vorliegen, liegen nach dieser Bekanntmachung einen Monat, vom 18. September 2026 bis einschließlich 19. Oktober 2026 für jedermann zur Einsichtnahme im Internet unter: www.landkreis-zwickau.de/aktuelles/Bekanntmachungen aus. Weitere Informationen, die für die Entscheidung über die Zuläs- sigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und die dem Landratsamt Zwickau erst nach Beginn der Auslegung vor- liegen, werden der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht. Einwendungen gegen das Vorhaben können bis zum 19. November 2026 schriftlich oder elektronisch vorgebracht werden. Es gilt das Eingangsdatum. Schriftliche Einwendungen sind beim Landratsamt Zwickau, untere Immissionsschutzbehörde, Zum Sternplatz 7 in 08412 Werdau einzulegen. Bei der Einreichung der Einwendungen per E-Mail können diese an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: umwelt@landkreis-zwickau.de Die Einwendungen müssen leserlich neben dem Vor- und Familien- namen auch die volle Anschrift des Einwenders tragen. Unleserliche Namen oder Anschriften werden bei gleichförmigen Einwendungen unberücksichtigt gelassen. Hinweise: Einwendungen, die von mehr als 50 Personen entweder auf Unter- schriftenlisten unterzeichnet oder in Form gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Einwendungen), müssen einen Unterzeichner mit seinem Vor- und Familiennamen, seinem Beruf und seiner Anschrift als gemeinsamen Vertreter der übrigen Unterzeichner bezeichnen. Gleichförmige Einwendungen, die diese Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift ver- sehenen Seite enthalten, werden ebenfalls nicht berücksichtigt. Darüber hinaus können auch nur solche Einwendungen berück- sichtigt werden, die konkret angeben, welche Beeinträchtigungen befürchtet werden. Die Einwendungsschreiben werden der Antrag- stellerin zwecks Stellungnahme zur Kenntnis gegeben. Die Behörde soll auf Verlangen des Einwenders dessen Namen und Anschrift vor der Bekanntgabe an die Antragstellerin unkenntlich machen, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmi- gungsverfahrens nicht erforderlich sind. UMWELTAMT Bekanntmachung des Landratsamtes Zwickau zum Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Änderungsgenehmigung zur Erweiterung der Polyaluminiumchlorid-Anlage und zusätzliche Lagerung von Bariumchlorid am Standort Bahnhofstraße 10 in 08134 Langenweißbach Az.: 1393-106.11-150/2 vom 17. August 202

ONLINE ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 3 Ausgabe 046/2026 11. September 2026 Eine Eingangsbestätigung auf schriftliche oder elektronische Ein- wendungen wird nicht vorgenommen. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen aus- geschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet das Landratsamt Zwickau als Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen über die Durchführung eines Erörterungstermins. Für den Fall, dass die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen zu erörtern sind, wird der öffentliche Erörterungstermin hiermit für den 19. Januar 2027 ab 10.00 Uhr (Einlass ab 9.45 Uhr) im Landratsamt Zwickau, 08412 Werdau, Königswalder Straße 18, Haus A, 2. Obergeschoss, bestimmt. Einwendungen, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beru- hen, werden im Erörterungstermin nicht behandelt. Zu diesem Termin sind die Personen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, eingeladen. Der Erörterungstermin ist öffentlich. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die erhobenen Einwen- dungen auch bei Ausbleiben von Vertretern der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden. Zum Erörterungstermin erfolgt keine gesonderte Einladung. Der Erörterungstermin wird beendet, wenn dessen Zweck erreicht ist. Der Wegfall des Erörterungstermins wird öffentlich bekannt gemacht. Die Entscheidung über den Antrag wird öffentlich bekannt gemacht. Die Zustellung der Entscheidung über den Genehmigungsantrag an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann durch öffent- liche Bekanntmachung ersetzt werden. Wendler Amtsleiterin Elektronisches Amtsblatt Landkreis Zwickau 46. Ausgabe/2026 Herausgeber: Landkreis Zwickau, Landratsamt Robert-Müller-Straße 4 – 8 · 08056 Zwickau Der Landkreis Zwickau ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Landrat Carsten Michaelis Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen des Landkreises: Sebastian Brückner, Leiter Büro Kommunikation und Wirtschaftsförderung Robert-Müller-Straße 4 – 8 · 08056 Zwickau Telefon: 0375 4402-21045 E-Mail: presse@landkreis-zwickau.de Redaktion: Landratsamt Zwickau, Büro Kommunikation und Wirtschaftsförderung Robert-Müller-Straße 4 – 8 · 08056 Zwickau Telefon: 0375 4402-21042 E-Mail: presse@landkreis-zwickau.de Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilun- gen: Leiter der publizierenden Einrichtungen IMPRESSUM