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title: "EcoloChem GmbH, wesentliche Änderung der Wasserhilfsmittelanlage am Standort Bahnhofstraße 10, 08134 Langenweißbach; Lagerkapazität auf 350 m³ erhöht"
sdDatePublished: "2026-09-11T16:35:00Z"
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topics:
  - name: "environmental pollution"
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  - "Torgau"
  - "Langenweißbach"
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EcoloChem GmbH, wesentliche Änderung der Wasserhilfsmittelanlage am Standort Bahnhofstraße 10, 08134 Langenweißbach; Lagerkapazität auf 350 m³ erhöht

11. September 2026
046/2026
www.landkreis-zwickau.de
E L E K T R O N I S C H E A U S G A B E
ONLINE
www.landkreis-zwickau.de/e-amtsblatt
ÖFFENTLICHE
BEKANNTMACHUNGEN
Aus dem Inhalt
Bekanntmachung des Landratsamtes Zwickau
zum Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Änderungsgenehmigung zur Erweiterung der Polyaluminiumchlorid-Anlage
und zusätzliche Lagerung von Bariumchlorid am Standort Langenweißbach

Seiten 2 - 3

ONLINE
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
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Ausgabe 046/2026
11. September 2026
Die Firma EcoloChem GmbH am Standort Bahnhofstraße 10 in 08134
Langenweißbach, beantragte mit Datum vom 17. Februar 2026 die
Änderungsgenehmigung nach § 16 des Gesetzes zum Schutz vor
schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,
Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Im-
missionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntma-
chung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 84)
geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 der Vierten Verordnung
zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungs-
bedürftige Anlagen – 4. BImSchV) vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440),
die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024
(BGBl. 2024 I Nr. 355)), sowie den Nrn. 4.1.15, 8.11.2.1, 8.11.2.4,
8.12.1.1 und 8.12.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV zur wesentlichen
Änderung einer Anlage zur Herstellung von Wasserhilfsmittel am
Standort Bahnhofstraße 10 in 08134 Langenweißbach auf dem Flur-
stück 428/2 der Gemarkung Langenbach.
Die wesentliche Änderung der Hauptanlage soll im Wesentlichen aus
folgenden Betriebseinheiten (BE) bestehen:
BE 2 – Gebäude 2, Innenhof
Im Innenhof des Gebäudes 2 sollen zwei Tanks (B7-B8) mit einem
Volumen von je 25 m³ sowie ein Aktivkohlefilter in einer gemein-
samen Auffangwanne aufgestellt werden. Die Tanks B1 – B3
sollen ausschließlich chloridhaltige Verbindungen (Abfallsalz-
säure Abfallschlüsselnummer (ASN) 06 01 01*, Salzsäure, Alumi-
niumchlorid-Lösung) enthalten.
Die Behälter B7 und B8 in Gebäude 2 dienen der Erweiterung
von Lagerkapazitäten für die bereits genehmigten Eisensalze
(Eisenchloride), im Rahmen der Genehmigung jedoch erweitert
um Eisen-III-sulfatlösung.
BE 3b – Gebäude 3
Die Anlage für die Produktion von Natriumaluminat, bestehend
aus zwei Reaktoren und vier Lagerbehältern, soll in die BE 3b
verlagert werden. In den vier Behältern mit einem Volumen von
je 25 m³ sollen Natronlauge, Abfall-Natronlauge (ASN 06 04 02*),
Abfall-Natriumaluminat und Natriumaluminat gelagert werden.
BE 3c – Gebäude 3
Anpassung und Anordnung der bestehenden zwei Lagertank
für Salzsäure sowie Erweiterung um drei zusätzliche Tanks mit
jeweils 70 m³ Fassungsvermögen.
Hierdurch erhöht sich die Lagerkapazität von bisher 140 m³ auf
insgesamt 350 m³.
BE 4 – Gebäude 4
Es sollen maximal 49 t Bariumchlorid in Form von Big Bags zu
je 1 000 kg in einer separaten Lagerbox I gelagert werden. Die
bisherige Lagerung von festem Bariumcarbonat bleibt weiterhin
zulässig.
Das Vorhaben bedarf einer Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG
und wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3, 4 und 6 BImSchG in Verbindung mit
§§ 8 bis 10a und 12 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bun-
des-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungs-
verfahren – 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom
29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes
vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) geändert worden ist, öffentlich
bekannt gemacht.
Der Genehmigungsantrag und die vom Antragsteller vorgelegten
Unterlagen, mit Ausnahme der Unterlagen nach § 10 Abs. 2 Satz 1
BImSchG (Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse), sowie die entschei-
dungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die dem Landrats-
amt Zwickau im Zeitpunkt der Bekanntmachung vorliegen, liegen
nach dieser Bekanntmachung einen Monat, vom
18. September 2026 bis einschließlich 19. Oktober 2026
für jedermann zur Einsichtnahme im Internet unter:
www.landkreis-zwickau.de/aktuelles/Bekanntmachungen aus.
Weitere Informationen, die für die Entscheidung über die Zuläs-
sigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und die dem
Landratsamt Zwickau erst nach Beginn der Auslegung vor-
liegen, werden der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den
Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht.
Einwendungen gegen das Vorhaben können bis zum 19. November
2026 schriftlich oder elektronisch vorgebracht werden. Es gilt das
Eingangsdatum. Schriftliche Einwendungen sind beim Landratsamt
Zwickau, untere Immissionsschutzbehörde, Zum Sternplatz 7 in
08412 Werdau einzulegen.
Bei der Einreichung der Einwendungen per E-Mail können diese an
folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden:
umwelt@landkreis-zwickau.de
Die Einwendungen müssen leserlich neben dem Vor- und Familien-
namen auch die volle Anschrift des Einwenders tragen. Unleserliche
Namen oder Anschriften werden bei gleichförmigen Einwendungen
unberücksichtigt gelassen.
Hinweise:
Einwendungen, die von mehr als 50 Personen entweder auf Unter-
schriftenlisten unterzeichnet oder in Form gleichlautender Texte
eingereicht werden (gleichförmige Einwendungen), müssen
einen Unterzeichner mit seinem Vor- und Familiennamen, seinem
Beruf und seiner Anschrift als gemeinsamen Vertreter der übrigen
Unterzeichner bezeichnen. Gleichförmige Einwendungen, die diese
Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift ver-
sehenen Seite enthalten, werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
Darüber hinaus können auch nur solche Einwendungen berück-
sichtigt werden, die konkret angeben, welche Beeinträchtigungen
befürchtet werden. Die Einwendungsschreiben werden der Antrag-
stellerin zwecks Stellungnahme zur Kenntnis gegeben. Die Behörde
soll auf Verlangen des Einwenders dessen Namen und Anschrift vor
der Bekanntgabe an die Antragstellerin unkenntlich machen, wenn
diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmi-
gungsverfahrens nicht erforderlich sind.
	 UMWELTAMT
Bekanntmachung des Landratsamtes Zwickau zum Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Änderungsgenehmigung zur Erweiterung der Polyaluminiumchlorid-Anlage und zusätzliche
Lagerung von Bariumchlorid am Standort Bahnhofstraße 10 in 08134 Langenweißbach
Az.: 1393-106.11-150/2 vom 17. August 202

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Ausgabe 046/2026
11. September 2026
Eine Eingangsbestätigung auf schriftliche oder elektronische Ein-
wendungen wird nicht vorgenommen.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen aus-
geschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln
beruhen.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet das Landratsamt
Zwickau als Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen
über die Durchführung eines Erörterungstermins. Für den Fall, dass
die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen zu erörtern
sind, wird der öffentliche Erörterungstermin hiermit für den
19. Januar 2027 ab 10.00 Uhr (Einlass ab 9.45 Uhr)
im Landratsamt Zwickau, 08412 Werdau, Königswalder Straße 18,
Haus A, 2. Obergeschoss, bestimmt.
Einwendungen, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beru-
hen, werden im Erörterungstermin nicht behandelt.
Zu diesem Termin sind die Personen, die rechtzeitig Einwendungen
erhoben haben, eingeladen. Der Erörterungstermin ist öffentlich.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die erhobenen Einwen-
dungen auch bei Ausbleiben von Vertretern der Antragstellerin oder
von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.
Zum Erörterungstermin erfolgt keine gesonderte Einladung. Der
Erörterungstermin wird beendet, wenn dessen Zweck erreicht ist.
Der Wegfall des Erörterungstermins wird öffentlich bekannt
gemacht.
Die Entscheidung über den Antrag wird öffentlich bekannt gemacht.
Die Zustellung der Entscheidung über den Genehmigungsantrag an
die Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann durch öffent-
liche Bekanntmachung ersetzt werden.
Wendler
Amtsleiterin
Elektronisches Amtsblatt Landkreis Zwickau
46. Ausgabe/2026
Herausgeber:
Landkreis Zwickau, Landratsamt
Robert-Müller-Straße 4 – 8 · 08056 Zwickau
Der Landkreis Zwickau ist eine Körperschaft
des öffentlichen Rechts, vertreten durch den
Landrat Carsten Michaelis
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen
des Landkreises:
Sebastian Brückner, Leiter Büro Kommunikation und
Wirtschaftsförderung
Robert-Müller-Straße 4 – 8 · 08056 Zwickau
Telefon:
0375 4402-21045
E-Mail:
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Redaktion:
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Büro Kommunikation und Wirtschaftsförderung
Robert-Müller-Straße 4 – 8 · 08056 Zwickau
Telefon:
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E-Mail:
presse@landkreis-zwickau.de
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gen:
Leiter der publizierenden Einrichtungen
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