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title: "Abgeordnete Cindy Lutz (CDU) stellt Kleine Anfrage zu Förderstrukturen und Mitteleinsatz in der Amateur- und Chormusik in Niedersachsen; Unter 10.000 Euro Förderhöhe, Zuständigkeiten klären"
sdDatePublished: "2026-09-11T05:10:00Z"
source: "https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_19_12500/11501-12000/19-11549.pdf"
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  - name: "music"
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  - "Lower Saxony"
  - "Sachsen"
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Abgeordnete Cindy Lutz (CDU) stellt Kleine Anfrage zu Förderstrukturen und Mitteleinsatz in der Amateur- und Chormusik in Niedersachsen; Unter 10.000 Euro Förderhöhe, Zuständigkeiten klären

Niedersächsischer Landtag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/11549

1
Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
gemäß § 46 Abs. 1 GO LT
Abgeordnete Cindy Lutz (CDU)
Förderstrukturen und Mitteleinsatz im Bereich der Amateur- und Chormusik in Niedersachsen
Anfrage der Abgeordneten Cindy Lutz (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 08.09.2026

Nach § 2 Satz 3 des Niedersächsischen Kulturfördergesetzes (NKultFöG) fördert das Land „insbe-
sondere Maßnahmen von regionaler, landesweiter, nationaler oder internationaler Bedeutung, sofern
und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahme ohne Landesförderung nicht oder nicht
in ausreichendem Maße erreicht werden können“. Die Landschaften und Landschaftsverbände wir-
ken gemäß § 7 Absätze 3 und 5 NKultFöG als Träger der regionalen Kulturförderung mit.
Gemäß Angaben des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) können
Musikprojekte grundsätzlich ab einer beantragten Fördersumme von 10 000 Euro durch das Land
gefördert werden. Bei geringeren Fördersummen käme eine Förderung durch die Träger der regio-
nalen Kulturförderung in Betracht.1
Bei landesweit oder regionsübergreifend angelegten Amateurmusikprojekten unterhalb dieser För-
derschwelle stellt sich die Frage, welche Fördermöglichkeiten bestehen und wie die Zuständigkeiten
des MWK, der Träger der regionalen Kulturförderung und des Landesmusikrats Niedersachsen e. V.
(LMR), der gemäß Niedersächsischem Glücksspielgesetz (NGlüSpG) Finanzhilfen an Träger von
Ensembles und Musikverbände der Laienmusik vergeben und Teile dieser Mittel für eigene Maßnah-
men verwenden kann2, ineinandergreifen. Dies betrifft auch die Kriterien, anhand derer ein Vorhaben
als regional, regionsübergreifend oder landesweit bedeutsam eingestuft wird.3
Auf der Internetseite des MWK wird im Zusammenhang mit Musikprojektförderung ausgeführt, dass
sich die Akteure eines Vorhabens mehrheitlich berufsmäßig mit Musik befassen oder Nachwuchsför-
derung auf höchstem Niveau betreiben sollen. Hieraus ergeben sich Fragen zur Bedeutung und An-
wendung dieser Formulierung auf ehrenamtlich getragene Amateurmusikprojekte.4
Darüber hinaus kündigt das MWK an, „voraussichtlich in Kürze“ eine geänderte Fassung der „Richt-
linie Musik“ zu veröffentlichen.5
Im Zusammenhang mit der Förderung landesweiter Amateur- und Chormusikprojekte ist auch die
bisherige Förderung der vom Deutschen Chorverband veranstalteten „chor.com“ zu betrachten. Die
Veranstaltung wurde 2019, 2021 und 2024 in Hannover ausgerichtet. Die Ausgabe 2024 wurde vom
Land Niedersachsen mit einem Betrag zwischen 160 001 und 170 000 Euro gefördert. Die Ausgabe
2026 findet in Leipzig statt und wird vom Freistaat Sachsen mit 240 000 Euro unterstützt.6

1
https://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/kultur/kulturforderung/regionale_kulturforderung/regionale-
kulturfoerderung-18726.html
2
https://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/kultur/kultursparten/musik/landesmusikrat_und_landesmusik-
akademie/landesmusikrat-und-landesmusikakademie-19027.html
3
https://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/kultur/landeskulturfoerderung/antragsverfahren-zur-landeskul-
turfoerderung-127364.html
4
https://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/kultur/kultursparten/musik/musikforderung/musikforderung-
19127.html
5
ebd.
6
https://www.deutscher-chorverband.de/projekte/chorcom, https://www.lobbyregister.bundestag.de/me-
dia/29/de/642070/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R000348-2025-11-20_16-08-22.pdf und
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1090607

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Drucksache 19/11549

2
1.
Welche Zuständigkeits- und Förderwege bestehen gegenwärtig für regionale, regionsübergrei-
fende und landesweit bedeutsame Amateurmusikprojekte mit einer beantragten Fördersumme
von weniger als 10 000 Euro?
2.
Welche Zuständigkeiten haben das MWK, die Träger der regionalen Kulturförderung und der
LMR, und welche Rechtsgrundlagen, Fördergegenstände, Förderschwellen, Antragsberechtig-
ten, Bewilligungsstellen und Verfahren gibt es?
3.
Anhand welcher Kriterien wird ein Amateurmusikprojekt als regional, regionsübergreifend oder
landesweit bedeutsam eingestuft, welche Stelle nimmt diese Einordnung vor, zu welchem Zeit-
punkt im Beratungs- oder Antragsverfahren erfolgt sie, und welche Bedeutung haben die ein-
zelnen Kriterien für die Beurteilung der Förderfähigkeit des Vorhabens?
4.
Wie werden Amateurmusikprojekte behandelt, die in den Zuständigkeitsbereich mehrerer Trä-
ger der regionalen Kulturförderung fallen? Bitte insbesondere darstellen,
a)
wie die Zuständigkeit zwischen den beteiligten Stellen geklärt wird,
b)
ob ein federführender Träger das Gesamtvorhaben fördern oder eine abgestimmte För-
derung durch mehrere Träger erfolgen kann,
c)
ob ein Gesamtantrag an das MWK oder eine andere zuständige Stelle weitergeleitet wer-
den kann und
d)
durch welche Regelungen gegebenenfalls Doppelförderungen vermieden werden.
5.
Unter welchen etwaigen Voraussetzungen sind ehrenamtlich getragene Amateurmusikvereine
und -verbände im Rahmen der Musikprojektförderung des MWK antrags- und förderberechtigt?
Bitte insbesondere darstellen,
a)
welche rechtliche und praktische Bedeutung der auf der zitierten Internetseite genannten
Erwartung, dass sich die Akteure des Vorhabens mehrheitlich berufsmäßig mit Musik be-
fassen oder Nachwuchsförderung auf höchstem Niveau betreiben sollen, zukommt, sowie
b)
wie Vorhaben beurteilt werden, an denen ehrenamtliche und berufsmäßig mit Musik be-
fasste Personen gemeinsam mitwirken.
6.
Wie viele Beratungsanfragen und Förderanträge zu landesweit oder regionsübergreifend ange-
legten Amateurmusikprojekten mit einer beantragten Fördersumme von weniger als 10 000
Euro sind seit dem 1. Januar 2023 beim MWK eingegangen? Soweit entsprechende Daten
vorliegen, bitte in tabellarischer Form nach Jahren aufgeschlüsselt darstellen,
a)
wie viele Anfragen und Anträge an einen Träger der regionalen Kulturförderung, den LMR
oder eine andere Stelle verwiesen oder weitergeleitet wurden,
b)
wie viele Anträge bewilligt, abgelehnt, zurückgenommen oder aus sonstigen Gründen
nicht weiterbearbeitet wurden,
c)
in wie vielen Fällen die Vorlage ergänzender Projekt-, Arbeits-, Zeit- oder Finanzierungs-
unterlagen angefordert oder empfohlen wurde und
d)
in wie vielen Fällen nach einer Beratung oder nach der Anforderung ergänzender Unter-
lagen vom MWK mitgeteilt wurde, dass eine Förderung wegen fehlender Zuständigkeit,
fehlender Antragsberechtigung oder Unterschreitens einer Förderschwelle nicht möglich
sei, und welcher Zeitraum im Durchschnitt zwischen der ersten Beratung und der entspre-
chenden Mitteilung lag.
7.
Können potenzielle Antragstellende vor der vollständigen Ausarbeitung von Projekt- und Finan-
zierungsunterlagen eine schriftliche vorläufige Auskunft zum einschlägigen Förderweg, zur An-
tragsberechtigung und zur zuständigen Förderstelle erhalten? Falls ja, welche Stelle erteilt
diese Auskunft, welche Mindestangaben sind hierfür erforderlich, wie lang ist die durchschnitt-
liche Bearbeitungszeit, und welche etwaige rechtliche Verbindlichkeit hat die Auskunft? Falls
nein, welche Maßnahmen sind gegebenenfalls vorgesehen, um den möglicherweise mit der

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Zuständigkeitsklärung verbundenen Aufwand insbesondere für ehrenamtlich Tätige zu berück-
sichtigen?
8.
Welche landesweiten oder regionsübergreifenden Amateurmusikprojekte können aus den dem
LMR nach den §§ 14 und 19 NGlüSpG gewährten Finanzhilfen oder aus sonstigen vom Land
über den LMR zur Verfügung gestellten Mitteln gefördert werden (bitte Förderzwecke, Antrags-
berechtigte, Mindest- und Höchstfördersummen, Entscheidungsverfahren sowie die in den Jah-
ren 2023 bis 2026 hierfür verfügbaren und verausgabten Landesmittel darstellen)?
9.
Wann soll die angekündigte geänderte Richtlinie Musik veröffentlicht werden, und welche Än-
derungen sind gegebenenfalls hinsichtlich der Antragsberechtigung, der Förderschwellen, der
Zuständigkeit für landesweit oder regionsübergreifend bedeutsame Vorhaben, der Beratung
von Antragstellenden und der Weiterleitung von Anträgen vorgesehen?
10. Wie bewertet die Landesregierung die bestehenden Förder- und Beratungsstrukturen für lan-
desweit oder regionsübergreifend angelegte Amateurmusikprojekte unterhalb der unmittelba-
ren MWK-Förderschwelle? Bitte darlegen,
a)
auf welcher Datengrundlage diese Bewertung beruht,
b)
welche Handlungsoptionen die Landesregierung gegebenenfalls geprüft hat (beispiels-
weise Ausnahmeregelungen, eine gemeinsame Förderung durch mehrere regionale Trä-
ger etc.),
c)
welche fachlichen, organisatorischen und finanziellen Gesichtspunkte bei den jeweiligen
möglicherweise geprüften Handlungsoptionen berücksichtigt wurden sowie
d)
ob Änderungen der Förder- und Beratungsstrukturen beabsichtigt sind und gegebenen-
falls bis wann über das weitere Vorgehen entschieden werden soll.
11. In welcher Höhe wurde die chor.com gegebenenfalls bei ihren Ausgaben in den Jahren 2019,
2021 und 2024 jeweils durch das Land Niedersachsen gefördert?
12. Waren für das Jahr 2026 oder für spätere Ausgaben der „chor.com“ Landesmittel vorgesehen,
beantragt, bewilligt oder ausgezahlt? Wenn ja, bitte nach Haushaltsjahren, -titeln und Förder-
beträgen aufschlüsseln.
13. Falls Niedersachsen Mittel für die chor.com 2026 vorgesehen hatte: In welcher Höhe standen
diese Mittel zur Verfügung, und wie werden sie nach der Verlagerung der Veranstaltung nach
Leipzig verwendet? Werden sie beispielsweise für andere Musik- oder Amateurmusikprojekte
in Niedersachsen eingesetzt oder nicht verausgabt?

(verteilt am 10.09.2026)