Gemeinderat Flawil genehmigt Teilstrassenplan Oberstrasse und Oberweg, Flawil; Wohnüberbauung auf drei Grundstücken geplant.

öffentliche Auflage Teilstrassenplan Oberstrasse und Oberweg

öffentliche Auflage Teilstrassenplan Oberstrasse und Oberweg Der Gemeinderat hat am 4. August 2026 Folgendes genehmigt: • Projekt Teilstrassenplan Oberstrasse und Oberweg • Strassenbauprojekt Oberstrasse und Oberweg • Bericht Auswertung Mitwirkungsverfahren Auf den Grundstücken Nummern 959, 2180 und 2882 ist eine Wohnüberbauung geplant. Um eine hinreichende Erschliessung der Überbauung sicherzustellen, soll der Gemeindestrassenplan angepasst werden. Die bestehende Oberstrasse soll mit zwei Seitenarmen (Gemeindestrasse 3. Klasse) ergänzt werden. Die Dokumente liegen während 30 Tagen vom 14. September 2026 bis 13. Oktober 2026 im Gemeindehaus Flawil, Bahnhofstrasse 6, im 3. Stock beim Anschlagbrett des Geschäftsfeldes Bau und Infrastruktur zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Während der Auflagefrist kann gegen den Teilstrassenplan «Oberstrasse und Oberweg» beim Gemeinderat Flawil, Bahnhofstrasse 6, 9230 Flawil, schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 153 ff. PBG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1; abgekürzt VRP]). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.