Erfurter Stadtverwaltung Investitionsrückstand in Erfurt; Gebäuderückstand 644 Mio Euro
Stadtverwaltung Erfurt
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Seite 1 von 6 Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
- In welchen Infrastrukturbereichen sieht die Stadt Erfurt aktuell insgesamt einen Investi- tionsrückstand und wie hoch wird der Rückstand eingeschätzt?
Der derzeit bekannte Investitions- und Sanierungsbedarf in den einzelnen Infrastrukturberei- chen lässt sich wie folgt zusammenfassen: Infrastrukturbereich Aktueller Investiti- ons-/ Sanierungsbe- darf Wesentliche Einordnung Städtische Gebäude rd. 644 Mio. Euro Schulen u. Schulsporthallen 388 Mio. Euro, Kin- dertageseinrichtungen 116,7 Mio. Euro, Verwal- tungsgebäude 75 Mio. Euro, Bürgerhäuser 17 Mio. Euro, Jugendhäuser 9,9 Mio. Euro, Museen/kulturelle Einrichtungen 33 Mio. Euro, Feuerwehren 4,1 Mio. Euro (ohne Zentrale Leit- stelle) Verkehrsinfrastruktur rd. 500 Mio. Euro u. a. Straßen, Brücken und Ingenieurbauwerke, Verkehrsmanagement, Straßenbeleuchtung und Entwässerungsanlagen Grüne Infrastruktur rd. 22–27 Mio. Euro davon 15–20 Mio. Euro für Parkanlagen und Brun- nen sowie rd. 7 Mio. Euro für Spielplätze Sportinfrastruktur rd. 170 Mio. Euro bis 2035 davon rd. 90 Mio. Euro Schulsportstätten, rd. 65 Mio. Euro Sportstätten des ESB, rd. 15 Mio. Euro weitere Vereins-/ Pachtsportstät- ten Brandschutz/ Rettungsdienst nicht abschließend bezifferbar Bedarf insbesondere aus der Umsetzung des Feu- erwehrbedarfs- und Entwicklungsplans Der Oberbürgermeister Landeshauptstadt Erfurt . Der Oberbürgermeister . 99111 Erfurt Fraktion AfD Herrn Schlösser 99084 Erfurt Fischmarkt 1 Drucksache 1575/26; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Entwicklung des Investiti- onsrückstands der Stadt Erfurt 2026; öffentlich Sehr geehrter Herr Schlösser, Erfurt,
Seite 2 von 6 Infrastrukturbereich Aktueller Investiti- ons-/ Sanierungsbe- darf Wesentliche Einordnung Thüringer Zoopark zweistelliger Millio- nenbereich nomineller Rückstand allein aus der Differenz zwischen Investitionen und Abschreibungen 2015–2024 rd. 6,4 Mio. Euro Abwasserinfrastruktur nicht gesondert be- zifferbar Investitionsmaßnahmen werden über das Abwas- serbeseitigungskonzept fortgeschrieben
Für die städtischen Gebäude wird der Investitionsrückstand aktuell mit insgesamt rund 644 Mio. Euro beziffert. Den größten Anteil bilden mit 388 Mio. Euro die Schulen und Schulsport- hallen sowie mit 116,7 Mio. Euro die Kindertageseinrichtungen. Weitere Bedarfe bestehen ins- besondere bei Verwaltungsgebäuden, Bürger- und Jugendhäusern, Museen und kulturellen Ein- richtungen sowie Feuerwehrgebäuden. Die ausgewiesenen Beträge umfassen dringend notwen- dige Unterhaltungsarbeiten sowie bereits aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten eingeplante Ge- neralsanierungen und Neubaumaßnahmen.
Für die Verkehrsinfrastruktur wird der Investitionsrückstand weiterhin mit rund 500 Mio. Euro eingeschätzt. Die in den vergangenen Jahren getätigten Investitionen entsprachen im Wesentli- chen den jährlichen Abschreibungsbeträgen und konnten damit den Werteverzehr auffangen, nicht jedoch den bestehenden Rückstand abbauen. Annähernd zwei Drittel der bewerteten Ver- kehrsflächen befinden sich inzwischen in einem mittleren bis sehr schlechten Zustand.
Bei der grünen Infrastruktur wird für Parkanlagen und Brunnen ein Nachholbedarf von etwa 15 bis 20 Mio. Euro und für die öffentlichen Spielplätze von weiteren rund 7 Mio. Euro eingeschätzt. Hinzu kommen weiterhin Bedarfe bei Wegeflächen, baulichen Anlagen, dem Feld- und Wirt- schaftswegenetz, Ersatz- und Neupflanzungen von Bäumen sowie bei der Gewässerunterhaltung und dem Hochwasserschutz. Insbesondere Bedarfe der blauen Infrastruktur sowie Baumpflanz- defizite konnten in den vergangenen Jahren nicht vollständig aufgeholt werden.
Für die kommunale Sportinfrastruktur ergibt sich auf Grundlage der im März 2025 abgestimm- ten Prioritätenliste ein Gesamtbedarf von rund 170 Mio. Euro bis zum Jahr 2035. Davon entfallen rund 90 Mio. Euro auf Schulsportstätten, rund 65 Mio. Euro auf die Sportinfrastruktur in Verwal- tung des Erfurter Sportbetriebes sowie rund 15 Mio. Euro auf weitere Vereins- bzw. Pachtsport- stätten. Schwerpunkte bilden insbesondere die Sanierung bestehender Sporthallen und Funkti- onsgebäude, die Erneuerung von Freisportanlagen und technischer Gebäudeausrüstung sowie Maßnahmen zur Energieeffizienz und Barrierefreiheit.
Im Bereich Brandschutz und Rettungsdienst besteht ebenfalls ein erheblicher Investitionsbe- darf, dies insbesondere für die Feuerwehrstandorte Vieselbach/Azmannsdorf und Bindersle- ben/Alach.
Beim Thüringer Zoopark besteht insbesondere bei Tieranlagen und Tierhäusern, Betriebsgebäu- den, der Besucherinfrastruktur sowie der technischen Infrastruktur ein zunehmender Sanie- rungs- und Modernisierungsbedarf. Der Gesamtumfang wird derzeit im zweistelligen Millionen- bereich eingeschätzt. Eine objektspezifische Konkretisierung soll insbesondere im Rahmen des derzeit in Erarbeitung befindlichen Masterplans erfolgen.
Für die Abwasserinfrastruktur werden die erforderlichen Investitionsmaßnahmen im Abwasser- beseitigungskonzept dargestellt und regelmäßig fortgeschrieben. Bei der Umsetzung kommt es
Seite 3 von 6 aufgrund fehlender Komplementärmittel, Personalmangels und Kostensteigerungen zu zeitli- chen Verschiebungen. Diese Verzögerungen werden in den Wirtschaftsplänen und den Fort- schreibungen des Abwasserbeseitigungskonzeptes berücksichtigt.
- Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Erfurt, den Investitionsrückstand in den nächsten fünf Jahren zu vermindern oder wird er nach Einschätzung der Stadt eher noch weiter an- wachsen?
Zur Steuerung der bestehenden Investitions- und Sanierungsbedarfe werden in den einzelnen Infrastrukturbereichen Bedarfsplanungen, Sanierungsprogramme und Prioritätenlisten aufge- stellt und fortgeschrieben. Sie bilden die Grundlage dafür, notwendige Maßnahmen nach ihrer Dringlichkeit einzuordnen und die verfügbaren finanziellen und personellen Ressourcen mög- lichst zielgerichtet einzusetzen. Dies betrifft insbesondere den umfangreichen Gebäudebestand ebenso wie die Verkehrs-, Sport- sowie grüne und weitere technische Infrastruktur.
Angesichts der Größenordnung der bestehenden Bedarfe bleibt deren Abbau eine langfristige Aufgabe. Welche Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden können, richtet sich nach den fi- nanziellen Möglichkeiten der jeweiligen Haushaltsjahre, der Verfügbarkeit von Fördermitteln sowie den vorhandenen personellen Kapazitäten für Planung und Umsetzung.
Gleichzeitig führen die fortschreitende Alterung der Infrastruktur, weiterhin hohe Bau- und Pla- nungskosten sowie steigende technische, energetische und gesetzliche Anforderungen dazu, dass fortlaufend neue bzw. zusätzliche Investitionsbedarfe entstehen.
Eine wesentliche Bedeutung kommt daher der Priorisierung zu. Vorrangig werden Maßnahmen umgesetzt, die aus fachlicher Sicht besonders dringlich sind, dem Substanzerhalt dienen oder zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der städtischen Infrastruktur erforderlich sind. Er- gänzend wird versucht, durch die Inanspruchnahme von Förderprogrammen von Bund und Land zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten zu erschließen. Insbesondere bei größeren Investitions- vorhaben sind damit jedoch häufig längere Planungs-, Antrags- und Bewilligungszeiträume ver- bunden.
Neben den finanziellen Rahmenbedingungen begrenzen insbesondere die verfügbaren personel- len Ressourcen die Geschwindigkeit der Umsetzung. Dies betrifft vor allem die Planung, Vorbe- reitung und Begleitung von Baumaßnahmen. Die Entwicklung der Planansätze, Haushaltsausga- bereste und des tatsächlichen Mittelabflusses bei Investitionen in den Jahren 2022 bis 2026 ver- deutlicht aber auch, dass die Bereitstellung von Haushaltsmitteln allein nicht zwangsläufig zu einer entsprechenden Kassenwirksamkeit im jeweiligen Haushaltsjahr führt. So standen in den Jahren 2022 bis 2025 im Durchschnitt Ausgabeansätze einschließlich übertragener Haushalts- ausgabereste in Höhe von 166,5 Mio. EUR/jährl. zur Verfügung. Kassenwirksam umgesetzt wer- den konnten in diesem Zeitraum durchschnittlich jedoch nur 73,7 Mio. EUR/jährl. Die entspre- chende Entwicklung ist in Anlage 1 dargestellt.
Vor diesem Hintergrund ist eine umfassende Reduzierung des gesamtstädtischen Investitions- rückstandes innerhalb der kommenden fünf Jahre nicht zu erwarten. Ziel bleibt es vielmehr, durch eine konsequente Priorisierung und die Konzentration der verfügbaren Ressourcen mög- lichst viele dringliche Bedarfe abzuarbeiten, bestehende Infrastruktur zu erhalten und einem weiteren Substanzverlust entgegenzuwirken. In welchem Umfang dabei der Investitionsrück- stand tatsächlich reduziert werden kann, ist schwer abschätzbar. Ein Abbau des Investitionsrückstandes ist dabei insbesondere im Bereich der Schulsanierungen
Seite 4 von 6 möglich, da hierfür die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel prioritär eingesetzt werden sollen. Für andere Bereiche, insbesondere Kindertageseinrichtungen und Feuerwehrstandorte, bestehen Sanierungsprogramme bzw. Fach- und Standortkonzepte, anhand derer die Maßnah- men nach ihrer Dringlichkeit umgesetzt werden.
Aufgrund der weiterhin begrenzten finanziellen und insbesondere personellen Ressourcen sowie den bestehenden Rahmenbedingungen für Investitionsmaßnahmen ist jedoch nicht auszuschlie- ßen, dass der Investitionsrückstand in einzelnen Bereichen trotz der vorgesehenen Investitionen weiter anwächst.
- Konnte die Stadt Erfurt den Investitionsrückstand durch konkrete Maßnahmen in den ver- gangenen zwei Jahren verringern?
In einzelnen Bereichen konnten in den vergangenen zwei Jahren erhebliche Investitionen und Sanierungsmaßnahmen umgesetzt bzw. begonnen werden. Diese Maßnahmen haben den Zu- stand einzelner Objekte verbessert und in den jeweiligen Teilbereichen zum Werterhalt beige- tragen.
Im Bereich der städtischen Gebäude konnten in den vergangenen zwei Jahren zahlreiche Maß- nahmen umgesetzt bzw. begonnen werden. Hierzu zählen folgende Objekte:
• Neubau Kita 87 • Erweiterungsbau Kita 77 • Gebäudesanierung Kita 54 • Generalsanierung GS 34 • Erweiterung Mensa GS 22 • Innensanierung und energetische Sanierung GS 20 • Umbau Mensa RS 7 • Generalsanierung GEM 3 • Umbau Mensa GEM 6 • Erweiterung Schulgebäude und Sanierung SSH GS 19 • Sanierung SSH GS 34 • Sanierung SSH Muldenweg 10 • Ersatzneubau SSH KGS • Generalsanierung Family Club • Neubau Verbinder Verwaltungsgebäude Warsbergstraße
Im Bereich der Verkehrsinfrastruktur wird ausdrücklich festgestellt, dass die getätigten Investiti- onen im Wesentlichen die jährlichen Abschreibungen ausgeglichen haben und damit kein Abbau des bestehenden Rückstands erreicht wurde.
Im Bereich der kommunalen Sportstätten konnten unter anderem folgende Maßnahmen umge- setzt bzw. begonnen werden:
Sanierungsmaßnahmen:
• Sportzentrum Cyriaksgebreite – Umbau des Tennen- zum Kunstrasenplatz (2024), • Steigerwaldstadion – Erneuerung des Kunstrasens (2025), • Hartwig-Gauder-Schleife – Sanierung des Laufbahnbelags (2025), • Kleine Eishalle – Erneuerung der Eishockey-Bandenanlage (2025), • Eissportzentrum Erfurt – Austausch der Sicherheitsbeleuchtungsanlage (2025), • Sporthalle am Flughafen – Sanierung (2026, im Bau),
Seite 5 von 6 • Sportforum Johannesplatz – Platzeinebnung und Bewässerung (2026, im Bau), • Tennisanlage TC Rot-Weiß Erfurt 93 e. V. – Umbaumaßnahmen (2026), • Radrennbahn – Sanierung des Fahrbahnbelags (ab 07/2026, im Bau), • Neubau eines Werferhauses im Stadionbereich (2026/27).
Modernisierung von Umkleide- und Sanitärbereichen:
• Cyriaksgebreite – Neubau des Sportfunktionsgebäudes (2023–2024), • Windis