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title: "Der Bundestag berät in erster Lesung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes in Berlin; Preis stabil bei 55–65 €/t CO2"
sdDatePublished: "2026-09-14T17:09:00Z"
source: "https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw39-de-brennstoffemissionshandelsgesetz-1211312"
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Der Bundestag berät in erster Lesung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes in Berlin; Preis stabil bei 55–65 €/t CO2

Deutscher Bundestag - CO2-Preis soll 2027 stabil gehalten werden

CO2-Preis soll 2027 stabil gehalten werden

Der CO2-Preis pro ausgestoßene Tonne Kohlendioxid im nationalen Brennstoffemissionshandel soll 2027 in einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro liegen. (© picture alliance

Liveübertragung: Donnerstag, 24. September, 23.05 Uhr

Der Bundestag berät am Donnerstag, 24. September 2026 , in erster Lesung den Entwurf der Bundesregierung für ein „Drittes Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes “ ( 21

7869 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) ). Damit soll der CO 2 -Preis für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas auch im kommenden Jahr auf dem gegenwärtigen Niveau gehalten werden. Nach 20-minütiger Debatte soll der Entwurf dem federführenden Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur weiteren Beratung überwiesen werden.

Laut Entwurf soll der CO 2 -Preis pro ausgestoßene Tonne Kohlendioxid im nationalen Brennstoffemissionshandel 2027 – wie bereits 2026 – in einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro liegen. Damit werde ein Beschluss des Koalitionsausschusses vom 12. Mai umgesetzt, heißt es. Ziel sei es, Unternehmen angesichts angespannter Energie- und Rohstoffmärkte Planungssicherheit zu geben.

Hintergrund der Reform ist die Verschiebung des neuen europäischen Emissionshandels für Gebäude und Verkehr (EU-ETS 2) auf 2028. Ohne die nun vorgesehene Änderung hätte der CO 2 -Preis im Übergangsjahr 2027 gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz aus dem schwankenden Durchschnittspreis der Versteigerungen aus dem EU-ETS 1 errechnet werden müssen.

Darüber hinaus sind laut Bundesregierung mit dem Entwurf Anpassungen der ebenfalls unter dem Brennstoffemissionshandelsgesetz erlassenen Doppelbilanzierungsverordnung (BEDV) vorgesehen, um einen „sachgerechten Umgang mit eingelagerten Brennstoffmengen zu gewährleisten“. (sas

7869 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes PDF | 928 KB — Status: 07.09.2026 (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

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