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title: "Deutscher Bundestag – Schlussabstimmung über die Modernisierung des Bundespolizeigesetzes im Bundestag; Gesetzentwurf zur weiteren Beratung überwiesen."
sdDatePublished: "2026-09-14T17:09:00Z"
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Deutscher Bundestag – Schlussabstimmung über die Modernisierung des Bundespolizeigesetzes im Bundestag; Gesetzentwurf zur weiteren Beratung überwiesen.

Deutscher Bundestag - Schlussabstimmung über die Modernisierung des Bundespolizeigesetzes

Kontroverse Debatte zur geplanten Befugnis­erwei­terung der Bundes­polizei

In erster Lesung hat der Bundestag am Donnerstagvormittag, 18. Dezember 2025, über die von der Bundesregierung geplante „Modernisierung des Bundespolizeigesetzes“ zur Erweiterung der Befugnisse der Bundespolizei beraten. Während die AfD-Fraktion dabei den Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 21

3051 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) ) in Teilen begrüßte, kritisierten Rednerinnen von Bündnis 90

Die Grünen und der Linken die Vorlage als unzureichend beziehungsweise zu weitgehend. Vertreter der Koalition warben dagegen mit Nachdruck für die angestrebten Neuregelungen.

Der Gesetzentwurf wurde im Anschluss an die Debatte gemeinsam mit einem Antrag der Linken zur Reduzierung der Befugnisse der Bundespolizei ( 21

3306 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) ) zur weiteren Beratung in den federführenden Innenausschuss überwiesen.

Minister: Herausforderungen haben sich massiv gewandelt

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) verwies darauf, dass das geltende Bundespolizeigesetz größtenteils aus dem Jahr 1994 stamme und sich die Herausforderungen in den vergangenen Jahrzehnten „massiv gewandelt“ hätten. 1994 habe es noch keine Cyberattacken und keine Drohnengefahr gegeben, weshalb die Reform des Gesetzes dringend notwendig sei. Dabei gehe es auch um die 55.000 Bundespolizisten, „die schlichtweg unser Vertrauen“ verdienten.

Mit der Novelle werde die Bundespolizei „mit den notwendigen Befugnissen und den notwendigen Mitteln“ gestärkt, fügte der Ressortchef hinzu. So schaffe man „umfassende Sicherheitszonen am Bahnhof“, sorge für die Durchsetzung von Messer- und Waffenverbotszonen, die Durchführung verdachtsunabhängiger Kontrollen und den Einsatz hochauflösender Videokameras an Bahnhöfen. Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes sei zudem die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), nachdem jahrelang über die Einführung der Quellen-TKÜ gesprochen worden sei.

AfD: Gesetz enthält positive Neuerungen

Markus Matzerath (AfD) sagte, seine Fraktion halte eine Neufassung des Bundespolizeigesetzes grundsätzlich für sinnvoll und setze sich für zeitgemäße Befugnisse für die Grenzschutzpolizei ein. Der Gesetzentwurf enthalte etwa mit neuen Befugnissen bei der Abwehr von Drohnen auch positive Neuerungen. Richtig und wichtig sei auch, dass die Bundespolizei künftig laut Aufenthaltsgesetz Haft oder Ausreisegewahrsam beantragen können soll, doch seien die Voraussetzungen dafür viel zu streng.

Daneben seien einige Regelungen nicht nachvollziehbar. So könne es nicht richtig sein, dass die Abfrage von Verkehrsdaten nicht grundsätzlich zur Verhinderung strafbarer Schleusungen zulässig sein soll, sondern nur bei „lebensgefährdenden Schleusungen“.

SPD: Angemessene, moderne und rechtssichere Befugnisse

Sonja Eichwede (SPD) betonte, dass die Koalition mit dem Gesetzentwurf auf grundlegende Veränderungen der sicherheitspolitischen Herausforderungen reagiere. Die Bundespolizei brauche „angemessene, moderne und rechtssichere Befugnisse“ etwa zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität und Menschenhandel.

Mit der „überfälligen“ Novellierung des Gesetzes werde die Bundespolizei effektiver aufgestellt. Dazu gehöre auch, Möglichkeiten zu eröffnen, auf moderne Kommunikationsformen und technische Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr zu reagieren. Auch würden die Befugnisse der Bundespolizei zur Drohnenabwehr ausgeweitet.

Dr. Irene Mihalic (Bündnis 90

Die Grünen) kritisierte, die Regierungsvorlage sei „zu wenig“ und enttäuschend. Statt neue Ideen zu präsentieren, würden „alte Unions-Rezepte neu aufgekocht“. Besonders ärgerlich sei, dass „bürgerrechtliche Errungenschaften aus früheren Gesetzentwürfen einfach komplett gestrichen“ worden seien.

Ein Beispiel dafür seien die sogenannten Kontrollquittungen nach einer Polizeikontrolle, die Diskriminierungen vorgebeugt hätten. Auch sollten Body-Cams immer eingeschaltet werden, wenn unmittelbarer Zwang angewendet wird. Dabei könnten Body-Cams auch die Polizei schützen. Ferner würde eine Kennzeichnungspflicht bei der Bundespolizei das Vertrauen der Bürger stärken.

Linke: Gesetz ist Schritt in Richtung Autoritarismus

Clara Bünger (Die Linke) wertete den Gesetzentwurf als „Schritt in Richtung Autoritarismus und Überwachungsstaat“, der zu einem „massiven Ausbau staatlicher Macht bei gleichzeitiger Schwächung der Grundrechte“ führe. Das habe mit Sicherheit und Modernisierung nichts zu tun.

Künftig solle die Bundespolizei nahezu beliebig entscheiden dürfen, wen sie kontrolliere – „ohne konkreten Verdacht, ohne objektive Kriterien“, kritisierte Bünger. Auch solle die Bundespolizei dem Gesetzentwurf zufolge selbst Abschiebehaftverfahren einleiten können. Statt einen „massiven Ausbau von Befugnissen“ brauche es mehr Mechanismen zur Kontrolle polizeilichen Handelns erforderlich.

CSU: Instrument gegen übles Schleuser-Geschäft

CSU) entgegnete, es sei Ausdruck eines „grundlegenden Wandels in der deutschen Innenpolitik“, dass in dem Gesetzentwurf nicht mehr eine „Kennzeichnungspflicht für alle“ oder die Verpflichtung zum Ausstellen von Kontrollquittungen stehe: „Wir vertrauen unseren Polizistinnen und Polizisten und wir misstrauen ihnen nicht“, sagte Oster.

Mit der Einführung der Quellen-TKÜ, verdachtsunabhängiger Kontrollen in Waffenverbotszonen, verstärkter Videoüberwachung, schnellerem Handeln bei Abschiebehaft und von Befugnissen zur Drohnenabwehr beinhalte der Gesetzentwurf „wichtige Verbesserungen für unsere Polizei“. So setzte man mit der Quellen-TKÜ dem „üblen Geschäft der Schleuser“ ein zeitgemäßes Instrument entgegen und mache die Grenzen sicherer.

Zu den neuen Befugnissen der Bundespolizei zählen dem Gesetzentwurf zufolge neben der Erhebung von Bestands-, Nutzungs- und Verkehrsdaten, dem „Einsatz mobiler Sensorträger“ für Bild- und Tonaufzeichnungen sowie technischer Mittel gegen gefährdende Drohnen und der Quellen-TKÜ auch die Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten sowie die Möglichkeit, eine Meldeauflage oder ein Aufenthaltsverbot zu erlassen. Zugleich sollen mit dem Gesetzentwurf die Regelungen zur Erhebung von Daten, die durch den Einsatz verdeckter Maßnahmen erlangt wurden, an die Vorgaben eines Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 20. April 2016 angepasst werden.

Zudem setzt der Gesetzentwurf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Nutzung der in den Datenbeständen der Bundespolizei vorhandenen personenbezogenen Daten und zur Übermittlung dieser Daten an andere Stellen um. Des Weiteren enthält der Gesetzentwurf unter anderem Vorschriften zum Datenschutz, die der Umsetzung einer EU-Richtlinie vom April 2016 dienen.

Die Linke plädiert in ihrem Antrag für die Streichung von Befugnissen zur anlasslosen Kontrolle und Durchsuchung von Personen und Sachen, zur automatischen Kennzeichenerfassung, „zur Nutzung der ,Besonderen Mittel der Datenerhebung' (unter anderem längerfristige Observation, Verdeckte Ermittler und Vertrauenspersonen)“ sowie zum Einsatz von Mitteln der Überwachung von Kommunikationsmitteln wie „ IMSI-Catcher, WLAN-Catcher, Staatstrojaner“.

Ferner setzt sich Die Linke in der Vorlage unter anderem für die „Einführung von modernen Standards der öffentlichen und rechtsstaatlichen Kontrolle von Polizeihandeln“ ein. Dazu zählt sie neben der Kennzeichnungspflicht der Beamten und der Aktivierung der Bodycam beim Einsatz körperlicher Gewalt und auf Aufforderung der Bürger auch „umfassende Rechte von Betroffenen auf Auskunft zu über sie gespeicherte personenbezogene Daten sowie deren Weiterverarbeitung“. (sto

Olaf Schwickerath - Fotostudio Lichtschacht, Essen

3051 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes PDF | 1 MB — Status: 03.12.2025 (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

3306 - Antrag: Bundespolizei rechtsstaatlich modernisieren - Menschenrechte in Vollzugspraxis und Ausbildung stärken PDF | 152 KB — Status: 16.12.2025 (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

3051 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) und 21

3306 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

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3051 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes PDF | 1 MB — Status: 03.12.2025

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3306 - Antrag: Bundespolizei rechtsstaatlich modernisieren - Menschenrechte in Vollzugspraxis und Ausbildung stärken PDF | 152 KB — Status: 16.12.2025

| 152 KB — Status: 16.12.2025

Experten-Echo zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes

Zeit: Montag, 26. Januar 2026, 14 Uhr Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 200

Überwiegend Zustimmung, aber auch deutliche Ablehnung haben die Stellungnahmen der Experten gekennzeichnet, als es am Montag, 26. Januar 2026 , in einer öffentlichen Anhörung im Innenausschuss um den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes “ ( 21

3051 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) ) ging. Zudem stand ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Bundespolizei rechtsstaatlich modernisieren – Menschenrechte in Vollzugspraxis und Ausbildung stärken“ ( 21

3306 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) ) auf der Tagesordnung.

Kai Dittmann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte meinte, der Gesetzentwurf überschreite die verfassungs- und menschenrechtlichen Grenzen. Massive Grundrechtseingriffe, unzureichende Begrenzungen, der Wegfall zentraler Schutzmechanismen sowie strukturelle Versäumnisse in der Kontrolle und Transparenz führten zu einem deutlichen Reformbedarf. Besonders verwies er auf das seiner Meinung nach hohe Missbrauchs- und Diskriminierungsrisiko, die Vorverlagerung polizeilichen Handelns ohne hinreichend strenge Voraussetzungen – so die anlasslosen Kontrollen in Waffenverbotszonen – und unzureichenden Schutz sensibler personenbezogener Daten.

Selbst minimale Sicherungsmechanismen wie Kontrollquittungen und Dokumentationspflichten seien im Vergleich zum Entwurf vor anderthalb Jahren gestrichen worden. Zu Themen wie Kennzeichenerfassung, Drohneneinsatz, Fluggastdatenübermittlung bestünden zahlreiche offene und problematische Punkte.

„Sinnvolle und notwendige neue Aufgaben“

Uli Grötsch , der Polizeibeauftragte des Bundes beim Deutschen Bundestag , meinte, der Gesetzentwurf bringe für die Bundespolizei eine Vielzahl von neuen Aufgaben mit sich, die sinnvoll und notwendig seien. Nach jahrelangen Diskussionen und gescheiterten Anläufen sei es nun an der Zeit, der Bundespolizei einen Rechtsrahmen zu geben, der den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht werde. Die Bundespolizei könne ihre erweiterten Aufgaben nur dann sachgerecht erfüllen, wenn sie über ausreichende personelle und technische Ressourcen verfüge.

Grötsch legte dar, dass es nicht nur um die Gewährleistung der Handlungsfähigkeit der Polizei gehe. Zugleich müssten die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger umfassend geschützt werden.

Ja zu neuen Befugnissen für die Bundespolizei

Andreas Roßkopf , Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei – Bezirk Bundespolizei

Zoll, befand, die Anpassung des Bundespolizeigesetzes sei lange überfällig. Die Vorlage stelle einen Schritt in Richtung eines funktionierenden, zeitgemäß organisierten und effektiven Grenzschutzes dar. Er begrüßte es, dass die Bundespolizei einige notwendige neue Befugnisse erhalte – insbesondere bezüglich Onlinedurchsuchung, Wohnungsüberwachung, Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Befragung und Kontrollen im Zusammenhang mit den Waffenverbotszonen. Folge der geplanten Änderungen sei allerdings auch, dass ein deutlicher Aufwuchs im Personal- und Sachhaushalt erforderlich werde.

Heiko Teggatz , stellvertretender Vorsitzender der Bundespolizeigewerkschaft , bewertete es positiv, dass in dem Gesetzentwu