Bundestag in Deutschland; Beschleunigte Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie; Umsetzung über EU-Mindestmaß hinaus.

Deutscher Bundestag - Beschleunigte Umsetzung der Energieeffizienz­richtlinie

Die Energieeffizienzrichtlinie der EU soll beschleunigt umgesetzt werden. (© picture alliance

Liveübertragung: Donnerstag, 24. September, 21.50 Uhr

Der Bundestag berät am Donnerstag, 24. September 2026 , in erster Lesung den Gesetzentwurf „zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie “, den die Bundesregierung angekündigt hat. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache soll der Entwurf zusammen mit einem Antrag mit dem Titel „Milliarden Euro für die Wirtschaft einsparen statt Energie verschwenden“, den die Fraktion Bündnis 90

Die Grünen angekündigt hat, dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen werden.

Mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) sind zwar laut Bundesregierung bereits wesentliche Anforderungen der Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie (EED) in nationales Recht umgesetzt worden. Allerdings müssten noch weitere Anforderungen umgesetzt werden, heißt es in dem Entwurf. Der Vorlage zufolge enthält das EnEfG Vorschriften, „die über die EED hinausgehen“. Diese sollen grundsätzlich auf das nach EU-Recht erforderliche Mindestmaß zurückgeführt werden.

Darüber hinaus seien einige Bestimmungen des Energiedienstleistungsgesetzes überholt, „da entweder die in den Vorschriften genannten Fristen abgelaufen sind oder die Bestimmungen der Umsetzung von Vorschriften dienten, die in der Neufassung der EED aufgehoben worden sind“. Zudem müssten die Anforderungen der EED an die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen in nationales Recht umgesetzt werden, schreibt die Regierung.

Beitrag zur Erreichung des UN-Nachhaltigkeitsziels

Der Entwurf stehe dabei im Kontext der gefährdeten rechtzeitigen Erreichung der Ziele der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 „Transformation unserer Welt: die UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ (UN-Agenda 2030) und solle insbesondere zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels 7 „Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern“ beitragen, heißt es.

Anlässlich der Anpassung der Vergabeverordnung und der Sektorenverordnung im Zuge der EED-Umsetzung solle zugleich eine weitere europarechtlich erforderliche Anpassung des nationalen Vergaberechts vorgenommen werden. Ein Vorwurf aus einem Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission werde hiermit ausgeräumt. (hau