Bundespolizei verhaftet fünf gesuchte Personen am Flughafen Düsseldorf; Geldstrafen vor Ort beglichen.

BPOL NRW: Fahndungserfolg - Bundespolizei verhaftet am Wochenende fünf gesuchte Personen | Presseportal

BPOL NRW: Fahndungserfolg - Bundespolizei verhaftet am Wochenende fünf gesuchte Personen

Am vergangenen Wochenende (11.-13.09.2026) nahm die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge insgesamt fünf zur Fahndung ausgeschriebene Personen fest.

Am Freitagnachmittag stellten die Bundespolizeibeamten zunächst eine 28-jährige niederländische Staatsangehörige fest, die sich zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Tel Aviv

Israel vorstellte. Es ergab sich, dass die Staatsanwaltschaft Aachen im Januar 2025 einen Haftbefehl wegen Betruges gegen die Verurteilte erlassen hatte. Dank eines Bekannten konnte die in den Niederlanden lebende Frau die Geldstrafe in Höhe von 7.700 Euro jedoch begleichen und damit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 35 Tagen abwenden.

Am darauffolgenden Samstagmorgen wurde ein ukrainischer Staatsangehöriger kontrolliert, der aus Doha

Katar einreiste. Während der Einreisekontrolle stellten die Beamten fest, dass der 31-Jährige im März dieses Jahres durch die Staatsanwaltschaft Meiningen (Thüringen) wegen Diebstahls per Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben war. Demnach wurde er im April 2025 rechtskräftig verurteilt Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 600 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der in Vietnam lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 20 Tagen ebenfalls abwenden. Da er die Einreisvoraussetzungen jedoch nicht erfüllte, wurde er nach Doha zurückgewiesen.

Sonntagmorgen wurde ein deutscher Staatsangehöriger kontrolliert, der beabsichtigte, nach Nizza

Frankreich zu fliegen. Während einer stichprobenartigen Ausreisekontrolle stellten die Bundespolizisten fest, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund im August dieses Jahres einen Haftbefehl wegen sechsfacher Steuerhinterziehung gegen den 52-Jährigen erlassen hatte. Demnach wurde er im April 2024 rechtskräftig verurteilt. Doch der Essener konnte die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von zehn Tagen ebenfalls abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich.

Eine Stunde später wurde ein 23-jähriger bulgarischer Staatsangehöriger festgestellt, der sich bei den Beamten zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Chisinau

Moldau vorstellte. Gegen diesen Mann lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hanau vor. Dieser wurde im August dieses Jahres wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den im November 2025 Verurteilten ausgestellt. Der in Bulgarien lebende Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 15 Tagen ebenfalls abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 900 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich.

Zuletzt wurde am Sonntagabend im Rahmen der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Ordu

Türkei eine türkische Staatsangehörige durch die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf kontrolliert. Hierbei stellten die Beamten fest, dass nach der 50-Jährigen gefahndet wurde. Die Staatsanwaltschaft Dortmund hatte in diesem Fall im Juni dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Steuerhinterziehung gegen die im September 2024 Verurteilte erlassen. Die in Bielefeld lebende Frau konnte die Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro vor Ort begleichen und damit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 25 Tagen abwenden.

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