Gemeinde Schwörstadt – Bebauungsplan Lettenbündte 2. Änderung – Lettenbündte Gewerbegebiet, Schwörstadt; Umweltprüfung entfällt im beschleunigten Verfahren
Gemeinde Schwörstadt Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplans „Lettenbündte – 2. Änderung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Schwörstadt hat am 30.07.2026 in öffentlicher Sitzung be- schlossen, den Bebauungsplan „Lettenbündte – 2. Änderung“ sowie die zugehörigen Örtlichen Bauvorschriften aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt ge- macht. Da die Änderung des Bebauungsplans der Innenentwicklung dient, erfolgt sie im beschleunig- ten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Der räumliche Geltungsbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt und umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Lettenbündte“ mit Stand der 1. Änderung vom 13.06.1983.
Ziele und Zwecke der Planung Ziel der Bebauungsplanänderung ist die langfristige Sicherung des Gewerbegebiets Letten- bündte als Standort für produzierende Gewerbe-, Handwerks-, Dienstleistungs- und sonstige kleinteilige Gewerbebetriebe. Zur Erreichung dieses Ziels sollen insbesondere: − die städtebauliche Entwicklung des Gewerbegebiets an die heutigen Anforderungen an- gepasst werden, − die vorhandenen Gewerbeflächen für klassische Gewerbe- und Handwerksbetriebe gesi- chert werden, − Nutzungen ausgeschlossen oder beschränkt werden, die aufgrund ihrer Besucherintensi- tät, ihres Freizeit- oder Veranstaltungscharakters sowie ihrer Flächeninanspruchnahme zu Nutzungskonflikten im Gebiet führen können. Die Änderung dient damit der Sicherung der Funktionsfähigkeit des Gewerbegebiets selbst als auch dem Erhalt und der Stärkung des Gewerbestandorts Schwörstadt insgesamt. Schwörstadt, 11.09.2026 Fabio Jenisch Bürgermeister