Ortsteilrat Niedernissa in Erfurt beschließt 100 EUR Repräsentationsmittel für Ehrengaben; Würdigung ehrenamtlichen Engagements

Beschlussvorlage

DA 1.15 LV 1.53 01.11 © Stadt Erfurt Drucksache : 1922/26 Seite 1 von 2

Beratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit

Ortsteilrat Niedernissa 24.09.2026 öffentlich Entscheidung

Beschlussvorschlag Entsprechend § 8 a) und e) i.V.m. § 7 Abs. 2 der Ortsteilverfassung (Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt) werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem Beauftragtem zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben finanzielle Mittel in Höhe von 100,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können zur Überreichung von Ehrengaben an Bürger mit besonderem ehrenamtlichem Engagement (u.a. Eintrittskarten für das Theater) eingesetzt werden.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.

24.09.2026, gez. C. Schaubs Datum, Unterschrift

Ortsteilbürgermeister/in Ortsteilrat Niedernissa

Titel der Drucksache: Verwendung der Mittel nach § 8 i.V.m. § 7 Abs. 2 der Ortsteilverfassung - Repräsentationsmittel des Ortsteilbürgermeisters – Würdigung Ehrenamt

Drucksache 1922/26

Ortsteilrat Niedernissa Entscheidungsvorlage

öffentlich

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Nachhaltigkeitscontrolling x Nein

Ja, siehe Anlage Demografisches Controlling x Nein

Ja, siehe Anlage Finanzielle Auswirkungen

Nein x Ja → Nutzen/Einsparung x Nein

Ja, siehe Sachverhalt

↓ Personal- und Sachkosten (in EUR) / Personalkosteneinsparung (in VbE) Deckung im Haushalt

Nein x Ja Gesamtkosten 100,00 EUR

2026 2027 2028 2029 Verwaltungshaushalt Einnahmen EUR EUR EUR EUR Verwaltungshaushalt Ausgaben 100,00 EUR EUR EUR EUR Vermögenshaushalt Einnahmen EUR EUR EUR EUR Vermögenshaushalt Ausgaben EUR EUR EUR EUR

Deckung siehe Entscheidungsvorschlag

Fristwahrung x Ja

Nein

Anlagenverzeichnis

Sachverhalt Die Ortsteilbürgermeisterin beantragt zur Überreichung von Ehrengaben an Bürger mit besonderem ehrenamtlichem Engagement, finanzielle Mittel in Höhe von 100,00 EUR.