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title: "Stadt Halle (Saale) Verwaltung beantwortet SPD-Anfrage zu Unterhaltskosten Radverkehr; Antwort erst im III. Quartal 2026"
sdDatePublished: "2026-09-15T17:37:00Z"
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Stadt Halle (Saale) Verwaltung beantwortet SPD-Anfrage zu Unterhaltskosten Radverkehr; Antwort erst im III. Quartal 2026

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Stadt Halle (Saale)
 10. Februar 2026
Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Umwelt
und Sicherheit

Sitzung des Stadtrates am 25.02.2026
Anfrage der SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale) zu Unterhaltskosten für den Radverkehr
Vorlagen-Nummer.: VIII/2026/02262
TOP: 12.14

Antwort der Verwaltung:
1.
Wie definiert die Verwaltung Radverkehrsanlagen? Durch welche gesetzliche
Grundlage wird die Einordnung von Mischverkehrsflächen als Radverkehrsanlagen
gestützt?
2.
Das Straßennetz wird mit 645 km angegeben.
a.
Auf wie vielen dieser 645 km ist das Befahren mit dem Fahrrad aufgrund der
Anordnung der Verkehrszeichen 237, 240 und 241 verboten?
b. Auf wie vielen dieser 645 km werden täglich mehr als 5.000 Kfz gezählt und
sind gleichzeitig ohne Radverkehrsanlage?
c.
Soll auch der Unterhalt von Straßen, auf denen die Fahrbahnnutzung
verboten ist, dem Radverkehr zugeordnet werden?
3.
Die Länge der Radwege wird mit 120 km angegeben.
a.
Wie viele dieser 120 km sind Radwege, auf denen die Verkehrszeichen 237
und 241 angeordnet wurden?
b. Wieviel dieser 120 km sind Radwege mit dem Verkehrszeichen 240
gemeinsamer Fuß- und Radweg?
c.
Auf wie vielen dieser 120 km bestehen Radstreifen mit dem Verkehrszeichen
237, auf wie vielen sonstige Radwege?
d. Wie viele dieser 120 km sind Fußwege mit dem Sonderzeichen Zusatzzeichen
1022-10 “Radfahrer frei”, auf denen die Geschwindigkeit für Radfahrer auf
max. 10 km/h begrenzt ist? Wenn ja wie viele Km sind das, auf welchen
Straßenabschnitten?
e.
Rechnet die Stadtverwaltung weitere Elemente wie Schutzstreifen und
Fahrradstraßen zu den 120 km Radnetz?
f.
Wie beurteilt die Stadtverwaltung den Zustand dieser 120 km Radwege
anhand der 5-Stufen-Bewertung, die sie auf die Straßen der Stadt angelegt
hat?
Bitte
eine
Liste
der
Straßen
mit
120
km
Radwegen
mit
Zustandsbewertung vorlegen.
g. Wie wird der Zustand der Radwege dokumentiert, in welcher Form werden
Kontrollbefahrungen protokolliert? Welche digitalen Anwendungen setzt die
Stadtverwaltung ein?
h. Welche Kriterien wendet die Stadtverwaltung bei der Beurteilung des
Zustandes der Radwege an? Existieren hierzu Richtlinien, ein Handbuch oder
ähnliches? Wird der Radverkehrsbeauftragte bei der Beurteilung des
Zustandes der Radwege beteiligt? Wenn nein warum nicht?

2
4.
Wie
begründet
sich
der
Anteil
von
20
Prozent
bei
Anrechnung
von
Sanierungskosten auf Straßen für den Radverkehr?
5.
Welche Radwege im Einzelnen, d. h. an welchen Straßenabschnitten wurden 2024
mit 574.974 Euro und 2023 mit 79.422 Euro laut Übersicht saniert?

Auf Grund des Fragenumfangs ist ein höherer zeitlicher Aufwand für die Beantwortung
erforderlich. Diese kann somit erst im III. Quartal 2026 erfolgen.

René Rebenstorf
Beigeordneter