Stadtrat Halle (Saale) beschließt das Haushaltskonsolidierungskonzept 2027; Konsolidierungszeitraum auf 10 Jahre erweitert
Beschlussvorlage
Beschlussvorlage
Beratungsfolge Termin Status Stadtrat 30.09.2026 öffentlich Kenntnisnahme
Bildungsausschuss 06.10.2026 öffentlich Vorberatung
Kulturausschuss 07.10.2026 öffentlich Vorberatung
Jugendhilfeausschuss 08.10.2026 öffentlich Vorberatung
Ausschuss für Planungsangelegenheiten und Stadtentwicklung 13.10.2026 öffentlich Vorberatung
Sportausschuss 14.10.2026 öffentlich Vorberatung
Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung 14.10.2026 öffentlich Vorberatung
Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Ordnung 15.10.2026 öffentlich Vorberatung
Ausschuss für Finanzen, städtische Beteiligungsverwaltung und Liegenschaften 20.10.2026 19.11.2026 öffentlich Vorberatung
Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungsausschuss 22.10.2026 öffentlich Vorberatung
Stadtrat 25.11.2026 öffentlich Entscheidung
TOP: Vorlagen-Nummer: VIII/2026/03135 Datum: 11.09.2026 Bezug-Nummer. PSP-Element/ Sachkonto: Verfasser: Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters
Betreff: Haushaltskonsolidierungskonzept 2027
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt das Haushaltskonsolidierungskonzept 2027 und beauftragt den Oberbürgermeister mit der Umsetzung des Konzeptes sowie der Einarbeitung der finanziellen Auswirkungen in den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2027 sowie die Finanzplanung der Folgejahre.
Dr. Alexander Vogt Oberbürgermeister
Begründung:
Für die Stadt Halle (Saale) besteht gemäß § 100 Abs. 3 KVG LSA die Pflicht, ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen, da es entgegen den Grundsätzen des § 98 Abs. 3 KVG LSA nicht gelingt, den Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung der Erträge und Aufwendungen (Ergebnishaushalt) auszugleichen.
Ein Haushaltskonsolidierungskonzept ist von der Stadt Halle (Saale) ebenfalls nach § 100 Abs. 5 KVG LSA aufzustellen, da die Stadt nicht mehr in der Lage ist, innerhalb eines mittelfristigen Finanzplanungszeitraumes ihren bestehenden Zahlungsverpflichtungen ohne Überschreiten der Genehmigungsgrenze nach § 110 Abs. 3 KVG LSA nachzukommen.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 25.03.2026 unter Beschlussnummer VIII/2026/02385 das Haushaltskonsolidierungskonzept 2026 beschlossen, welches sich über einen Konsolidierungszeitraum von fünf Jahren bis zum Jahr 2030 erstreckt. Entsprechend der Verfügung des Landesverwaltungsamtes zur Haushaltssatzung 2026 vom 04. Mai 2026 unter Punkt 2. angeordnet, dass die Stadt bis spätestens 30. November 2026 ein Haushaltskonsolidierungskonzept beschließt, welches verbindliche und wirksame Schritte vorsieht, mit denen die Stadt in den folgenden Jahren eine Rückkehr zu einem ausgeglichenen Haushalt beabsichtigt.
Mit dem Haushaltskonsolidierungskonzept 2027 wird der Konsolidierungszeitraum nunmehr auf 10 Jahre gemäß § 100 Abs. 3 Satz 3 erweitert.
Die im Haushaltskonsolidierungskonzept dargestellten Maßnahmen sind gemäß § 100 Abs. 6 KVG LSA grundsätzlich verbindlich. Abweichungen von diesen bindenden Festlegungen und die jährlichen Fortschreibungen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes sind nur zulässig, wenn das Haushaltskonsolidierungsziel auf andere Weise erreicht wird oder sich die Planungsgrundlagen rechtlich oder tatsächlich ändern.
Anlage: Anlage 1 (Haushaltskonsolidierungskonzept 2027)