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title: "Stadtrat Halle (Saale) beschließt das Haushaltskonsolidierungskonzept 2027; Konsolidierungszeitraum auf 10 Jahre erweitert"
sdDatePublished: "2026-09-15T17:37:00Z"
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topics:
  - name: "budgets and budgeting"
    identifier: "medtop:20000348"
  - name: "public finance"
    identifier: "medtop:20000608"
  - name: "local authority"
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  - name: "government budget"
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locations:
  - "Halle (Saale)"
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Stadtrat Halle (Saale) beschließt das Haushaltskonsolidierungskonzept 2027; Konsolidierungszeitraum auf 10 Jahre erweitert

Beschlussvorlage

Beschlussvorlage

Beratungsfolge
Termin
Status
Stadtrat
30.09.2026
öffentlich
Kenntnisnahme

Bildungsausschuss
06.10.2026
öffentlich
Vorberatung

Kulturausschuss
07.10.2026
öffentlich
Vorberatung

Jugendhilfeausschuss
08.10.2026
öffentlich
Vorberatung

Ausschuss für
Planungsangelegenheiten und
Stadtentwicklung
13.10.2026
öffentlich
Vorberatung

Sportausschuss
14.10.2026
öffentlich
Vorberatung

Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft
und Digitalisierung
14.10.2026
öffentlich
Vorberatung

Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und
Ordnung
15.10.2026
öffentlich
Vorberatung

Ausschuss für Finanzen, städtische
Beteiligungsverwaltung und
Liegenschaften
20.10.2026
19.11.2026
öffentlich
Vorberatung

Sozial-, Gesundheits- und
Gleichstellungsausschuss
22.10.2026
öffentlich
Vorberatung

Stadtrat
25.11.2026
öffentlich
Entscheidung

TOP:
Vorlagen-Nummer:
VIII/2026/03135
Datum:
11.09.2026
Bezug-Nummer.
PSP-Element/ Sachkonto:
Verfasser:
Geschäftsbereich des
Oberbürgermeisters

Betreff:
Haushaltskonsolidierungskonzept 2027

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt das Haushaltskonsolidierungskonzept 2027 und beauftragt den
Oberbürgermeister mit der Umsetzung des Konzeptes sowie der Einarbeitung der
finanziellen Auswirkungen in den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2027 sowie die
Finanzplanung der Folgejahre.

Dr. Alexander Vogt
Oberbürgermeister

Begründung:

Für die Stadt Halle (Saale) besteht gemäß § 100 Abs. 3 KVG LSA die Pflicht, ein
Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen, da es entgegen den Grundsätzen des § 98
Abs. 3 KVG LSA nicht gelingt, den Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und
Rechnung der Erträge und Aufwendungen (Ergebnishaushalt) auszugleichen.

Ein Haushaltskonsolidierungskonzept ist von der Stadt Halle (Saale) ebenfalls nach § 100
Abs. 5 KVG LSA aufzustellen, da die Stadt nicht mehr in der Lage ist, innerhalb eines
mittelfristigen Finanzplanungszeitraumes ihren bestehenden Zahlungsverpflichtungen ohne
Überschreiten der Genehmigungsgrenze nach § 110 Abs. 3 KVG LSA nachzukommen.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 25.03.2026 unter Beschlussnummer VIII/2026/02385
das Haushaltskonsolidierungskonzept 2026 beschlossen, welches sich über einen
Konsolidierungszeitraum von fünf Jahren bis zum Jahr 2030 erstreckt. Entsprechend der
Verfügung des Landesverwaltungsamtes zur Haushaltssatzung 2026 vom 04. Mai 2026
unter Punkt 2. angeordnet, dass die Stadt bis spätestens 30. November 2026 ein
Haushaltskonsolidierungskonzept beschließt, welches verbindliche und wirksame Schritte
vorsieht, mit denen die Stadt in den folgenden Jahren eine Rückkehr zu einem
ausgeglichenen Haushalt beabsichtigt.

Mit dem Haushaltskonsolidierungskonzept 2027 wird der Konsolidierungszeitraum nunmehr
auf 10 Jahre gemäß § 100 Abs. 3 Satz 3 erweitert.

Die im Haushaltskonsolidierungskonzept dargestellten Maßnahmen sind gemäß § 100 Abs.
6 KVG LSA grundsätzlich verbindlich. Abweichungen von diesen bindenden Festlegungen
und die jährlichen Fortschreibungen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes sind nur
zulässig, wenn das Haushaltskonsolidierungsziel auf andere Weise erreicht wird oder sich
die Planungsgrundlagen rechtlich oder tatsächlich ändern.

Anlage:
Anlage 1 (Haushaltskonsolidierungskonzept 2027)