Stadt Halle Versicherungsschutz bei verpachteten Vereinsobjekten; Unklare Abdeckung, Höchstbeträge unklar

Beschlussvorlage

Anfrage

Beratungsfolge Termin Status Stadtrat 30.09.2026 öffentlich Kenntnisnahme

Betreff: Anfrage der Fraktion Hauptsache Halle & FDP zum Versicherungsschutz bei von der Stadt Halle an Vereine verpachteten bzw. überlassenen Objekten

Die Stadt Halle verpachtet bzw. überlässt zahlreiche Gebäude und Räumlichkeiten an Vereine und gemeinnützige Organisationen. Insbesondere im Sportbereich übernehmen Vereine dabei teilweise auch Aufgaben der Unterhaltung und Bewirtschaftung. Der Brand in der Silbertalerstraße 5 und die damit verbundene Zerstörung von Vereinseigentum zeigen exemplarisch, welche finanziellen Risiken für Vereine entstehen können, wenn ein von ihnen genutztes Gebäude durch Brand, Leitungswasser oder andere Schadensereignisse nicht mehr nutzbar ist. Dabei ist zwischen der Versicherung des Gebäudes und der Versicherung des Eigentums des jeweiligen Vereins zu unterscheiden. Eine Gebäudeversicherung des Eigentümers deckt nicht automatisch das Inventar eines Vereins ab.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:

  1. Wie viele Gebäude bzw. Räumlichkeiten der Stadt werden derzeit an Vereine oder gemeinnützige Organisationen verpachtet bzw. zur Nutzung überlassen?

  2. Welche Versicherungen bestehen für diese städtischen Objekte und welche Schadensrisiken, insbesondere Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementarschäden, sind abgedeckt?

  3. Ist das Eigentum der jeweiligen Vereine bzw. Nutzer durch die städtischen Gebäudeversicherungen mitversichert? Falls ja, in welchem Umfang und bis zu welchen Höchstbeträgen?

  4. Sind die Vereine nach den jeweiligen Pacht-, Miet- oder Nutzungsverträgen verpflichtet, ihr eigenes Inventar bzw. ihre Ausstattung selbst zu versichern? Falls ja, welche Mindestanforderungen stellt die Stadt? TOP: Vorlagen-Nummer: VIII/2026/03089 Datum: 09.09.2026 Bezug-Nummer. PSP-Element/ Sachkonto: Verfasser: Wels, Andreas Plandatum:

  5. Gibt es unterschiedliche Versicherungs- und Haftungsregelungen bei Sportvereinen, Kulturvereinen und sonstigen gemeinnützigen Nutzern? Falls ja, wie unterscheiden sie sich?

  6. Wer trägt den Schaden am Vereinseigentum, wenn ein städtisches Gebäude beispielsweise durch Brand oder Leitungswasser beschädigt wird und den Verein kein Verschulden trifft?

  7. Unter welchen Voraussetzungen haftet die Stadt für Schäden am Eigentum eines Vereins, etwa wenn ein von der Stadt zu verantwortender Gebäudemangel den Schaden verursacht oder mitverursacht hat?

  8. Wer trägt bei einem Schadensfall den Selbstbehalt der städtischen Gebäudeversicherung? Gibt es hierzu unterschiedliche vertragliche Regelungen?

  9. Wie werden Folgekosten behandelt, wenn ein Vereinsobjekt nach einem Schadenereignis vorübergehend nicht nutzbar ist, insbesondere Kosten für Ausweichräume, Umzug, Reinigung, Ersatzbeschaffung oder sonstige notwendige Maßnahmen?

  10. Verfügt die Stadt über ein einheitliches Konzept bzw. Mindeststandards für Versicherung und Haftung bei an Vereine verpachteten oder überlassenen Objekten?

  11. Wie stellt die Stadt sicher, dass Vereine vor Abschluss eines Vertrages eindeutig darüber informiert werden, welche Schäden durch die Stadt bzw. deren Versicherungen abgedeckt sind und welche Risiken sie selbst versichern müssen?

  12. Beabsichtigt die Stadt, die bestehenden Pacht- und Nutzungsverträge hinsichtlich Versicherungsschutz, Haftung und Selbstbehalten zu überprüfen und gegebenenfalls zu vereinheitlichen? Falls ja, bis wann ist dies vorgesehen?

gez. Andreas Wels Vorsitzender Fraktion Hauptsache Halle & FDP