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title: "Stadt Halle Versicherungsschutz bei verpachteten Vereinsobjekten; Unklare Abdeckung, Höchstbeträge unklar"
sdDatePublished: "2026-09-15T17:37:00Z"
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  - "Halle (Saale)"
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Stadt Halle Versicherungsschutz bei verpachteten Vereinsobjekten; Unklare Abdeckung, Höchstbeträge unklar

Beschlussvorlage

Anfrage

Beratungsfolge
Termin
Status
Stadtrat
30.09.2026
öffentlich
Kenntnisnahme

Betreff:
Anfrage der Fraktion Hauptsache Halle & FDP zum Versicherungsschutz
bei von der Stadt Halle an Vereine verpachteten bzw. überlassenen
Objekten

Die Stadt Halle verpachtet bzw. überlässt zahlreiche Gebäude und Räumlichkeiten an
Vereine und gemeinnützige Organisationen. Insbesondere im Sportbereich übernehmen
Vereine dabei teilweise auch Aufgaben der Unterhaltung und Bewirtschaftung.
Der Brand in der Silbertalerstraße 5 und die damit verbundene Zerstörung von
Vereinseigentum zeigen exemplarisch, welche finanziellen Risiken für Vereine entstehen
können, wenn ein von ihnen genutztes Gebäude durch Brand, Leitungswasser oder andere
Schadensereignisse nicht mehr nutzbar ist. Dabei ist zwischen der Versicherung des
Gebäudes und der Versicherung des Eigentums des jeweiligen Vereins zu unterscheiden.
Eine Gebäudeversicherung des Eigentümers deckt nicht automatisch das Inventar eines
Vereins ab.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:
1. Wie viele Gebäude bzw. Räumlichkeiten der Stadt werden derzeit an Vereine oder
gemeinnützige Organisationen verpachtet bzw. zur Nutzung überlassen?
2. Welche Versicherungen bestehen für diese städtischen Objekte und welche
Schadensrisiken, insbesondere Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und
Elementarschäden, sind abgedeckt?
3. Ist das Eigentum der jeweiligen Vereine bzw. Nutzer durch die städtischen
Gebäudeversicherungen mitversichert? Falls ja, in welchem Umfang und bis zu
welchen Höchstbeträgen?
4. Sind die Vereine nach den jeweiligen Pacht-, Miet- oder Nutzungsverträgen
verpflichtet, ihr eigenes Inventar bzw. ihre Ausstattung selbst zu versichern? Falls ja,
welche Mindestanforderungen stellt die Stadt?
TOP:
Vorlagen-Nummer:
VIII/2026/03089
Datum:
09.09.2026
Bezug-Nummer.
PSP-Element/ Sachkonto:
Verfasser:
Wels, Andreas
Plandatum:

5. Gibt es unterschiedliche Versicherungs- und Haftungsregelungen bei Sportvereinen,
Kulturvereinen und sonstigen gemeinnützigen Nutzern? Falls ja, wie unterscheiden
sie sich?
6. Wer trägt den Schaden am Vereinseigentum, wenn ein städtisches Gebäude
beispielsweise durch Brand oder Leitungswasser beschädigt wird und den Verein
kein Verschulden trifft?
7. Unter welchen Voraussetzungen haftet die Stadt für Schäden am Eigentum eines
Vereins, etwa wenn ein von der Stadt zu verantwortender Gebäudemangel den
Schaden verursacht oder mitverursacht hat?
8. Wer trägt bei einem Schadensfall den Selbstbehalt der städtischen
Gebäudeversicherung? Gibt es hierzu unterschiedliche vertragliche Regelungen?
9. Wie werden Folgekosten behandelt, wenn ein Vereinsobjekt nach einem
Schadenereignis vorübergehend nicht nutzbar ist, insbesondere Kosten für
Ausweichräume, Umzug, Reinigung, Ersatzbeschaffung oder sonstige notwendige
Maßnahmen?
10. Verfügt die Stadt über ein einheitliches Konzept bzw. Mindeststandards für
Versicherung und Haftung bei an Vereine verpachteten oder überlassenen Objekten?
11. Wie stellt die Stadt sicher, dass Vereine vor Abschluss eines Vertrages eindeutig
darüber informiert werden, welche Schäden durch die Stadt bzw. deren
Versicherungen abgedeckt sind und welche Risiken sie selbst versichern müssen?
12. Beabsichtigt die Stadt, die bestehenden Pacht- und Nutzungsverträge hinsichtlich
Versicherungsschutz, Haftung und Selbstbehalten zu überprüfen und gegebenenfalls
zu vereinheitlichen? Falls ja, bis wann ist dies vorgesehen?

gez. Andreas Wels
Vorsitzender
Fraktion Hauptsache Halle & FDP