Stadt Halle (Saale) prüft Lachgas-Verkaufsverbot; 12 Verstöße dokumentiert.

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Stadt Halle (Saale) 09. September 2026 Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Umwelt und Sicherheit

Beschlusskontrolle zur Sitzung des Stadtrates am 26.08.2026 Betreff: Anfrage des Stadtrates Ferdinand Raabe zur Verkaufsbeschränkung von Lachgas TOP: 12.47

Antwort der Verwaltung:

Herr Ferdinand Raabe fragte nach den Konsequenzen aus einer Stichprobe der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, wonach in Halle in jedem fünften überprüften Geschäft illegal Lachgas verkauft wurde. Er erkundigte sich, wie die Verwaltung den entsprechenden Meldungen nachgeht und wie viele Kontrollen zur Einhaltung der seit April geltenden Verkaufsbeschränkung für Lachgas bislang durchgeführt wurden.

Das geltende Verkaufsverbot von Distickstoffmonoxid (Lachgas) nach § 3 i.V.m. Anlage 2 des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) wird auch durch die Stadt Halle (Saale) kontrolliert. Die Kontrollen erfolgen im Rahmen der allgemeinen Kontrollen. Bei 12 dokumentierten Kontrollen wurde ein Verstoß festgestellt. Da Verstöße gegen das Verkaufsverbot gemäß § 4 Abs. 1 NpSG eine Straftat darstellen, obliegt die Verfolgung der Polizei.

René Rebenstorf Beigeordneter