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title: "Stadt Halle (Saale) prüft Lachgas-Verkaufsverbot; 12 Verstöße dokumentiert."
sdDatePublished: "2026-09-15T17:37:00Z"
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Stadt Halle (Saale) prüft Lachgas-Verkaufsverbot; 12 Verstöße dokumentiert.

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Stadt Halle (Saale)
09. September 2026
Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Umwelt
und Sicherheit

Beschlusskontrolle zur Sitzung des Stadtrates am 26.08.2026
Betreff: Anfrage des Stadtrates Ferdinand Raabe zur Verkaufsbeschränkung von
Lachgas
TOP: 12.47

Antwort der Verwaltung:

Herr Ferdinand Raabe fragte nach den Konsequenzen aus einer Stichprobe der
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, wonach in Halle in jedem fünften überprüften
Geschäft illegal Lachgas verkauft wurde. Er erkundigte sich, wie die Verwaltung den
entsprechenden Meldungen nachgeht und wie viele Kontrollen zur Einhaltung der seit
April geltenden Verkaufsbeschränkung für Lachgas bislang durchgeführt wurden.

Das geltende Verkaufsverbot von Distickstoffmonoxid (Lachgas) nach § 3 i.V.m. Anlage 2 des
Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) wird auch durch die Stadt Halle (Saale) kontrolliert.
Die Kontrollen erfolgen im Rahmen der allgemeinen Kontrollen. Bei 12 dokumentierten
Kontrollen wurde ein Verstoß festgestellt. Da Verstöße gegen das Verkaufsverbot gemäß § 4
Abs. 1 NpSG eine Straftat darstellen, obliegt die Verfolgung der Polizei.

René Rebenstorf
Beigeordneter