Sitzung des Betriebsausschusses des Abfallwirtschaftsbetriebes Landkreis Emsland in Meppen; Abfallbilanz 2025
2026-31
Amtsblatt des LK EL Nr. 31/2026 vom 15.09.2026
2026 ausgegeben in Meppen am 15.09.2026 Nr. 31
Inhalt Seite A. Bekanntmachungen des Landkreises Emsland 317 Sitzung des Betriebsausschusses des Abfallwirtschaftsbetriebes Landkreis Emsland 318 Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen 319 Sitzung des Schulausschusses 615 616 617 B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden 320 Allgemeinverfügung der Gemeinde Emsbüren über die ausnahmsweise Öffnung von Verkaufsstellen in der Gemeinde Emsbüren für den Verkauf 321 Gemeinde Emsbüren; Bekanntmachung über Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) vom 01. November 2015 322 Amtliche Bekanntmachung; Bauleitplanung der Gemeinde Geeste; Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Nachtigallenweg“, 3. Änderung OT Dalum, Verfahren nach § 13a BauGB 323 Amtliche Bekanntmachung; Bauleitplanung der Gemeinde Geeste; Wirk- samwerden der 96. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geeste (Gewerbegebiet Ölwerkstraße Teil I); Inkrafttreten des Bebau- ungsplanes Nr. 28 „Gewerbegebiet Ölwerkstraße Teil I“, OT Dalum 324 Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2024 der Gemeinde Lahn 325 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Samtgemeinde Sögel über die Entschädigung der Ratsmitglieder und der nicht dem Rat angehörigen Ausschussmitglieder sowie der Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Personen (einschließlich der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr) 326 Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2024 der Gemeinde Vrees 327 Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2024 der Samtgemeinde Werlte 328 Bekanntmachung; A 54. Flächennutzungsplanänderung der Samtge- meinde Werlte; Werlte-Wohnbauflächen 329 Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2024 der Stadt Werlte
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Amtsblatt des LK EL Nr. 31/2026 vom 15.09.2026
330 Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über den Bebauungsplan Nr. 127 Erweiterung Hehm II; Stadt Werlte 628 C. Sonstige Bekanntmachungen
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Amtsblatt des LK EL Nr. 31/2026 vom 15.09.2026 A. Bekanntmachungen des Landkreises Emsland
317 Sitzung des Betriebsausschusses des Abfallwirtschaftsbetriebes Landkreis Emsland
Am Mittwoch, dem 16.09.2026, findet um 15:00 Uhr eine Sitzung des Betriebsausschusses des Abfallwirtschaftsbetriebes Landkreis Emsland im Kreishaus I, Ordeniederung 1, Sitzungssaal, 49716 Meppen, statt.
T a g e s o r d n u n g
I. Öffentliche Sitzung
Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung 4. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Betriebsausschusses des Abfallwirt- schaftsbetriebes Landkreis Emsland vom 26.11.2025 5. Abfallbilanz 2025 6. Feststellung des Jahresabschlusses des Abfallwirtschaftsbetriebes Landkreis Emsland für das Wirtschaftsjahr 2025 7. Zweite CO2 Bilanz des Abfallwirtschaftsbetriebes Landkreis Emsland und Sachstand zu den Aktivitäten des AWB zur Nutzung von Photovoltaik und Windenergie auf den Deponie- standorten 8. Bericht über wichtige Angelegenheiten 9. Anfragen und Anregungen 10. Schließung der öffentlichen Sitzung
Gegen voraussichtlich 16:15 Uhr findet bei Bedarf eine Einwohnerfragestunde statt. Jede Ein- wohnerin und jeder Einwohner des Landkreises kann Fragen zu Angelegenheiten des Landkrei- ses stellen. Eine Diskussion findet nicht statt.
Meppen, 03.09.2026
LANDKREIS EMSLAND
Burgdorf Landrat
616
Amtsblatt des LK EL Nr. 31/2026 vom 15.09.2026 318 Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen
Am Donnerstag, dem 17.09.2026, findet um 15:00 Uhr eine Sitzung des Ausschusses für Finan- zen und Beteiligungen im Kreishaus I, Ordeniederung 1, Sitzungszimmer 1, 49716 Meppen, statt.
T a g e s o r d n u n g
I. Öffentliche Sitzung
Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung 4. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteili- gungen vom 05.05.2026 5. Beschluss über den Jahresabschluss des Landkreises Emsland für das Haushaltsjahr 2025, Ergebnisverwendungsbeschluss 2025 und Entlastung des Landrats 6. Verzicht auf die Erstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2025 7. Unterjähriger Finanzbericht zur Entwicklung des Haushaltsjahres 2026 8. Bericht über wichtige Angelegenheiten 9. Anfragen und Anregungen 10. Schließung der Sitzung
II. Nichtöffentliche Sitzung
Im Anschluss an die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (voraus sichtlich gegen 16:30 Uhr) findet bei Bedarf eine Einwohnerfragestunde statt. Jede Einwohnerin und jeder Einwohner des Landkreises kann Fragen zu Angelegenheiten des Landkreises stellen. Eine Diskussion findet nicht statt.
Meppen, 05.09.2026
LANDKREIS EMSLAND
Burgdorf Landrat
617
Amtsblatt des LK EL Nr. 31/2026 vom 15.09.2026 319 Sitzung des Schulausschusses
Am Dienstag, dem 22.09.2026, findet um 15:00 Uhr eine Sitzung des Schulausschusses im Kreishaus I, Ordeniederung 1, Sitzungssaal, 49716 Meppen, statt.
T a g e s o r d n u n g
I. Öffentliche Sitzung
Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung 4. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Schulausschusses vom 03.06.2026 5. Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse a) Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse;
Ersatzbau der Sporthalle an der Grundschule Clemensschule Wesuwe b) Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse;
Neubau einer Einfeldsporthalle an der Grundschule Holsten-Bexten c) Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse;
Erweiterung der Grundschule Bokeloh um eine Mensa d) Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse;
Ersatzbau der Carl-Orff-Schule Lingen (Förderschule mit den Schwerpunkten Sprache und Hören) 6. Entwicklung der Schülerzahlen im Emsland;
Schuljahr 2026/2027 7. Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem 01.08.2026;
Bericht über die Umsetzung im Landkreis Emsland 8. Einsatz von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den kreiseigenen Förder- schulen mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung 9. Bericht über wichtige Angelegenheiten 10. Anfragen und Anregungen 11. Schließung der Sitzung
Gegen voraussichtlich 16:30 Uhr findet bei Bedarf eine Einwohnerfragestunde statt. Jede Ein- wohnerin und jeder Einwohner des Landkreises kann Fragen zu Angelegenheiten des Landkrei- ses stellen. Eine Diskussion findet nicht statt.
Meppen, 09.09.2026
LANDKREIS EMSLAND
Burgdorf Landrat
618
Amtsblatt des LK EL Nr. 31/2026 vom 15.09.2026 B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden
320 Allgemeinverfügung der Gemeinde Emsbüren über die ausnahmsweise Öffnung von Ver- kaufsstellen in der Gemeinde Emsbüren für den Verkauf
Auf Grundlage von § 5 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) vom 08.03.2007 (Nds. GVBl. S. 111) in der z. Z. gültigen Fassung ausnahmsweise die Öffnung der Verkaufsstellen im Ortskern der Gemeinde Emsbüren mit den Straßen Dahlhok, Markt, Papenstraße, Lange Straße sowie In der Maate:
„Verkaufsoffener Sonntag“ im Jahr 2026 in der Gemeinde Emsbüren am Sonntag, 27. September 2026, in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr anlässlich der „Emsbürener Großkirmes“ (Straßenkirmes).
Abweichend von den Regelungen des § 4 NLöffVZG dürfen an diesem Sonntag und in dieser Zeit die Verkaufsstellen für den Verkauf in der Gemeinde Emsbüren öffnen.
Begründung: Gemäß § 5 NLöffVZG soll die zuständige Behörde auf Antrag der überwiegenden Anzahl der Verkaufsstellen eines Ortsbereichs oder einer den örtlichen Einzelhandel vertretenden Personen- vereinigung zulassen, dass Verkaufsstellen unabhängig von der Regelung des § 4 NLöffVZG an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Die Öffnung darf im Jahr in anerkannten Ausflugsorten an insgesamt höchstens acht und in anderen Orten an insgesamt höchstens vier Sonn- und Feierta- gen und jeweils höchstens für die Dauer von fünf Stunden täglich zugelassen werden. Die Öff- nungszeit soll außerhalb der ortsüblichen Gottesdienstzeiten liegen.
Der Verein für Handel, Handwerk und Gewerbe hat für den genannten Sonntag am 27.09.2026 eine Ausnahme von den Regelungen des § 4 NLöffVZG beantragt. Er hat daraufhin unter Ge- brauch der Ermächtigung des § 5 NLöffVZG einen begründeten Ausnahmebescheid erhalten.
Nach Auswertung der vorliegenden Unterlagen, entfaltet die anlassgebende Veranstaltung „Emsbürener Groß-/Straßenkirmes“ für sich genommen eine ausreichende Ausstrahlungswirkung für den Ortsbereich Emsbüren und entspricht damit dem gesetzlich vorgeschriebenen besonde- ren Anlass nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 NLöffVZG.
Zudem sind sie Anlass für die Ausnahmeerlaubnis zur Öffnung der Ladengeschäfte im Rahmen der gesetzlich erlaubten Zeitspanne von fünf Stunden im erlaubten Öffnungsbereich. Gegenüber diesen Auswirkungen steht das verfassungsrechtliche Gebot des Sonntagsschutzes. Aufgrund der zeitlichen Beschränkung des verkaufsoffenen Sonntags von 13:00 bis 18:00 Uhr ist das öf- fentliche Interesse an der Sonntagsöffnung ausnahmsweise höher einzustufen als der grundge- setzliche Eingriff
Die Größe und der Umfang der Veranstaltung mit prägender Wirkung, steht in dem erforderlichen räumlichen Zusammenhang zu den zugelassenen Verkaufsstellen im Bereich Dahlhok, Markt, Papenstraße, Lange Straße, sowie In der Maate.
Anordnung der sofortigen Vollziehung: Die sofortige Vollziehbarkeit beruht auf § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686) in der z. Z. gültigen Fassung. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung liegt im öffentlichen Interesse. Bei der Abwägung zwischen den Interessen der Öf- fentlichkeit, nämlich auch sonntägliche Einkaufsmöglichkeiten anlässlich überregional ausgerich- teter Großveranstaltungen nutzen zu können, und den Schutzinteressen der Arbeitnehmer auf allgemeine Sonntagsruhe und der kirchlichen Interessenslage, fällt diese zu Gunsten des öffent- lichen Interesses für sonntägliche Verkaufsöffnungen aus.
619
Amtsblatt des LK EL Nr. 31/2026 vom 15.09.2026 Hinweis: Der Ausnahmebescheid mit seinem verfügenden Teil und der Begründung zu dem verkaufsoffe- nen Sonntag kann während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde Emsbüren, Fachbereich IV, Erdgeschoss Zimmer 57, Magistratstraße 5, 48488 Emsbüren, eingesehen werden. Eine vorhe- rige Terminvereinbarung unter Telefon 05903/9305-1058 wird empfohlen.
Wirksamwerden der Allgemeinverfügung: Das Wirksamwerden dieser Allgemeinverfügung ergibt sich aus § 41 Abs. 3 S.2, Abs. 4 S. 4 VwVfG i. V. m. § 1 NVwVfG. Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach der Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Osnabrück, Hakenstraße 15, 49074 Osnabrück, erhoben werden. Eine Klage hätte wegen der Anordnung der sofortigen Vollziehung keine aufschiebende Wirkung. Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beim Verwaltungsgericht Osnabrück, Hakenstraße 15, 49074 Osnabrück zulässig.
Emsbüren, 09.09.2026
GEMEINDE EMSBÜREN
Markus Silies Bürgermeister
321 Gemeinde Emsbüren; Bekanntmachung über Widerspruchsrecht nach dem Bundesmelde-