Christian Schäfer (AfD) – Kleine Anfrage zu Abschiebungen in Baden-Württemberg 2025; 1.140 scheiterten, 649 nicht angetroffen.

Drucksache 18 / 402

Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 402 10.8.2026 1 Eingegangen: 10.8.2026 / Ausgegeben: 14.9.2026 Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie viele in Landesaufnahmeeinrichtungen untergebrachte Asylbewerber soll­ ten 2025 abgeschoben werden, bei wie vielen davon scheiterte die Abschiebung, wie viele der gescheiterten Abschiebungen scheiterten an „nicht angetroffen“?
  2. Wie viele bezugsfertige Abschiebehaftplätze gab es im Land (Pforzheim) zum
  3. Dezember 2024, 30. Juni 2025, 31. Dezember 2025 und 30. Juni 2026?
  4. Wie hoch war die Belegungsquote der Abschiebehafteinrichtung Pforzheim im Jahre 2025 im Durchschnitt?
  5. Bei wie vielen Ausreisepflichtigen lagen 2024, 2025 und 2026 jeweils die rechtlichen Voraussetzungen für die Beantragung der Abschiebehaft vor, mit der Bitte um Angabe, bei wie vielen davon eine Abschiebehaft aufgrund freier bzw. fehlender Haftplätze beantragt /nicht beantragt werden konnte?
  6. In wie vielen Fällen wurden seit dem 1. Juli 2022 Abschiebungsgefangene in Ba­ den-Württemberg außerhalb der Abschiebungshafteinrichtung Pforzheim unter­ gebracht (bitte nach Jahr, Unterbringungsort und Rechtsgrund aufschlüsseln)?
  7. Wie oft wurde seit 2023 jährlich von der Möglichkeit des Ausreisegewahrsams nach § 62 b Aufenthaltsgesetz durch die zuständige Landesbehörde Gebrauch gemacht?
  8. Ab welchem Ereignis gilt ein Asylbewerber als „untergetaucht“ und welche Maßnahmen werden unternommen, um diese Person aufzuspüren?
  9. Über wie viele Mitarbeiter allgemein und speziell über wie viele Abschiebe­ sachbearbeiter verfügte die Zentrale Abschiebebehörde beim Regierungspräsidi­ um Karlsruhe jeweils zum Jahresende 2023, 2024, 2025 und zum 30. Juni 2026? Kleine Anfrage des Abg. Christian Schäfer AfD und Antwort des Ministeriums der Justiz und für Migration Aktuelle Erhebung Abschiebungen und Abschiebehaft Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 402 2 9. Wie viele Rechtsbehelfe gegen Abschiebungen insgesamt (also Serviceab­ schiebungen für Ausländerbehörden als auch „eigene“ Abschiebungen von Asylbewerbern) waren in den Jahren 2024, 2025 und 2026 jeweils erfolgreich in dem Sinne, dass die zentrale Abschiebebehörde von einer Abschiebung nach einer Abschiebeanordnung oder einer sonst in Auftrag gegebenen Abschiebung absehen musste? 10.8.2026 Christian Schäfer AfD Begründung Die Durchsetzung der Ausreisepflicht ist ein wesentlicher Bestandteil des Aus­ länderrechts. Mit der Kleinen Anfrage soll ein aktueller Überblick über die perso­ nellen und organisatorischen Rahmenbedingungen sowie über die praktische An­ wendung von Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam in Baden-Württemberg gewonnen werden. Antwort Mit Schreiben vom 10. September 2026 Nr. JUMRV-1362-73/120/3 beantwortet das Ministerium der Justiz und für Migration die Kleine Anfrage wie folgt:

  1. Wie viele in Landesaufnahmeeinrichtungen untergebrachte Asylbewerber sollten 2025 abgeschoben werden, bei wie vielen davon scheiterte die Abschiebung, wie viele der gescheiterten Abschiebungen scheiterten an „nicht angetroffen“? Im Jahr 2025 waren insgesamt 1 926 Abschiebungen aus Landeserstaufnahmeein­ richtungen geplant. Davon scheiterten 1 140, wobei in 649 Fällen die Betroffenen nicht angetroffen werden konnten.
  2. Wie viele bezugsfertige Abschiebehaftplätze gab es im Land (Pforzheim) zum
  3. Dezember 2024, 30. Juni 2025, 31. Dezember 2025 und 30. Juni 2026? Die Zahl der Abschiebungshaftplätze in der Abschiebungshafteinrichtung Pforz­ heim zum jeweiligen Stichtag kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
  4. Wie hoch war die Belegungsquote der Abschiebehafteinrichtung Pforzheim im Jahre 2025 im Durchschnitt? Im Jahr 2025 lag die durchschnittliche Belegung pro Tag bei 76,8 %. Stichtag Abschiebungshaftplätze
  5. Dezember 2024 51
  6. Juni 2025 51
  7. Dezember 2025 51
  8. Juni 2026 60

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 402 3 4. Bei wie vielen Ausreisepflichtigen lagen 2024, 2025 und 2026 jeweils die recht­ lichen Voraussetzungen für die Beantragung der Abschiebehaft vor, mit der Bitte um Angabe, bei wie vielen davon eine Abschiebehaft aufgrund freier bzw. fehlender Haftplätze beantragt /nicht beantragt werden konnte? Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. Eine Aus­ wertung ist mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand nicht leistbar. 5. In wie vielen Fällen wurden seit dem 1. Juli 2022 Abschiebungsgefangene in Ba­ den-Württemberg außerhalb der Abschiebungshafteinrichtung Pforzheim unter­ gebracht (bitte nach Jahr, Unterbringungsort und Rechtsgrund aufschlüsseln)? Die Unterbringung von Betroffenen in anderen Abschiebungshafteinrichtungen als der Abschiebungshafteinrichtung Pforzheim wird statistisch nicht erfasst. Grundsätzlich werden Betroffene nur dann in Abschiebungshafteinrichtungen anderer Bundesländer untergebracht, wenn dies aus organisatorischen Gründen zwingend notwendig ist, z. B. in Fällen, in denen ein Betroffener in einem ande­ ren Bundesland aufgegriffen wurde und eine sofortige Verbringung nach Pforz­ heim nicht möglich ist. Die Unterbringung in einer anderen Abschiebungshaft­ einrichtung wird grundsätzlich, auch aus Kostengründen, auf die kurzmöglichste Zeit beschränkt und Betroffene werden meist nach wenigen Tagen in die Abschie­ bungshafteinrichtung nach Pforzheim verlegt. 6. Wie oft wurde seit 2023 jährlich von der Möglichkeit des Ausreisegewahrsams nach § 62 b Aufenthaltsgesetz durch die zuständige Landesbehörde Gebrauch gemacht? Die Anzahl der Anträge auf Ausreisegewahrsam kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. 7. Ab welchem Ereignis gilt ein Asylbewerber als „untergetaucht“ und welche Maßnahmen werden unternommen, um diese Person aufzuspüren? Grundsätzlich ist der Begriff „untergetaucht“ kein rechtlich definierter Begriff und findet sich im Aufenthaltsgesetz nicht wieder. Sofern der zuständigen Ausländerbehörde weder ein aktueller Aufenthaltsort noch eine Anschrift eines Ausländers bekannt sind, unter der dieser tatsächlich und regelmäßig erreichbar ist, bestehen verschiedene Möglichkeiten, um einen möglichen Aufenthalt zu überprüfen. Hierzu zählen insbesondere die Überprü­ fung des Melderegisters und die Überprüfung möglicher Hinwendungsorte durch den Gemeindevollzugsdienst (Klingelschild, Briefkasten, Zustand der Unterkunft, Befragung von Nachbarn, etc.). Darüber hinaus kann im Falle der Nichterreich­ barkeit der Betroffene nach unbekannt abgemeldet und in den Fahndungshilfsmit­ teln der Polizei zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben werden. Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann auch eine Ausschreibung zur Festnahme erfolgen. Jahr Anträge auf Ausreisegewahrsam davon angeordnet 2023 274 261 2024 488 464 2025 440 432 2026 (Stand 25. August) 366 358

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 402 4 8. Über wie viele Mitarbeiter allgemein und speziell über wie viele Abschiebesach­ bearbeiter verfügte die Zentrale Abschiebebehörde beim Regierungspräsidium Karlsruhe jeweils zum Jahresende 2023, 2024, 2025 und zum 30. Juni 2026? Die Stellenzahl in Kapitel 0330 für das Regierungspräsidium Karlsruhe für die Aufgabenbereiche Asylrecht, Rückführung, Ausweisung mit Querschnittsberei­ chen betrug im Jahr 2023 insgesamt 252, in den Jahren 2024 und 2025 insgesamt 256 und im Jahr 2026 insgesamt 241. Eine Unterscheidung nach „Abschiebesach­ bearbeitern“ und anderen ist dabei nicht möglich, da alle Funktionen mit der Prü­ fung des Aufenthalts bzw. der Aufenthaltsbeendigung verbunden sind. 9. Wie viele Rechtsbehelfe gegen Abschiebungen insgesamt (also Serviceabschie­ bungen für Ausländerbehörden als auch „eigene“ Abschiebungen von Asylbe­ werbern) waren in den Jahren 2024, 2025 und 2026 jeweils erfolgreich in dem Sinne, dass die zentrale Abschiebebehörde von einer Abschiebung nach einer Abschiebeanordnung oder einer sonst in Auftrag gegebenen Abschiebung ab­ sehen musste? Eine statistische Erfassung erfolgt nicht. Eine Auswertung ist mit einem verhält­ nismäßigen Verwaltungsaufwand nicht möglich. Oppelt Minister der Justiz und für Migration