Landtag von Baden-Württemberg; Schwimmunterricht an Grundschulen im Regierungsbezirk Tübingen; 23 von 55 Schulen bieten 2025/2026 Schwimmunterricht.

Drucksache 18 / 457

Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 457 20.8.2026 1 Eingegangen: 20.8.2026 / Ausgegeben: 14.9.2026 Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung:

  1. An wie vielen Grundschulen im Regierungsbezirk Tübingen fand in den ver­ gangenen fünf Schuljahren Schwimmunterricht statt (absolute Angabe und pro­ zentualer Anteil von allen Grundschulen im Regierungsbezirk Tübingen)?
  2. In welchen Jahrgangsstufen wurde der Schwimmunterricht an den unter Frage 1 genannten Grundschulen im vergangenen Schuljahr durchgeführt?
  3. Wie viele Grundschulen aus dem Regierungsbezirk Tübingen haben in den ver­ gangenen fünf Jahren keinen Schwimmunterricht angeboten (absolute Angabe und prozentualer Anteil von allen Grundschulen im Regierungsbezirk Tübingen)?
  4. Welche Gründe sind der Landesregierung hinsichtlich der Nichterteilung von Schwimmunterricht an diesen Grundschulen bekannt?
  5. Wie schätzt die Landesregierung die Auswirkungen des Urteils aus dem Jahr 2025 bzw. 2026 gegen zwei Lehrkräfte, in deren Schwimmunterricht ein Zweitklässler verstarb, in Bezug auf die Anzahl der Schulen im Regierungs­ bezirk Tübingen, die keinen Schwimmunterricht anbieten, ein? 20.8.2026 Steinhülb-Joos SPD Kleine Anfrage der Abg. Katrin Steinhülb-Joos SPD und Antwort des Ministeriums für Kultus Schwimmunterricht an Grundschulen im Regierungsbezirk Tübingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 457 2 Begründung Sicher schwimmen zu können, ist eine Grundfähigkeit, mit der man im Ernst­ fall sich selbst und anderen das Leben retten kann. Umso wichtiger ist es, dass Schwimmunterricht zentraler Bestandteil des Unterrichts an den Grundschulen im Land bleibt. Im Jahr 2023 ertrank ein Zweitklässler im Schwimmunterricht, zwei Lehrkräfte wurden daraufhin wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Diese Kleine Anfrage möchte eruieren, an wie vielen Grundschulen im Regierungsbezirk Tü­ bingen Schwimmunterricht stattfindet und wie die Landesregierung auf den Tod des Zweitklässlers im Schwimmunterricht reagiert hat. Antwort Mit Schreiben vom 10. September 2026 Nr. KMZ-0141.5-26/40/2 beantwortet das Ministerium für Kultus die Kleine Anfrage wie folgt:

  1. An wie vielen Grundschulen im Regierungsbezirk Tübingen fand in den ver­ gangenen fünf Schuljahren Schwimmunterricht statt (absolute Angabe und pro­ zentualer Anteil von allen Grundschulen im Regierungsbezirk Tübingen)?
  2. In welchen Jahrgangsstufen wurde der Schwimmunterricht an den unter Frage 1 genannten Grundschulen im vergangenen Schuljahr durchgeführt?
  3. Wie viele Grundschulen aus dem Regierungsbezirk Tübingen haben in den ver­ gangenen fünf Jahren keinen Schwimmunterricht angeboten (absolute Angabe und prozentualer Anteil von allen Grundschulen im Regierungsbezirk Tübingen)?
  4. Welche Gründe sind der Landesregierung hinsichtlich der Nichterteilung von Schwimmunterricht an diesen Grundschulen bekannt? Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beant­ wortet. Das Bewegen im Wasser ist einer von vielen Inhaltsbereichen des Bildungsplans des Faches Bewegung, Spiel und Sport der Grundschule und wird als solcher von der amtlichen Schulstatistik nicht gesondert erfasst. Daher können daraus auch keine Aussagen zu den obigen Fragen getroffen werden. Zum schulischen Schwimmunterricht finden keine regelmäßigen Erhebungen statt, es wurden lediglich in den Schuljahren 2018/2019 und 2023/2024 Erhe­ bungen zum Schwimmunterricht an Grundschulen durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Erhebungen sind den Drucksachen 16/6886 und 17/6539 zu entnehmen. Alle Grundschulen, die in der Erhebung im Schuljahr 2023/2024 keinen Schwimmunterricht angegeben hatten, wurden noch im Schuljahr 2023/2024 über die Schulaufsicht unterstützt und beraten. Ziel war es, diesen Schulen Möglich­ keiten aufzuzeigen, wie Schwimmunterricht auch unter herausfordernden Rah­ menbedingungen angeboten werden kann. Um die Entwicklung an diesen Schulen zu überprüfen, wurden zu Beginn des Schuljahres 2025/2026 erneut alle Grundschulen befragt, die in der Erhebung 2023/2024 angegeben hatten, keinen Schwimmunterricht anzubieten. Dadurch lässt sich beurteilen, inwieweit diese Schulen inzwischen Schwimmunterricht anbieten. Aussagen zur Entwicklung an Grundschulen, die bereits 2023/2024 Schwimmunterricht angeboten haben, sind auf Grundlage dieser Erhebung nicht möglich. In der Erhebung aus dem Schuljahr 2023/2024 gaben im Regierungsbezirk Tü­ bingen 87,6 Prozent der Grundschulen an, Schwimmunterricht anzubieten. Von den 55 Grundschulen im Regierungsbezirk Tübingen, die 2023/2024 noch kei­

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 457 3 nen Schwimmunterricht angeboten hatten, führten im Schuljahr 2025/2026 23 Schwimmunterricht durch. Unter der Annahme, dass die übrigen Grund­ schulen ihr Angebot aus dem Jahr 2023/2024 fortgeführt haben, wäre der An­ teil der Grundschulen mit Schwimmunterricht im Regierungsbezirk Tübingen von 87,6 Prozent auf 92,8 Prozent gestiegen. Von den 32 Grundschulen im Regie­ rungsbezirk Tübingen, die auch im Schuljahr 2025/2026 keinen Schwimmunter­ richt durchführten, nannten 11 fehlende qualifizierte Lehrkräfte und 25 den fehlen­ den Zugang zu Wasserfläche als Begründung. An vier Grundschulen waren quali­ fizierte Lehrkräfte vorhanden, diese erteilten jedoch keinen Schwimmunterricht. Von den 32 Grundschulen im Regierungsbezirk Tübingen die im Schuljahr 2025/2026 weiterhin keinen Schwimmunterricht angeboten haben, planen 11 Schu­ len die Einführung innerhalb der nächsten zwei bis drei Schuljahre. Wenn diese Vor­ haben umgesetzt werden und gleichzeitig alle Grundschulen, die bereits 2023/2024 Schwimmunterricht angeboten haben, diesen weiterhin durchführen, würde der An­ teil der Grundschulen mit Schwimmunterricht im Regierungsbezirk Tübingen auf 95,3 Prozent steigen. Im Vergleich zum Schuljahr 2018/2019 mit einem Anteil von 83,2 Prozent wäre dies eine deutliche Verbesserung. Aufgrund der geringen Stichprobe der Erhebung aus dem Schuljahr 2025/2026 sind Aussagen zu den Jahrgangsstufen, in denen Schwimmunterricht angeboten wird, nur für Baden-Württemberg insgesamt sinnvoll. Da viele Grundschulen Schwimm­ unterricht in mehreren Jahrgangsstufen anbieten, sind Mehrfachnennungen mög­ lich. Von den 225 Grundschulen mit Schwimmunterricht bieten 36 Grundschulen diesen in der ersten Klasse, 50 Grundschulen in der zweiten Klasse, 166 Grund­ schulen in der dritten Klasse und 119 Grundschulen in der vierten Klasse an. Alle Schulen, die in der Erhebung aus dem Schuljahr 2025/2026 angegeben ha­ ben, keinen Schwimmunterricht durchzuführen, werden weiterhin von der Schul­ aufsicht beraten und unterstützt, um künftig auch an diesen Schulen Schwimm­ unterricht zu ermöglichen. 5. Wie schätzt die Landesregierung die Auswirkungen des Urteils aus dem Jahr 2025 bzw. 2026 gegen zwei Lehrkräfte, in deren Schwimmunterricht ein Zweit­ klässler verstarb, in Bezug auf die Anzahl der Schulen im Regierungsbezirk Tübingen, die keinen Schwimmunterricht anbieten, ein? Die Landesregierung hat im Jahr 2023 mit großer Bestürzung von dem tragischen Fall des ertrunkenen Jungen im Schwimmunterricht erfahren. Um Bade- und Schwimm­ unfälle möglichst zu vermeiden, bleibt der Schwimmunterricht grundsätzlich unver­ zichtbar und wird auch weiterhin ein verbindlicher Bestandteil des Bildungsplans sein. Die „Bestimmungen und Regelungen zum Schulschwimmen in Baden-Württemberg“ sind nach wie vor detailliert und sehr gut geeignet, um Handlungssicherheit im Schwimmunterricht zu geben. Demnach müssen die eingesetzten Lehrkräfte den Schwimmunterricht unter fachdidaktisch-methodischen wie auch organisatori­ schen Gesichtspunkten kompetent durchführen und so gestalten, dass unter prä­ ventiven Aspekten mögliche Risiken durch Beachtung aller Möglichkeiten der speziellen Methodik, der sorgfältigen Organisation des Schwimmunterrichts und der gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht vermieden werden. Zu­ dem muss die Lehrkraft die notwendige Vorsorge für die Sicherheit (Prävention) der Schülerinnen und Schüler treffen. Aus der Obhutspflicht ergibt sich bereits in der Planungsphase die Notwendigkeit, das Alter, die geistigen Fähigkeiten, den Charakter, die körperlichen Fähigkeiten, die Wassertiefe, die Übersichtlichkeit der Schwimmhalle und aus dem öffentlichen Badebetrieb hervorgehende Kon­ sequenzen zu beachten. In der Durchführung ist eine dauernde, vorausschauende und umsichtig beobachtende Beaufsichtigung der Schwimmgruppe notwendig. Zudem sollen für Schwimmer und Nichtschwimmer nach Möglichkeit getrennte Schwimmgruppen gebildet werden. Um einer möglichen Verunsicherung bei Lehrkräften und Schulleitungen entge­ genzuwirken, hat das Kultusministerium im April und im Mai 2025 gemeinsam mit dem Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) zwei Online-Veran­

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 457 4 staltungen durchgeführt. Daran haben insgesamt über 4 000 Personen teilgenom­ men. Die Rückmeldungen hierzu waren durchweg positiv und haben Lehrkräfte und Schulleitungen bei der Planung und Durchführung von Schwimmunterricht unterstützt. Zusätzlich wurde das Online-Tool „Virtuelles Schwimmbad“ entwickelt, um Lehr­ kräfte zu sensibilisieren und bei der Erstellung der erforderlichen Gefährdungs­ beurteilung zu unterstützen. Das Tool steht seit Mai 2026 allen Schulen und Lehr­ kräften zur Verfügung. Es hilft, Risiken im Schwimmunterricht systematisch zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Das „Virtuelle Schwimm­ bad“ ist Teil eines Selbstlernkurses, der Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung vermittelt. Nach Abschluss erhalten Teilnehmende ein Zertifikat und Zugang zum „Virtuellen Schwimmbad“. In diesem werden in einer virtuellen 3D-Begehung mögliche Gefahrenstellen anschaulich dargestellt. Mithilfe eines Schiebereglers lässt sich deren Relevanz für das eigene Schwimmbad einschätzen. Passende Prä­ ventionsmaßnahmen können ergänzt und daraus automatisch eine individuelle Ge­ fährdungsbeurteilung als PDF-Dokument erstellt werden. Zusätzlich stehen Mate­ rialien zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler bereit – etwa Aufgaben zu Baderegeln, Wassereigenschaften und Ritualen im Schwimmunterricht. Jung Minister für Kultus