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title: "Landtag Baden-Württemberg; Antwort 18/452 zu Tatverdächtigen-Staatsangehörigkeiten PKS unvollständig, Vornamen nicht ermittelbar"
sdDatePublished: "2026-09-15T15:07:00Z"
source: "https://www.landtag-bw.de/resource/blob/651400/13adf181b736908ef0a66cc80ffdfa31/18_0452_D.pdf"
topics:
  - name: "crime"
    identifier: "medtop:20000082"
  - name: "law"
    identifier: "medtop:20000121"
  - name: "political process"
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  - name: "discrimination"
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    identifier: "medtop:20000596"
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  - "Baden-Württemberg"
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Landtag Baden-Württemberg; Antwort 18/452 zu Tatverdächtigen-Staatsangehörigkeiten PKS unvollständig, Vornamen nicht ermittelbar

Drucksache 18 / 452

Landtag von Baden-Württemberg
18. Wahlperiode
Drucksache 18 / 452
17.8.2026
1
Eingegangen: 17.8.2026 / Ausgegeben: 15.9.2026
Kleine Anfrage
Ich frage die Landesregierung:
1.	Wie viele der in der Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage Drucksache 18/287
genannten Tatverdächtigen der Jahre 2018 bis einschließlich 2025 verfügten nach
den polizeilichen Erkenntnissen sowohl über die deutsche Staatsangehörigkeit
als auch über eine oder mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten (bitte jahres­
weise nach Anzahl und den jeweiligen ausländischen Staatsangehörigkeiten auf­
schlüsseln)?
2.	Wie lauten die Vornamen der Tatverdächtigen mit ausschließlich deutscher
Staatsangehörigkeit der Jahre 2018 bis einschließlich 2025 nach den polizei­
lichen Erkenntnissen (bitte jahresweise aufschlüsseln)?
13.8.2026
Hegel AfD
Begründung
Die Landesregierung hat in ihrer Antwort vom 11. August 2026 die Fragen zu so­
genannten Doppelstaatlern und zu den Vornamen der deutschen Tatverdächtigen
ausschließlich auf die Polizeiliche Kriminalstatistik beschränkt. Die Fragestellung
war allerdings nicht auf die Polizeiliche Kriminalstatistik beschränkt. Die erfragten
Angaben sind im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem und den Informati­
onssystemen vorhanden und auswertbar. Das parlamentarische Fragerecht verlangt
eine vollständige Auskunft auf der Grundlage der vorhandenen Informationen. Die
Landesregierung wird daher aufgefordert, diese Daten nunmehr vorzulegen.
Kleine Anfrage
des Abg. Chris Hegel AfD
und
Antwort
des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Europa
Nachfrage zu Drucksache 18/287: Gruppenvergewaltigungen
in Baden-Württemberg – Detailbetrachtung
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich-
net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.

Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 18 / 452
2
Antwort
Mit Schreiben vom 10. September 2026 Nr. IM3-0141.5-695/69/2 beantwortet
das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa die Kleine Anfrage
wie folgt:
1.	Wie viele der in der Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage Drucksache 18/287
genannten Tatverdächtigen der Jahre 2018 bis einschließlich 2025 verfügten nach
den polizeilichen Erkenntnissen sowohl über die deutsche Staatsangehörigkeit als
auch über eine oder mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten (bitte jahres­
weise nach Anzahl und den jeweiligen ausländischen Staatsangehörigkeiten auf­
schlüsseln)?
2.	Wie lauten die Vornamen der Tatverdächtigen mit ausschließlich deutscher
Staatsangehörigkeit der Jahre 2018 bis einschließlich 2025 nach den polizei­
lichen Erkenntnissen (bitte jahresweise aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beant­
wortet.
Zunächst ist klarzustellen, dass die Darstellung von (weiteren) Staatsangehörig­
keiten anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und des polizeilichen
Vorgangsbearbeitungssystems eines Tatverdächtigen nicht valide möglich ist.
Die Feststellung weiterer Staatsangehörigkeiten ist für die Identifizierung eines
Tatverdächtigen im Strafverfahren nicht zwingend erforderlich und unterliegt da­
her keiner entsprechenden Qualitätssicherung. Die Erhebung einer gegebenen­
falls vorhandenen weiteren Staatsangehörigkeit erfolgt in Abhängigkeit von der
Notwendigkeit in dem jeweiligen Ermittlungsverfahren. Die Erforderlichkeit wird
jeweils im konkreten Einzelfall insbesondere unter Berücksichtigung des Grund­
satzes der Zweckbindung und der Datensparsamkeit geprüft.
Eine Erhebung gegebenenfalls vorhandener weiterer Staatsangehörigkeiten in ei­
nem Strafverfahren ausschließlich zum Zweck der statistischen Erfassung wäre
auch nach Einschätzung des Bundeskriminalamtes mangels einer hierfür bestehen­
den Rechtsgrundlage rechtswidrig.
In Bezug auf die Thematik der Nennung der Vornamen von Tatverdächtigen
gilt es darauf hinzuweisen, dass Aussagen zur Kriminalitätsentwicklung grund­
sätzlich auf Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfolgen. Diese
ist bundeseinheitlich geregelt und unterliegt einheitlichen Erfassungs- und Qua­
litätskriterien. Vor diesem Hintergrund erfolgte die Beantwortung der Kleinen
Anfrage Drucksache 18/287 auf Grundlage der PKS. Gemäß den bundeseinheit­
lichen „Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik“ des Bun­
deskriminalamtes in der Fassung vom 1. Januar 2026 werden personenbezogene
Daten von Tatverdächtigen in der PKS nach Vorgaben des Bundesamtes für Si­
cherheit in der Informationstechnik (BSI) bundeseinheitlich mittels BSI-Schlüssel
anonymisiert erfasst. Eine PKS-Recherche nach den Vornamen ermittelter Tat­
verdächtiger ist daher nicht möglich; aus polizeifachlicher Sicht besteht hierfür
auch kein Bedarf.
In Vertretung
Steinbacher
Staatssekretär