Asylbewerber im Landkreis Schwäbisch Hall; Gesamtkosten der vorläufigen Unterbringung 2025 rund 3,45 Mio €
Drucksache 18 / 445
Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 445 17.8.2026 1 Eingegangen: 17.8.2026 / Ausgegeben: 14.9.2026 Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung:
- Wie viele Asylbewerber im laufenden Verfahren, abgelehnte Asylbewerber, anerkannte Asylbewerber, Familienangehörige anerkannter Asylbewerber, an erkannte Kontingentflüchtlinge und Flüchtlinge aus der Ukraine hielten sich am 31. Dezember 2025 im Landkreis Schwäbisch Hall auf?
- Wie hoch waren 2025 die Kosten des Kreises für die Bewachung wie vieler kreiseigener Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung?
- Wie hoch waren die Kosten für Neubau, bauliche Ertüchtigung und Instandhal tung der Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung?
- Wie hoch waren die Personalkosten des Landkreises für dessen Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung?
- Wie viele und welche Objekte zu welchen Kosten hat der Kreis 2025 für die vorläufige Unterbringung anmieten müssen, waren also nicht im kreiseigenen Eigentum?
- Wie teilen sich die Stand Ende 2025 in den Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung untergebrachten Personen nach Status auf (laufendes Ver fahren, anerkannt, abgelehnt, Kontingent mit Aufenthaltserlaubnis, „Fehlbe leger“, Ukraine usw.)?
- Wie hoch waren 2025 die Kosten für die Versorgung der in den Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung untergebrachten Personen (Gesamtsumme und unterteilt in notwendigen Bedarf, notwendigen persönlichen Bedarf, Kranken hilfe, sonstigen Bedarf)? Kleine Anfrage des Abg. Udo Stein AfD und Antwort des Ministeriums der Justiz und für Migration Asylbewerber im Landkreis Schwäbisch Hall Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 445 2 8. Wie hoch war der finanzielle Abschlag des Landes für 2024 im Vorgriff auf die später erfolgende Spitzabrechnung für 2025? 9. Welches war das letzte Jahr, das – mit welcher letztendlichen Summe abzüg lich des Abschlages – spitz abgerechnet und beim Land in Rechnung gestellt werden konnte? 14.8.2026 Stein AfD Begründung Eine detaillierte Abfrage der Flüchtlingszahlen und der damit verbundenen Kos ten im Landkreis Schwäbisch Hall ist erforderlich, um eine sachliche und transpa rente Bewertung der Auswirkungen auf den Kreishaushalt sowie die kommunalen Strukturen zu ermöglichen. Nur auf Grundlage belastbarer Daten können Um fang, Entwicklung und finanzielle Belastungen nachvollzogen sowie politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden. Die Kleine Anfrage dient damit der parlamentarischen Kontrolle und der Schaffung von Transparenz gegenüber den Bürgern. Antwort Mit Schreiben vom 10. September 2026 Nr. JUMRV-0141.5-212/3/1 beantwortet das Ministerium der Justiz und für Migration die Kleine Anfrage wie folgt:
- Wie viele Asylbewerber im laufenden Verfahren, abgelehnte Asylbewerber, an erkannte Asylbewerber, Familienangehörige anerkannter Asylbewerber, aner kannte Kontingentflüchtlinge und Flüchtlinge aus der Ukraine hielten sich am
- Dezember 2025 im Landkreis Schwäbisch Hall auf? Das Asylverfahren unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das BAMF stellt den Ländern einige Zahlen in der Statistik des Ausländerzentralregisters zur Verfügung. Die Zahlen der Ausländerbehörden im Landkreis Schwäbisch Hall stellen sich zum Stichtag 31. Dezember 2025 wie folgt dar (Quelle: Ausländerzentralregister):
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 445 3 Im Übrigen liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 2. Wie hoch waren 2025 die Kosten des Kreises für die Bewachung wie vieler kreiseigener Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung? Im Jahr 2025 hat die untere Aufnahmebehörde Schwäbisch Hall in sechs Objek ten einen Sicherheitsdienst eingesetzt. Dadurch entstanden Kosten in Höhe von insgesamt rund 528 530 €. 3. Wie hoch waren die Kosten für Neubau, bauliche Ertüchtigung und Instandhal tung der Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung? Die Kosten für Neubau, bauliche Ertüchtigung und Instandhaltung betrugen im Jahr 2025 rund 1 090 600 €. 4. Wie hoch waren die Personalkosten des Landkreises für dessen Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung? Im Jahr 2025 fielen Personalkosten in Höhe von insgesamt rund 944 740 € an. 5. Wie viele und welche Objekte zu welchen Kosten hat der Kreis 2025 für die vorläufige Unterbringung anmieten müssen, waren also nicht im kreiseigenen Eigentum? Die untere Aufnahmebehörde Schwäbisch Hall betrieb fünf angemietete Unter künfte im Jahr 2025. Hierfür entstanden Mietkosten in Höhe von rund 886 100 €. 6. Wie teilen sich die Stand Ende 2025 in den Einrichtungen der vorläufigen Un terbringung untergebrachten Personen nach Status auf (laufendes Verfahren, anerkannt, abgelehnt, Kontingent mit Aufenthaltserlaubnis, „Fehlbeleger“, Ukraine usw.)? Ende 2025 befanden sich in der vorläufigen Unterbringung des Landkreises Schwäbisch Hall nachfolgend aufgeführte Personen: Zu den sog. „Fehlbe legern“, also Personen, die sich nicht (mehr) rechtmäßig in der vorläufigen Un terbringung aufhalten gehören 17 Personen mit anerkanntem Schutzstatus sowie 30 abgelehnte Asylbewerber/-innen. 31. Dezember 2025 Landratsamt Schwäbisch Hall Stadtverwaltung Schwäbisch Hall Stadtverwaltung Crailsheim Summe Ausländer mit Aufenthaltsgestattung 386 341 255 982 Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 AufenthG (Asylberechtigte) 10 10 3 23 Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 AufenthG (Flüchtlingseigenschaft zuerkannt) 272 280 188 740 Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz) 1 403 765 590 2 758
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 445 4 7. Wie hoch waren 2025 die Kosten für die Versorgung der in den Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung untergebrachten Personen (Gesamtsumme und unterteilt in notwendigen Bedarf, notwendigen persönlichen Bedarf, Kranken hilfe, sonstigen Bedarf)? Die Kosten im Sinne der Fragestellung beliefen sich für das Jahr 2025 auf ins gesamt rund 3 624 260 €. Eine Unterteilung ist mit vertretbarem Verwaltungsauf wand nicht möglich. 8. Wie hoch war der finanzielle Abschlag des Landes für 2024 im Vorgriff auf die später erfolgende Spitzabrechnung für 2025? Die Vorgriffszahlungen beziehen sich jeweils konkret auf das Abrechnungsjahr wie auch die zu einem späteren Zeitpunkt erfolgende Spitzabrechnung. Für die Abrechnungsjahre 2023 bis 2025 können diese freiwillig und formlos elektro nisch in Höhe von 90 % durch die Stadt- und Landkreise abgerufen werden. Der Landkreis Schwäbisch Hall hat bislang von der Vorgriffszahlung in Höhe von 90 % für 2025 in Höhe von rund 4 158 857 Euro Gebrauch gemacht. 9. Welches war das letzte Jahr, das – mit welcher letztendlichen Summe abzüglich des Abschlages – spitz abgerechnet und beim Land in Rechnung gestellt wer den konnte? Die nachlaufende Spitzabrechnung erfolgt noch bis einschließlich des Abrech nungsjahres 2025 für alle Ausgabenbestandteile und darüber hinaus für die Lie genschaftsaufwendungen noch im Jahr 2026 und 2027. Das zuletzt mittels nach laufender Spitzabrechnung abgewickelte Abrechnungsjahr 2020 ist seit Novem ber 2025 abgeschlossen. Gesamtergebnis des Landkreises für die Pauschalenrevision 2020: Oppelt Minister der Justiz und für Migration Asylbewerber/ -innen aus humanitärer Auf- nahme nach §§ 22, 23 AufenthG mit Aufent- haltserlaubnis und nach § 24 AufenthG (Ukraine) Nicht mehr recht- mäßig in der vor- läufigen Unter- bringung unterge- brachte Personen („Fehlbeleger“) 381 Personen 48 Personen 47 Personen Jahr Kreis Über Pauschale erstattet Über VO nachlaufend festgesetzt Summe Nachzahlung 2020 Schwäbisch Hall 3 357 831 € 6 355 713 € 2 997 882 €