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title: "Asylbewerber im Landkreis Schwäbisch Hall; Gesamtkosten der vorläufigen Unterbringung 2025 rund 3,45 Mio €"
sdDatePublished: "2026-09-15T15:07:00Z"
source: "https://www.landtag-bw.de/resource/blob/651354/8305e0502e86d204aef9ebd6c3e05135/18_0445_D.pdf"
topics:
  - name: "immigration policy"
    identifier: "medtop:20000634"
  - name: "refugees and internally displaced people"
    identifier: "medtop:20000645"
  - name: "public finance"
    identifier: "medtop:20000608"
  - name: "local authority"
    identifier: "medtop:20000612"
  - name: "public housing"
    identifier: "medtop:20001290"
locations:
  - "Schwäbisch Hall"
  - "Ukraine"
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Asylbewerber im Landkreis Schwäbisch Hall; Gesamtkosten der vorläufigen Unterbringung 2025 rund 3,45 Mio €

Drucksache 18 / 445

Landtag von Baden-Württemberg
18. Wahlperiode
Drucksache 18 / 445
17.8.2026
1
Eingegangen: 17.8.2026 / Ausgegeben: 14.9.2026
Kleine Anfrage
Ich frage die Landesregierung:
1.	Wie viele Asylbewerber im laufenden Verfahren, abgelehnte Asylbewerber,
anerkannte Asylbewerber, Familienangehörige anerkannter Asylbewerber, an­
erkannte Kontingentflüchtlinge und Flüchtlinge aus der Ukraine hielten sich
am 31. Dezember 2025 im Landkreis Schwäbisch Hall auf?
2.	Wie hoch waren 2025 die Kosten des Kreises für die Bewachung wie vieler
kreiseigener Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung?
3.	Wie hoch waren die Kosten für Neubau, bauliche Ertüchtigung und Instandhal­
tung der Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung?
4.	Wie hoch waren die Personalkosten des Landkreises für dessen Einrichtungen
der vorläufigen Unterbringung?
5.	Wie viele und welche Objekte zu welchen Kosten hat der Kreis 2025 für die
vorläufige Unterbringung anmieten müssen, waren also nicht im kreiseigenen
Eigentum?
6.	Wie teilen sich die Stand Ende 2025 in den Einrichtungen der vorläufigen
Unterbringung untergebrachten Personen nach Status auf (laufendes Ver­
fahren, anerkannt, abgelehnt, Kontingent mit Aufenthaltserlaubnis, „Fehlbe­
leger“, Ukraine usw.)?
7.	Wie hoch waren 2025 die Kosten für die Versorgung der in den Einrichtungen
der vorläufigen Unterbringung untergebrachten Personen (Gesamtsumme und
unterteilt in notwendigen Bedarf, notwendigen persönlichen Bedarf, Kranken­
hilfe, sonstigen Bedarf)?
Kleine Anfrage
des Abg. Udo Stein AfD
und
Antwort
des Ministeriums der Justiz und für Migration
Asylbewerber im Landkreis Schwäbisch Hall
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich-
net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.

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Drucksache 18 / 445
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8.	Wie hoch war der finanzielle Abschlag des Landes für 2024 im Vorgriff auf die
später erfolgende Spitzabrechnung für 2025?
9.	Welches war das letzte Jahr, das – mit welcher letztendlichen Summe abzüg­
lich des Abschlages – spitz abgerechnet und beim Land in Rechnung gestellt
werden konnte?
14.8.2026
Stein AfD
Begründung
Eine detaillierte Abfrage der Flüchtlingszahlen und der damit verbundenen Kos­
ten im Landkreis Schwäbisch Hall ist erforderlich, um eine sachliche und transpa­
rente Bewertung der Auswirkungen auf den Kreishaushalt sowie die kommunalen
Strukturen zu ermöglichen. Nur auf Grundlage belastbarer Daten können Um­
fang, Entwicklung und finanzielle Belastungen nachvollzogen sowie politische
Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden. Die Kleine Anfrage dient damit
der parlamentarischen Kontrolle und der Schaffung von Transparenz gegenüber
den Bürgern.
Antwort
Mit Schreiben vom 10. September 2026 Nr. JUMRV-0141.5-212/3/1 beantwortet
das Ministerium der Justiz und für Migration die Kleine Anfrage wie folgt:
1.	Wie viele Asylbewerber im laufenden Verfahren, abgelehnte Asylbewerber, an­
erkannte Asylbewerber, Familienangehörige anerkannter Asylbewerber, aner­
kannte Kontingentflüchtlinge und Flüchtlinge aus der Ukraine hielten sich am
31. Dezember 2025 im Landkreis Schwäbisch Hall auf?
Das Asylverfahren unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit des Bundesamtes
für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das BAMF stellt den Ländern einige
Zahlen in der Statistik des Ausländerzentralregisters zur Verfügung.
Die Zahlen der Ausländerbehörden im Landkreis Schwäbisch Hall stellen sich
zum Stichtag 31. Dezember 2025 wie folgt dar (Quelle: Ausländerzentralregister):

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Im Übrigen liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
2.	Wie hoch waren 2025 die Kosten des Kreises für die Bewachung wie vieler
kreiseigener Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung?
Im Jahr 2025 hat die untere Aufnahmebehörde Schwäbisch Hall in sechs Objek­
ten einen Sicherheitsdienst eingesetzt. Dadurch entstanden Kosten in Höhe von
insgesamt rund 528 530 €.
3.	Wie hoch waren die Kosten für Neubau, bauliche Ertüchtigung und Instandhal­
tung der Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung?
Die Kosten für Neubau, bauliche Ertüchtigung und Instandhaltung betrugen im
Jahr 2025 rund 1 090 600 €.
4.	Wie hoch waren die Personalkosten des Landkreises für dessen Einrichtungen
der vorläufigen Unterbringung?
Im Jahr 2025 fielen Personalkosten in Höhe von insgesamt rund 944 740 € an.
5.	Wie viele und welche Objekte zu welchen Kosten hat der Kreis 2025 für die
vorläufige Unterbringung anmieten müssen, waren also nicht im kreiseigenen
Eigentum?
Die untere Aufnahmebehörde Schwäbisch Hall betrieb fünf angemietete Unter­
künfte im Jahr 2025. Hierfür entstanden Mietkosten in Höhe von rund 886 100 €.
6.	Wie teilen sich die Stand Ende 2025 in den Einrichtungen der vorläufigen Un­
terbringung untergebrachten Personen nach Status auf (laufendes Verfahren,
anerkannt, abgelehnt, Kontingent mit Aufenthaltserlaubnis, „Fehlbeleger“,
Ukraine usw.)?
Ende 2025 befanden sich in der vorläufigen Unterbringung des Landkreises
Schwäbisch Hall nachfolgend aufgeführte Personen: Zu den sog. „Fehlbe­
legern“, also Personen, die sich nicht (mehr) rechtmäßig in der vorläufigen Un­
terbringung aufhalten gehören 17 Personen mit anerkanntem Schutzstatus sowie
30 abgelehnte Asylbewerber/-innen.
31. Dezember 2025
Landratsamt
Schwäbisch
Hall
Stadtverwaltung
Schwäbisch Hall
Stadtverwaltung
Crailsheim
Summe
Ausländer mit
Aufenthaltsgestattung
386
341
255
982
Aufenthaltserlaubnis nach
§ 25 Abs. 1 AufenthG
(Asylberechtigte)
10
10
3
23
Aufenthaltserlaubnis nach
§ 25 Abs. 2 AufenthG
(Flüchtlingseigenschaft
zuerkannt)
272
280
188
740
Aufenthaltserlaubnis nach
§ 24 AufenthG
(vorübergehender Schutz)
1 403
765
590
2 758

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7.	Wie hoch waren 2025 die Kosten für die Versorgung der in den Einrichtungen
der vorläufigen Unterbringung untergebrachten Personen (Gesamtsumme und
unterteilt in notwendigen Bedarf, notwendigen persönlichen Bedarf, Kranken­
hilfe, sonstigen Bedarf)?
Die Kosten im Sinne der Fragestellung beliefen sich für das Jahr 2025 auf ins­
gesamt rund 3 624 260 €. Eine Unterteilung ist mit vertretbarem Verwaltungsauf­
wand nicht möglich.
8.	Wie hoch war der finanzielle Abschlag des Landes für 2024 im Vorgriff auf die
später erfolgende Spitzabrechnung für 2025?
Die Vorgriffszahlungen beziehen sich jeweils konkret auf das Abrechnungsjahr
wie auch die zu einem späteren Zeitpunkt erfolgende Spitzabrechnung. Für die
Abrechnungsjahre 2023 bis 2025 können diese freiwillig und formlos elektro­
nisch in Höhe von 90 % durch die Stadt- und Landkreise abgerufen werden. Der
Landkreis Schwäbisch Hall hat bislang von der Vorgriffszahlung in Höhe von
90 % für 2025 in Höhe von rund 4 158 857 Euro Gebrauch gemacht.
9.	Welches war das letzte Jahr, das – mit welcher letztendlichen Summe abzüglich
des Abschlages – spitz abgerechnet und beim Land in Rechnung gestellt wer­
den konnte?
Die nachlaufende Spitzabrechnung erfolgt noch bis einschließlich des Abrech­
nungsjahres 2025 für alle Ausgabenbestandteile und darüber hinaus für die Lie­
genschaftsaufwendungen noch im Jahr 2026 und 2027. Das zuletzt mittels nach­
laufender Spitzabrechnung abgewickelte Abrechnungsjahr 2020 ist seit Novem­
ber 2025 abgeschlossen.
Gesamtergebnis des Landkreises für die Pauschalenrevision 2020:
Oppelt
Minister der Justiz
und für Migration
Asylbewerber/
-innen
aus humanitärer Auf-
nahme nach §§ 22, 23
AufenthG mit Aufent-
haltserlaubnis und
nach § 24 AufenthG
(Ukraine)
Nicht mehr recht-
mäßig in der vor-
läufigen Unter-
bringung unterge-
brachte Personen
(„Fehlbeleger“)
381 Personen
48 Personen
47 Personen
Jahr
Kreis
Über Pauschale erstattet
Über VO nachlaufend
festgesetzt
Summe Nachzahlung
2020
Schwäbisch Hall 3 357 831 €
6 355 713 €
2 997 882 €