Gemeinde Neckertal widerruft Feuerverbot im Wald und Waldesnähe; Waldbrandgefahr reduziert
Widerruf Feuerverbot - Gemeinde Neckertal
Widerruf Feuerverbot - Gemeinde Neckertal Sachverhalt Der ausgiebige Niederschlag in den letzten Tagen hat die Waldbrandgefahr reduziert. Auch die Wetterprognose lassen eine weitere Entspannung erwarten. Aus Sicht des Regionalen Führungstabs Toggenburg herrscht keine akute Waldbrandgefahr mehr. Der Kanton hat die Gefahr auf gering eingestuft. Antrag Der Regionale Führungsstab Toggenburg beantragt, das allgemeine Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe für die Gemeinde Neckertal zu widerrufen. Erwägung Die Wetterentwicklung hat zu einer Entspannung der Waldbrandgefahr geführt. Kompetenz In Anwendung von Art. 47 des Gesetzes über den Feuerschutz (sGS 871.1; abgekürzt FSG) können das zuständige Departement oder der Rat der politischen Gemeinde unter besonderen, die Feuergefahr erhöhenden Umständen, wie ausserordentliche Trockenheit oder Wasserknappheit, zeitlich befristete besondere Feuerschutzvorschriften erlassen. Die Vorschriften des Rates unterstehen nicht dem fakultativen Referendum. Allgemeinverfügung Der Gemeinderat Neckertal widerruft gestützt auf Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1) ihre kommunale Allgemeinverfügung des Feuerverbots im Wald und Waldesnähe vom 25. Juni 2026 per 10. September 2026. Rechtsmittel Gegen diese Allgemeinverfügung kann innert 14 Tagen seit Veröffentlichung beim Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St.Gallen, schriftlich Rekurs erhoben werden.