Stijepo Pudic Zahlungsbefehl Rorschach; CHF 12'522.35 Forderungen, Zins 4%

Zahlungsbefehl Stijepo Pudic

Zahlungsbefehl Stijepo Pudic Stijepo Pudic Staatsbürgerschaft: Kroatien Geburtsdatum: 12.02.1974 31. Drinske Brigade 37 73000 Goražde Bosnien und Herzegowina Gläubiger Kanton St.Gallen Politische Gemeinde Rorschach 9401 Rorschach Steueramt Rorschach Rathaus Hauptstrasse 29 9400 Rorschach Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer: 26022308 vom 14.09.2026 Forderungen CHF 12'522.35 nebst Zins zu 4.0 % seit 24.05.2025 Sicherstellungsverfügung vom 31.08.2026 (per 01.09.2026 im Amtsblatt des Kantons St. Gallen publiziert). Verfügung und Schlussrechnung vom 02.07.2024 Kantons- und Gemeindesteuern 2022. (Schreiben vom 29.05.2026 an St. Galler Pensionskasse. Mail vom 01.06.2026 der St. Galler Pensionskasse. Mail und Rückmeldung vom 18.06.2026 der St. Galler Pensionskasse. Mail vom 31.08.2026 der St. Galler Pensionskasse betreffend Antrag Herr Pudic zur Auszahlung des Freizügigkeitskonto.) Mit der vorliegenden Betreibung wir der Arrest Nr. 26021532 (Betreibungsamt St.Gallen) prosequiert. CHF 406.30 Zins bis 23.05.2025 (Kantons- und Gemeindesteuern 2022). CHF 111.00 Betreibungskosten (Zahlungsbefehl Nr. 25003975 BA Region Rorschach 26.05.2025). CHF 360.00 Gerichtskosten (Entscheid Justice de paix du distr. de la Broye-V., 05.05.2026). CHF 16'050.40 nebst Zins zu 4.0 % seit 02.01.2026 Verfügung und Schlussrechnung vom 02.12.2025 Kantons- und Gemeindesteuern 2023. CHF 12'812.90 nebst Zins zu 4.0 % seit 02.01.2026 Verfügung und Schlussrechnung vom 02.12.2025 Kantons- und Gemeindesteuern 2024. Zusätzliche Kosten Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund (siehe Forderungen) Rechtliche Hinweise Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69. Kontaktstelle Betreibungsamt St.Gallen Unterstrasse 14 9001 St. Gallen