Genossenschaft Alterswohnen Vilters-Wangs; Statutenänderung in Vilters-Wangs; Haftung ohne Nachschusspflicht

Mutation Genossenschaft Alterswohnen Vilters-Wangs, Vilters-Wangs

Genossenschaft Alterswohnen Vilters-Wangs, in Vilters-Wangs, CHE-112.673.873, Genossenschaft (SHAB Nr. 90 vom 11.05.2020, Publ. 1004886653). Statutenänderung: 10.06.2026. Zweck neu: Die gemeinnützige Genossenschaft bezweckt den Bau, den Kauf und den sorgfältigen Unterhalt von preisgünstigen und neuzeitlichen Alterswohnungen. Sie kann zu diesem Zweck Grundstücke oder Rechte daran erwerben. Die Grundstücke, Häuser und Wohnungen der Genossenschaft sind grundsätzlich unverkäuflich. Die Tätigkeit der Genossenschaft ist gemeinnützig und nicht gewinnstrebig. Die Genossenschaft kann sich an Unternehmen oder Organisationen mit gleichen oder ähnlichen Zielsetzungen beteiligen oder ihnen beitreten. [Anpassung aufgrund geänderter Eintragungsvorschriften.]. Haftung

Nachschusspflicht: Ohne persönliche Haftung und ohne Nachschusspflicht.]. Pflichten neu: Beitrags- oder Leistungspflichten der Genossenschafter gemäss näherer Umschreibung in den Statuten. [gestrichen: Pflichten: Jeder Genossenschafter ist verpflichtet, mindestens einen Anteilschein zu CHF 1'000.– zu übernehmen]. Beitrags- oder Leistungspflichten der Genossenschafter gemäss näherer Umschreibung in den Statuten. [Die publikationspflichtigen Tatsachen haben keine Änderung erfahren.]. [Anpassung betr. Pflichten und Haftung aufgrund geänderter Eintragungsvorschriften].