Serhii Skliarenko Untersagung des Betriebes gemäß § 5 FZV - Mängelanzeige Aschersleben; Dokument gilt nach zwei Wochen rechtskräftig
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SLK-06-06-1523; 2026-01-28 Salzlandkreis Der Landrat Benachrichtigung über eine Öffentliche Zustellung gem. § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) in Verbindung mit § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VwZG-LSA) Datum und Art der Bekanntmachung der öffentlichen Benachrichtigung: Datum (Wird von StS 06 ausgefüllt!) 15.09.2026 Art Auf der Internetseite des Salzlandkreises.
Salzlandkreis | Öffentliche Zustellungen Veröffentlichende Behörde: konkrete Bezeichnung der Organisationseinheit Salzlandkreis 32 FD Ordnung und Straßenverkehr Name und letzte bekannte Anschrift der Zustellungsadressatin/des Zustellungsadressaten: Herr Vorname und Name Serhii Skliarenko Straße und Hausnummer Baumgartenstraße 39 PLZ Ort 06449 Aschersleben Datum und Aktenzeichen des Dokuments (welches öffentlich zugestellt werden soll): Datum 20.08.2026 Aktenzeichen ASL-S2112 Bezeichnung des Dokuments (Betreff des Dokuments): Untersagung des Betriebes gemäß § 5 FZV - Mängelanzeige Stelle, wo das Dokument eingesehen werden kann: konkrete Bezeichnung der Organisationseinheit Salzlandkreis 32 FD Ordnung und Straßenverkehr Ansprechpartner Frau Eulenberg Standort Aschersleben Zimmernummer Zi. 425 Telefonnummer 03471 684-2002 E-Mail kfz-asl@kreis-slk.de Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) Ermslebener Str. 77 06449 Aschersleben Allgemeine Sprechzeiten Montag 09:00 – 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr Freitag 09:00 – 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung
SLK-06-06-1523; 2026-01-28
Der Zustellungsadressatin/Der Zustelladressat hat die Möglichkeit, das Dokument nach vorherigen Terminvereinbarung abzuholen und kann mit der bearbeitenden Behörde in Verbindung treten. Zur Aushändigung des Schriftstückes ist eine Identifikation durch ein gültiges Personaldokument notwendig.
Grund für die öffentliche Zustellung gemäß § 10 Abs. 2 VwZG: Die postalische Zustellung an den Adressaten verlief erfolglos. Der gegenwärtige Aufenthaltsort ist unbekannt. Eine Zustellung an einen Vertreter ist nicht möglich.
Hinweis zu Rechtsfolgen der öffentlichen Zustellung: Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen (z. B. Rechtsbehelfsfrist) in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
gez.: Eulenberg
32 FD Ordnung und Straßenverkehr