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title: "Serhii Skliarenko Untersagung des Betriebes gemäß § 5 FZV - Mängelanzeige Aschersleben; Dokument gilt nach zwei Wochen rechtskräftig"
sdDatePublished: "2026-09-15T07:07:00Z"
source: "https://www.salzlandkreis.de/aktuelles-presse/oeffentliche-zustellungen/2026/20260915-oez-asl-s2112.pdf?cid=flv"
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  - name: "law"
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  - name: "law enforcement"
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  - name: "administrative law"
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  - name: "transport"
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  - "Salzlandkreis"
  - "Aschersleben"
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Serhii Skliarenko Untersagung des Betriebes gemäß § 5 FZV - Mängelanzeige Aschersleben; Dokument gilt nach zwei Wochen rechtskräftig

Öffentliche_Zustellung_20260915_oez_ASL-S2112

SLK-06-06-1523; 2026-01-28
Salzlandkreis
Der Landrat
Benachrichtigung über eine Öffentliche Zustellung gem. § 10 des
Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) in Verbindung mit § 1 des
Verwaltungszustellungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VwZG-LSA)
Datum und Art der Bekanntmachung der öffentlichen Benachrichtigung:
Datum (Wird von StS 06 ausgefüllt!)
15.09.2026
Art
Auf der Internetseite des Salzlandkreises.
>>> Salzlandkreis | Öffentliche Zustellungen
Veröffentlichende Behörde:
konkrete Bezeichnung der Organisationseinheit
Salzlandkreis
32 FD Ordnung und Straßenverkehr
Name und letzte bekannte Anschrift der Zustellungsadressatin/des Zustellungsadressaten:
Herr
Vorname und Name
 Serhii Skliarenko
Straße und Hausnummer
 Baumgartenstraße 39
PLZ Ort
 06449 Aschersleben
Datum und Aktenzeichen des Dokuments (welches öffentlich zugestellt werden soll):
Datum
20.08.2026
Aktenzeichen
ASL-S2112
Bezeichnung des Dokuments (Betreff des Dokuments):
Untersagung des Betriebes gemäß § 5 FZV - Mängelanzeige
Stelle, wo das Dokument eingesehen werden kann:
konkrete Bezeichnung der Organisationseinheit
Salzlandkreis
32 FD Ordnung und Straßenverkehr
Ansprechpartner
Frau Eulenberg
Standort
Aschersleben
Zimmernummer
Zi. 425
Telefonnummer
03471 684-2002
E-Mail
kfz-asl@kreis-slk.de
Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
Ermslebener Str. 77
06449 Aschersleben
Allgemeine Sprechzeiten
Montag
09:00 – 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung
Dienstag
09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag
09:00 – 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung

SLK-06-06-1523; 2026-01-28

Der Zustellungsadressatin/Der Zustelladressat hat die Möglichkeit, das Dokument nach vorherigen
Terminvereinbarung abzuholen und kann mit der bearbeitenden Behörde in Verbindung treten. Zur
Aushändigung des Schriftstückes ist eine Identifikation durch ein gültiges Personaldokument notwendig.

Grund für die öffentliche Zustellung gemäß § 10 Abs. 2 VwZG:
Die postalische Zustellung an den Adressaten verlief erfolglos. Der gegenwärtige Aufenthaltsort ist
unbekannt. Eine Zustellung an einen Vertreter ist nicht möglich.

Hinweis zu Rechtsfolgen der öffentlichen Zustellung:
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei
Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen (z. B. Rechtsbehelfsfrist) in Gang
gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

gez.: Eulenberg

32 FD Ordnung und Straßenverkehr